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2017-03

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18 Kurier Nr. 3

18 Kurier Nr. 3 20.1.2017 Verhandlungsbericht Nr. 4 / 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 Aus der Baubehörde Einleitung Im letzten Quartal 2016 wurden insgesamt zwölf Baugesuche eingereicht. Davon konnte eine Hälfte im Anzeigeverfahren und die andere Hälfte im ordentlichen Verfahren mit Publikation geprüft werden. Insgesamt blieb die Anzahl der Baugesuche im Jahr 2016 (52 Baugesuche) konstant zum Vorjahr. Baubewilligungen In den Monaten Oktober bis Dezember bewilligte die Baubehörde an drei Sitzungen insgesamt vier neue Bauvorhaben. Hinzu kamen mehrere Anfragen für zukünftige Bauvorhaben. Hier eine kurze Zusammenfassung von bewilligten Bauprojekten: Anbau Bürogebäude Industriestrasse 7 Im Oktober wurde die Bewilligung für einen 4-geschossigen Anbau an das Gebäude Industriestrasse 7 erteilt. Im Anbau, welcher mit dem bestehenden Gebäude verbunden ist und dieselbe Höhe aufweist, sind ausschliesslich Büronutzungen vorgesehen. Auf dem Flachdach des Anbaus soll zudem eine aufgeständerte Photovoltaikanlage (Fläche total 65,7 m 2 ) errichtet werden. Der Baubeginn für dieses Vorhaben ist noch nicht bekannt. Autoverkaufsplatz entlang Neuer Winterthurerstrasse Bereits im Dezember 2014 wurde auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4706 entlang der Neuen Winterthurerstrasse neben dem Gebäude Bahnhofstrasse 5 ein Industrielagerplatz bewilligt. Der inzwischen fertig gestellte Platz soll nun zu einem Autoverkaufsplatz umgenutzt werden, wofür zwei Verkaufscontainer, ein WC-Container sowie diverse Reklameanlagen erstellt werden sollen. Die Baubehörde konnte hierfür die Bewilligung anfangs Dezember 2016 erteilen. Die Eröffnung des Verkaufsplatzes ist im Frühjahr 2017 vorgesehen. Diverses Die Baubehörde bewilligte zudem folgende Baugesuche: – Brunner Urs; Hinterbundstrasse 4, Erstellung Solaranlage auf südlicher Dachhälfte – Boller Susanne, Hörnliweg 8, Ausbau Dachgeschoss mit Erstellung Schleppgaube auf südlicher Dachhälfte Für etwa 30 kleinere Vorhaben wie Baugesuche im Anzeigeverfahren, Aufzugsbewilligungen, Auflagenerfüllungen, etc. wurde durch die Bausekretärin eine Verfügung erlassen. Bahnhofstrasse 43: Die Baubewilligung für den Um- sowie Neubau der Liegenschaft Bahnhofstrasse 43 wurde bereits am 13. Juli 2016 erteilt. Zurzeit laufen diverse Auflagenerfüllungen. Der Baustart wurde noch nicht definiert. Grundsatzentscheide Aufhebung von Grundsatzentscheiden Am 9. Mai 2015 bzw. 7. November 2015 ist die revidierte Bau- und Zonenordnung (BZO) vom 30. Juni 2014 in Kraft getreten. Darin sind diverse Konkretisierungen von Bauvorschriften eingeflossen, welche bis anhin in Grundsatzentscheiden der Baubehörde genauer definiert waren. Andere bisherige Vorschriften wurden zudem in der neuen BZO nicht übernommen. Aus diesen Gründen wurden sämtliche Grundsatzentscheide der Baubehörde überprüft und jene aufgehoben, welche durch die Anpassung der rechtlichen Grundlagen hinfällig geworden sind. Grundsatzentscheid betr. Terrassierung von Stützmauern Nach § 238 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sind Bauten, Anlagen und Umschwung für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird. Diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Zur Erreichung der geforderten befriedigenden Gesamtwirkung hatte die Baubehörde in Bezug auf Stützmauern seit dem Jahr 2007 die Praxis entwickelt, dass diese ab einer Höhe von 1,50 m zu terrassieren und in den Zwischenabschnitten (ca. 50 cm) grosszügig zu begrünen sind. Dadurch entstanden keine massiven und erdrückend wirkenden Stützmauern mehr. Da diese meist auch an Grundstücksgrenzen erstellt werden, wirkt der Terrainübergang fliessender. Mit der Begrünung werden die Mauern zudem ansprechender gestaltet und fügen sich besser in die Umgebung ein. Aufgrund der guten Erfahrungen mit dieser Praxis hat die Baubehörde im Dezember 2016 diese Gestaltungsvorgaben für Stützmauern in einem Grundsatzentscheid festgehalten. Abweichende Beurteilungen bei einzelnen Spezialfällen bleiben vorbehalten. Im Übrigen gelten für Mauern und Einfriedungen die privatrechtlich geregelten Grenzabstände gemäss § 178 des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB). Für die Abstände von Mauern gegenüber Strassen ist die Strassenabstandsverordnung (StrAV) massgebend. Planungen Diverses Die Baubehörde äusserte sich zudem zu folgenden Planungsabsichten der Nachbargemeinde Kloten, welche die Interessen der Gemeinde Dietlikon nicht tangieren. Eine entsprechende Stellungnahme wurde dem Gemeinderat unterbreitet: – Stadt Kloten; Öffentlicher Gestaltungsplan «Geerenstrasse» Baubehörde Beispiel Terrassensanierung einer Stützmauer. HELFEN SIE KINDERN IN NOT. DANKE! Jedem Kind ein liebevolles Zuhause www.sos-kinderdorf.ch PC 30-31935-2

