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2017-22

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 22 2.6.2017 Öffnungszeiten Pfingsten Samstag 3. Juni 2017 09.00 bis 19.00 Uhr Pfingstsonntag 4. Juni 2017 09.00 bis 19.00 Uhr Pfingstmontag 5. Juni 2017 09.00 bis 19.00 Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen auf schönes warmes Sommerbadewetter! Ihr aqua-life-Team Katholische Kirchgemeinde Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 29. Mai 2017 Anwesend: 33 Stimmberechtigte Ergebnisse Die Stimmberechtigten beschlossen auf Antrag der Kirchenpflege: 1. Der Jahresbericht 2016/17 der Kirchenpflege wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Jahresrechnung 2016 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 220 180 wird genehmigt. 3. Diakon Claudio Cimaschi wird für den Rest der Amtsdauer 2015–2018 als Pfarreibeauftragter der Pfarrei St. Antonius Wallisellen gewählt. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 13. Juni 2017 im Pfarreisekretariat Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen und im Pfarreisekretariat Fadackerstrasse 11, 8305 Dietlikon zur Einsicht auf. Stimmrechtsrekurs Gegen die gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, erhoben werden. Malergeschäft Bernhard AG Säntisstrasse 30 8305 Dietlikon Tel. 044 833 22 51 Fax 044 833 28 05 jáíÖäáÉÇ www.malerbernhard.ch Der Maler in Ihrer Nähe Besuchen Sie unsere Homepage mit Kurzfilm Schriften Plastiken Farbberatung Tapezieren Beizer-Arbeiten Spritzwerk Aussen- und Innenisolationen Betonsanierungen info@malerbernhard.ch Gemeindebeschwerde Gegen die gefassten Beschlüsse kann gestützt auf § 151 Abs. 1 und 2 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich bei der Rekurskommission, Hirschengraben 66, Zürich 8001, Beschwerde erhoben werden. Protokollberichtigung Begehren um Berichtigung des Protokolls können in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage, bei der Rekurskommission, Hirschengraben 66, 8001 Zürich, erhoben werden. Eine Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Bei Gemeindebeschwerden hat die unterlegene Partei die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Kirchenpflege Heinrich Bliggenstorfer Inhaber des Zürcher Notar-, Grundbuch- und Konkursverwalter-Patents bliggenstorfer erbschafts-treuhand in der g e a g enwart für die Zukunft planen Dorfstr. 11 · 8302 Kloten Postfach 81 Fax 044 881 28 12 Tel. 044 881 28 11 Willi Franz Bodenbeläge Parkett, Teppich, PVC, Linol, Kork behandeln – pflegen – reinigen Rebackerweg 14, 8305 Dietlikon Tel./Fax 044 834 01 00

Kurier Nr. 22 2.6.2017 15 Zählung leerstehender Wohnungen in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Aufruf an alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen Das Bundesamt für Statistik führt seit einigen Jahren eine Statistik über Leerwohnungen. Rechtsgrundlage für die Zählung ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 1. August 1994. Demnach ist die Mitarbeit an der Zählung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Wir bitten deshalb alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen, die Liegenschaften in Dietlikon und/oder Wangen-Brüttisellen besitzen, den untenstehenden Talon ausgefüllt bis spätestens 20. Juni 2017 an folgende Adresse zu senden: schrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird und die erst anschliessend bewohnbar sein werden. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Nicht zu erfassen sind – Leerwohnungen, die am 1. Juni zwar unbesetzt, jedoch schon vermietet oder verkauft sind; – Leerwohnungen, die aufgrund ihres unfertigen Ausbaus nicht bewohnbar sind und somit in nächster Zeit noch nicht bezogen werden können; – Leerwohnungen, die seit mehreren Jahren unbesetzt und weder vermietet noch verkauft sind; – Leerwohnungen, die zwar möbliert und für die häufig bestimmte Serviceleistungen wie Reinigung usw. erbracht werden, welche jedoch in der Regel nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf ausgeschrieben sind; – Leerwohnungen, die nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Wohnungen für späteren Eigenbedarf usw.); – Leerwohnungen, die nicht Wohnzwecken dienen oder nicht für Wohnzwecke angeboten werden (zweckentfremdete Wohnungen wie Büros, Arztpraxen usw.) – Leerwohnungen, die sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden, sowie Notwohnungen in Baracken; – Leerwohnungen, die aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind; – Leerwohnungen, die mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden; – Leer stehende Mansarden und separate Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische; – Leer stehende Zweit- und Ferienwohnungen oder -häuser, die nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Zählung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993. Für Liegenschaften in Dietlikon: Gemeindeverwaltung Dietlikon, Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon oder eingescannt an ruv@dietlikon.org Für Liegenschaften in Wangen- Brüttisellen: Gemeindeverwaltung Wangen- Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen oder eingescannt an nina.bertschi@wangenbruettisellen.ch Gemeindeverwaltungen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Definition Leerwohnungen Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung eines oder mehrerer Haushalte bestimmt sind und die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dient. Eine Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, eine Heizung sowie über eine Küche oder Kochnische. Zu erfassen sind Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: – Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und – die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausge- Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2017 Bitte geben Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2017 bzw. Wangen-Brüttisellen befinden. Bitte ankreuzen: Bitte geben Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon bzw. 8305 Wangen-Brüttisellen Dietlikon befinden. Bitte ankreuzen: 8305 8306 Dietlikon Wangen-Brüttisellen 8306 Wangen-Brüttisellen Total aller Leerwohnungen in Dietlikon Total nach aller Anzahl Leerwohnungen Zimmer in Dietlikon 1 oder nach Anzahl Zimmer 1 ½ aufgeschlüsselt nach… aufgeschlüsselt nach… Eigentum: zu vermieten zu vermieten zu verkaufen zu verkaufen Gebäudetyp: Gebäudetyp: Einfamilienhäuser Wohnungen Einfamilienhäuser anderen Gebäuden Wohnungen in anderen Gebäuden Gebäudealter: Gebäudealter: fertiggestellt ab 2015 fertiggestellt vor 2015 fertiggestellt ab 2015 fertiggestellt vor 2015 Name: Tel: Name: Ort und Datum: Tel: Firma: Ort und Datum: Firma: 1 oder 1 ½ 2 oder 2 ½ Vorname: 3 oder 3 ½ 2 oder 2 ½ 4 oder 4 ½ Mail: Vorname: Unterschrift: Mail: Unterschrift: 3 oder 3 ½ 5 oder 5 ½ 4 oder 4 ½ 6 oder mehr 5 oder 5 ½ Total 6 oder mehr Total

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