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2020_28

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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 28 9.7.2020 Team für Senioren Absage Seniorenanlässe bis Frühling 2021 Der Gemeinderat hat mit dem Team für Senioren aus Sicherheitsgründen beschlossen, dass sämtliche Senioren-Anlässe des Jahres 2020 bis und mit dem Senioren-Nachmittag im Frühling 2021 abgesagt werden. Diese Absagen beinhalten den Senioren-Ausflug vom 16. September 2020, das Jubilaren- Fest vom 30. September 2020 sowie die Senioren-Nachmittage vom 4. November 2020, 9. Dezember 2020 sowie 10. März 2021. Ausschlaggebend für den Entscheid sind die aktuelle und sich laufend ändernde Lage mit dem Corona-Virus sowie die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen des Bundes und des Kantons. Da vor allem ältere Menschen gefährdet sind, haben wir uns schweren Herzens für diese Massnahmen entschieden. Auch wenn die Seniorenanlässe nun ausfallen, sollen die Jubilaren- Besuche in einer angepassten Form weiterhin stattfinden. Wir bedauern diesen Schritt ausserordentlich, denn gerade in dieser Zeit wäre das Beisammensein und der Austausch mit anderen Menschen so wichtig. Umso mehr danken wir Ihnen, liebe Seniorinnen und Senioren, für das Verständnis und hoffen sehr, dass sich die Lage bald wieder normalisiert. Bis dahin wünschen wir Ihnen vor allem, dass Sie gesund bleiben. Team für Senioren Roger Würsch, Ressortvorstand Soziales + Gesellschaft Physiotherapie Rotacher EXTERNE KUNDEN SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Physiotherapie Rotacher Schwerzelbodenstrasse 41 8305 Dietlikon T044 835 71 94 therapie@pz-rotacher.ch pz-rotacher.ch/angebot/physiotherapie Persönlich Kompetent Zuverlässig Flexibel Das händ Ihr super gmacht!! A B C D E F G A CH-137-96x140-sw-F16visia-060122.indd Pfister GmbH · Tel 043 499 1 88 88 · www.pfister-holzbau.ch 03.06.20 09:55 Zürich · Katzenschwanzstr. 47 · 8053 Zürich-Witikon Dietlikon · Im Weizenacker 5 · 8305 Dietlikon fenster küchen dachfenster einbauschränke dachkonstruktionen türen einbruchsicherungen terrassenböden kinderspielplätze treppenbau schreinerei · zimmerei · parkett Patrick Rüegg Ramon Hilpertshauser Schlussnote: 5.3 Schlussnote: 5.1 S’ganzi Sanitär Krucker Team gratuliert zu dä erfolgrichä Lehrabschlüss Mir sind stolz uf Eu! Sanitär Krucker AG www.sanitaer-krucker.ch Tel. 044 833 35 33 D’Lehrstell 2021 isch no frei − chum go schnupperä!

Kurier Nr. 28 9.7.2020 19 Verhandlungsbericht Nr. 3 / 2020 Aus dem Gemeinderat Teilweiser Erlass der Mieten für Gewerberäume wegen der Corona-Krise Durch die vom Bundesrat am 16. März 2020 angeordnete Schliessung von Läden (ausgenommen Lebensmittelläden), Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe sind viele Gewerbetreibende in finanzielle Schieflage geraten. Neben den direkt vom Schliessungsentscheid betroffenen Betrieben sind auch zahlreiche andere Branchen (z.B. Taxifahrer/innen, Therapeut/innen, Hausärzte/innen) von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen, weil die Kundschaft wegbleibt. Gemäss einem Gutachten von Prof. Dr. iur. Peter Higi (Koryphäe im Mietrecht) ist diese Nutzungseinschränkung nicht auf einen Mangel der Mietsache, sondern auf die von der Mieterin oder dem Mieter ausgeübte Geschäftstätigkeit bzw. die vom Bundesrat erlassenen Einschränkungen zurückzuführen. Somit fehlt es an einer Grundlage für die Herabsetzung des Mietzinses wegen Mangelhaftigkeit der Sache. Allerdings hält er abschliessend fest, dass in schwierigen Zeiten wie diesen, in denen viele Geschäfte in existentielle Nöte geraten, ausserrechtliche Werte wichtig sind: gegenseitiges Verständnis und Hilfsbereitschaft. Bei der Festlegung der Mietzinsreduktion hat der Gemeinderat zwischen direkt und indirekt von der Corona-Krise betroffenen Mieter/innen unterschieden. Direkt betroffenen Mieter/innen wird ein Mietzinserlass von 50 % gewährt; indirekt betroffene Mieter/innen erhalten einen Nachlass von 30 %. Die Mietzinsreduktionen wurden vorerst für den April gewährt. Zudem wurde die Frist für die Mietzinszahlung für die Monate April, Mai und Juni bis zum 1. Juli 2020 aufgeschoben. Für den Mietzinsausfall hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 9000 bewilligt. Liftanlagen beim Bahnhof