Kurier Nr. 3 20.1.2017 19 Gemeindebehörden Wahlanordnung Ersatzwahl Mitglied Sozialbehörde Der Präsident des Bezirksrats Bülach hat Doris Kläy-von Rotz ihrem Gesuch entsprechend mit Beschluss vom 6. Januar 2017 als Mitglied der Sozialbehörde entlassen. Gleichzeitig wurde der Gemeinderat eingeladen, für eine Ersatzwahl zu sorgen. An seiner Sitzung vom 16. Januar 2017 hat der Gemeinderat beschlossen: 1. Für den Rest der Amtsdauer 2014–2018 ist folgende Ersatzwahl vorzunehmen: 1 Mitglied der Sozialbehörde Dietlikon 2. Für die Durchführung dieser Ersatzwahl gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl (Art. 11 Abs. 2 Gemeindeordnung). 3. Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Dietlikon unterzeichnet sein müssen, sind bis spätestens am Mittwoch, 1. März 2017, dem Gemeinderat Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für diese vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. 4. Die vorgeschlagene Person muss politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. 5. Die als Mitglied vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt und die zunächst vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt (§ 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel angeordnet. 6. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 60 (1. Stock, Büro 15), 044 835 82 50 / kanzlei@dietlikon. org, oder unter www.dietlikon.ch bezogen werden. Gemeinderat – Montag, 30. Januar 2017 – Montag, 27. Februar 2017 – Dienstag, 28. März 2017 – Dienstag, 25. April 2017 Treffen mit der Gemeindepräsidentin Haben Sie Fragen, Vorschläge oder ein Anliegen, welches Sie gerne mit mir besprechen möchten? An folgenden Daten stehe ich der Bevölkerung von Dietlikon zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: Ihre Anmeldung mit Besprechungsthema nimmt die Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag vor dem gewünschten Termin unter kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 50 entgegen. Terminanfragen ohne Gesprächsthema werden nicht berücksichtigt. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen. Herzlich Ihre Edith Zuber, Gemeindepräsidentin Fasnachtsdekorationen Jedes Jahr zur Fasnachtszeit dekorieren viele Gastrobetriebe ihre Lokale. Diese Dekorationen können im Brandfall eine ernsthafte Gefahr darstellen und müssen deshalb aus schwer brennbaren Materialien (der Qualität RF2) bestehen. Weiter dürfen sie im Brandfall nicht tropfen und keine giftigen Gase entwickeln. Damit dies sichergestellt werden kann, sind Fasnachtsdekorationen von den Gastrobetrieben dem kommunalen Feuerpolizisten zur Abnahme anzumelden (Mail: ruv@ dietlikon.org / Telefon 044 835 82 30). Gerne steht er auch für Fragen zur Verfügung. Wir danken Ihnen für die Bemühungen und wünschen eine fröhliche Fasnachtszeit. Grüngutabfuhr im Winter Im Dezember, Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. Die Daten für die Grüngutabfuhr in dieser Zeit sind: 01. Februar 2017 15. Februar 2017 Ab dem 1. März 2017 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Amtliche Todesanzeige Gamma geb. Studer, Verena Katharina, geboren 28. September 1933, gestorben 16. Januar 2017, zuletzt wohnhaft gewesen Bahnhofstrasse 64, 8305 Dietlikon. Bestattung: Freitag, 20. Januar 2017, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon, anschliessend Trauergottesdienst 14.30 Uhr, Kath. Kirche St. Michael, Dietlikon Bestattungsamt Spende Blut Rette Leben. Raum, Umwelt + Verkehr Maskenball Fadachersaal (Quelle: Fasnachtkomitee Dietlikon) Raum, Umwelt + Verkehr Inserate erschliessen den Markt Melde dich jetzt für eine Projektwoche an Stiftung Bergwaldprojekt, Via Principala 49, 7014 Trin Telefon 081 650 40 40, Telefax 081 650 40 49, Spendenkonto 70-2656-6 www.bergwaldprojekt.ch

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