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2017-10

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12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 10 10.3.2017 Pflanzenrückschnitte Zur Sicherung des Fussgängerund Strassenverkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit den Schulwegen, sowie zur Gewährleistung der Unterhaltsarbeiten durch die Gemeindewerke (Winter- und Sommerdienste), sind Pflanzen im Bereich von Strassen und Wegen, sowie bei Hydranten (gestützt auf die Bestimmungen der Strassenabstandsverordnung vom 19. April 1978, der Verkehrssicherheitsverordnung vom 15. Juni 1983 und die verbindlichen Richtlinien der Feuerwehr Nr. 2.6.1. vom Juni 1997) so zu unterhalten, dass keine Behinderungen oder Gefahren entstehen. • Hecken sind hinter die Strassen- bzw. Trottoirgrenze zurückzuschneiden. • Bäume und deren Äste, die in den Strassenraum ragen, sind hinter die Strassen- bzw. Trottoirgrenze und/oder bis auf eine Lichtraumhöhe von 4.50m bei Strassen und 2.50m bei Gehwegen zurückzuschneiden. • Bäume sind von morschen Ästen zu befreien. • Strassenbeleuchtungen, Hausnummern und Strassensignalisationen sind von überwuchernden Pflanzen zu befreien. • Wasserhydranten haben gut sichtbar und ohne Behinderung bedienbar zu sein. • Insbesondere im Bereich von Ausfahrten und Parkplätzen sind die minimalen Sichtweiten gemäss VSS-Norm dauerhaft freizuhalten. Innerhalb der Sichtbereiche dürfen Pflanzen eine Höhe von 80cm nicht überragen. Privatstrassen, die wie öffentliche Strassen begangen oder befahren werden, sind den öffentlichen Strassen gleichgestellt. Die Grundeigentümer sind gebeten, allfällige Mängel so rasch als möglich zu beheben. Eigentümer, die diese Anordnungen nicht befolgen, werden gebührenpflichtig aufgefordert die Versäumnisse nachzuholen. Im weiteren Unterlassungsfall wird der Rückschnitt, gestützt auf §18 Abs. 2 Strassenabstandsverordnung, durch eine von der Gemeinde bestimmte Gartenbaufirma, unter Verrechnung der Arbeiten an den verantwortlichen Eigentümer, vorgenommen. Am Rebstockweg (Unterdorfstr. 18c) 8602 Wangen, Heidi und Paul Nievergelt Einladung zur Ausstellung «Blumenrausch» von und mit SAVA – Sabine Vaissière Die Galerie ist an zwei Wochenenden geöffnet, jeweils Samstag und Sonntag, am 11./12. und 18./19. März, immer von 14.00 bis 18.00 Uhr. Die Künstlerin ist während der ganzen Ausstellung anwesend. Raum, Umwelt + Verkehr Dietlikon Abteilung Planung und Infrastruktur Wangen-Brüttisellen TAG DER OFFENEN TÜR Samstag, 18. März 2017, 11.00 Uhr – 16.00 Uhr Dorfstrasse 5, 8305 Dietlikon Wir stellen uns vor: ‐ Spitex ‐ Psychiatrie Spitex Infostand: Eine Lehre in der Spitex als ‐ Palliative Care ‐Fachfrau/‐mann Gesundheit ‐ Wundmanagement ‐Pflegefachfrau/‐mann HF ‐ Spitex Comfort Unsere Gäste: ‐ Krankenmobilien ‐ Mahlzeitendienst Sehhilfeberatung ‐ Hauswirtschaft intelligentes Notrufsystem Alterszentren Rotacher, Wägelwiesen, Hofwiesen Luna Plus Altersberatung Wallisellen ‐ Sturzprävention Rollatorenwerkstatt: Lassen Sie gratis Ihren Rollator überprüfen Festwirtschaft / Kaffeestube - mit Speis und Trank Dietliker 29 . Mitenand Verein Mitenand Verein Freitag, 24. und Samstag, 25. März 2017 beim Betriebsgebäude Hofwiesenstrasse Freitag, 24. März Betriebsgebäude Hofwiesenstrasse 32 18.00–19.30 Uhr Veloannahme Annahme von sauberen, fahrtüchtigen Velos für die Börse oder als Spende für Rumänien Samstag, 25. März Betriebsgebäude Hofwiesenstrasse 32 09.00–10.00 Uhr Veloannahme wie Freitag 11.30–13.00 Uhr Veloverkauf ab 11.00 Uhr Würste vom Grill, Kuchen, Getränke Mitenand Verein Dietlikon – Tel. 044 833 40 60 We present Konzert Filmmusik GOSPELCHOR DÜBENDORF GOSPELCHOR DÜBENDORF GOSPEL – SPIRITUAL – JAZZ Sa 8. April, 19.00 Uhr Winterthur So 9. April, 17.00 Uhr Dübendorf Gemischter Chor PRO CANTU Zürich Zwinglikirche ref. Kirche im Wil Jetzt Tickets reservieren unter Telefon 079 768 30 68

Kurier Nr. 10 10.3.2017 13 Aus den Kirchenpflegen Stand Projekt KirchgemeindePlus Hardwald Im November 2015 unterzeichneten die reformierten Kirchgemeinden Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen, Bassersdorf-Nürensdorf, Kloten und Opfikon ein gemeinsames Memorandum. In dessen Rahmen wurde untersucht, ob und wie die beteiligten Kirchgemeinden zusammenwachsen könnten. Dies auf der Grundlage des Projektes der Landeskirche KirchgemeindePlus. In den vergangenen rund 14 Monaten hat eine rund 40-köpfige Projektorganisation alle Grundlagen und Informationen zusammengetragen, damit sich die sechs beteiligten Kirchgemeinden mit dem Thema «Zusammenwachsen» befassen können. Beteiligt daran waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Pfarrpersonen sowie Mitglieder der Behörden. An diversen Sitzungen, Workshops und in Arbeitsgruppen wurde intensiv diskutiert und an Lösungen gearbeitet, wie die Kirchgemeinden um den Hardwald zusammenwachsen könnten. Synergiepotentiale in verschiedenen Bereichen, Auswirkungen auf den kirchlichen Betrieb und viele weitere Themen wurden vertieft untersucht. Und natürlich musste der Grundtenor «die Kirche bleibt in den Kirchgemeinden» immer erfüllt werden. Anfangs Dezember 2016 nun lag der rund 50-seitige Schlussbericht vor. Dieser Schlussbericht wurde im Rahmen einer Vernehmlassung in den einzelnen Kirchgemeinden intensiv besprochen. Die einzelnen Behörden mussten für ihre Kirchgemeinde beschliessen, wie sie weitergehen möchten. – Die drei Kirchgemeinden Kloten, Opfikon und Wallisellen werden das Projekt in den nächsten Monaten zusammen vertiefen mit dem Ziel mittelfristig eng zusammenzuwachsen. In welcher Form dies geschehen soll, wurde noch nicht endgültig entschieden. – Die Kirchgemeinde Bassersdorf-Nürensdorf wird sich Richtung den Kirchgemeinden Lindau und Brütten entwickeln und wird nicht weiter in der Projektorganisation Hardwald dabei sein. – Das gleiche gilt für die Kirchgemeinden Wangen-Brüttisellen und Dietlikon, welche mögliche Zusammenarbeitsformen für sich suchen werden. Die in den vergangenen Monaten erarbeiteten Grundlagen brachten viele positive Erkenntnisse. Auf diesen können alle sechs Kirchgemeinden in ihrer künftigen Arbeit zurückgreifen. Generelle Informationen zum Projekt KG+ finden Sie unter www.kirchgemeindeplus.ch. Für weitere Infos zu KG+ aus unseren Kirchgemeinden stehen Ihnen die Präsidenten der Kirchgemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen, Thomas Rutz und Christina Beck, zur Verfügung. Reformierte Kirchenpflegen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen ZVV Zürcher Verkehrsverbund Fahrplanjahre 2018–2019 Der Fahrplan 2017 ist seit Mitte Dezember 2016 in Kraft und bereits laufen die Vorbereitungen für das neue Fahrplanverfahren 2018 bis 2019. Gemäss § 11 der Verordnung über das Fahrplanverfahren im Verkehrsverbund des Kantons Zürich vom 15. Oktober 1997 können Gemeinden Begehren, welche im Fahrplanverfahren berücksichtigt werden sollen, ihrem marktverantwortlichen Verkehrsunternehmen einreichen. Wie bereits in den letzten Fahrplanverfahren wird auch das Verbundfahrplanprojekt 2018 bis 2019 vom ZVV nicht mehr als Papierversion erstellt, sondern lediglich im Internet aufgeschaltet. Die öffentliche Auflage erfolgt auf der Webseite des ZVV (www.zvv.ch) vom 13. bis 29. März 2017. Für Personen, welche die Fahrpläne der beiden betroffenen Gemeinden dennoch in Papierform studieren möchten, bieten die Gemeindeverwaltungen Dietlikon (Betriebsgebäude, Hofwiesenstrasse 32, Schalter Raum Umwelt + Verkehr) und Wangen-Brüttisellen (Gemeindeverwaltung, Stationsstrasse 10, Assistentin Gemeindeschreiber) dies weiterhin an. Änderungsbegehren der Bevölkerung sind bis am 31. März 2017 direkt an die Gemeindeverwaltungen Dietlikon (Raum, Umwelt + Verkehr) oder Wangen-Brüttisellen (Abteilung Präsidiales und Sicherheit) zu richten. Die Begehren sind ausreichend zu begründen. Gemeindeverwaltungen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Willi Franz Bodenbeläge Parkett, Teppich, PVC, Linol, Kork behandeln – pflegen – reinigen Rebackerweg 14, 8305 Dietlikon Tel./Fax 044 834 01 00 Für TV, Video, DVD, Hifi und Telekom. Wilstrasse 17, 8600 Dübendorf, Telefon 044 821 03 11 Persönliche Beratung für individuelle Lösungen Markengeräte mit bestem Preis- Leistungsverhältnis Hauslieferung und professionelle Installation Reparaturservice für alle Marken in eigener Werkstatt

Gemeindezeitung Kurier