Dietlikon (kommunale Mehranforderung) Anfang 2019 hat der Gemeinderat die SBB AG beauftragt, im Rahmen eines Vorprojektes folgende kommunale Mehranforderungen zu planen: – Personenüberführung Bahnbrüggli, Passerelle (u.a. Ergänzung mit Lift) – Personenunterführung Mitte – Strassenunterführung Faisswiesenstrasse Mitte Dezember 2019 legte die SBB AG dem Gemeinderat das Vorprojekt für die kommunalen Mehranforderungen vor. Gemäss Kostenschätzung vom 16.12.2019 verursachen die einzelnen Projekte folgende Kosten (inkl. MwSt.): – Personenüberführung Bahnbrüggli, Passerelle (u.a. Ergänzung mit Lift) Fr. 2 424 327 – Personenunterführung Mitte keine Bestellung nötig – Strassenunterführung Faisswiesenstrasse Fr. 5 358 075 Aus finanziellen Überlegungen verzichtete der Gemeinderat darauf, der Gemeindeversammlung einen Kreditantrag für die Erschliessung der Perrons mit einer Liftanlage zu unterbreiten. Inzwischen haben die SBB bestätigt, dass sie die Liftanlagen aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes erstellen und die Kosten von rund 2,4 Mio. Franken übernehmen. Planungskredit für Aussichtsturm im Hardwald freigegeben Der Hardwald stellt für die Bevölkerung der umliegenden Gemeinden ein wichtiges Naherholungsgebiet dar. Um diese Funktion weiter zur stärken und der Bevölkerung etwas Besonderes zu bieten, soll beim Herrenholzweg (Gemeindegebiet Dietlikon) ein Aussichtsturm erstellt werden. Der Turm soll aus Holz aus der Region gebaut werden. Denn es behält bei Einhaltung richtiger Schutzmassnahmen lange die Tragfähigkeit und zudem können bei geeigneter Konstruktion immer wieder Elemente einfach ersetzt werden. Aus dem Hardwald werden folgende Holzarten für den Turmbau bereitgestellt: Fichte, Tanne, Föhre, Buche, Eiche und Esche. Damit der Turm im Herbst 2021 realisiert werden kann, werden die erforderlichen Bäume im Herbst 2020 geschlagen. Die mutmasslichen Baukosten belaufen sich auf Fr. 1 280 000.– (inkl. MwSt.). Neben Dietlikon haben sich auch die anderen Hardwald Gemeinden bereit erklärt, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Kostenteiler wird nach Einwohnerzahl berechnet, sodass Dietlikon 10,3% der Gesamtkosten oder rund Fr. 132 000.– übernehmen muss. In einem ersten Schritt wird das Vorprojekt erstellt. Dafür hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 10 300.– bewilligt. Im Budget 2020 ist für das ganze Projekt ein Betrag von Fr. 150 000.– enthalten. Parkplätze beim Klimmweg werden angepasst Da die Parkfelder der blauen Zone auf dem Klimmweg unterschiedlich breit und teilweise so ungünstig angeordnet sind, dass sowohl für die Müllabfuhr, als auch für Rettungsfahrzeuge der Sanität und Feuerwehr die Durchfahrt kaum oder gar nicht möglich ist, mussten die Parkfelder vom Klimmweg 20 bis Klimmweg 37 entfernt werden. Damit diese fünf Parkplätze nicht ersatzlos gestrichen werden mussten, wurden sie auf den Kiesplatz der Schrebergärten verschoben. Von diesem Platz aus beträgt die Gehdistanz zu allen Liegenschaften im Gebiet höchstens 200 bis 300 Meter. Wie bis anhin wird die Parkzeit auf 6 Stunden begrenzt sein. Wenn jedoch ein Fahrzeug eine Parkkarte aufweist, so gilt für dieses Fahrzeug dementsprechend eine unbegrenzte Parkzeit. Die Kosten von rund Fr. 2000 werden dem ordentlichen Budget des Unterhaltsdienstes belastet. Sämtliche Signalisationen und Markierungen wurden durch die Kantonspolizei bewilligt. Das Projekt wurde inzwischen umgesetzt. Stellungnahme zur neuen Velohauptverbindung Dietlikon – Bassersdorf Auslöser für die Korridorstudie ist der Velonetzplan des Kantons Zürich. Dieser sieht zwischen dem Bahnhof Dietlikon und Bassersdorf eine Velohauptverbindung vor. Es wurden drei Varianten geprüft sowie die Vor- und Nachteile abgewogen. Aufgrund dieser Beurteilung hat sich der Gemeinderat für die «Variante 1» ausgesprochen, die unmittelbar durch das Zentrum von Dietlikon führt und die wichtigsten Ziele direkt erschliesst. Damit das Projekt realisiert werden kann, sind folgende Massnahmen nötig: – Bahnhof- und Bassersdorferstrasse (innerorts): Die Velostreifen sind möglichst auf eine Breite von 1.80 m zu verbreitern. Bei einer Breite der Kernfahrbahn von 5.00 bis 5.50 m muss die Strasse grundsätzlich um bis zu 1.10 m verbreitert werden. Die Variante «Mischverkehr im Zentrum» soll nicht weiterverfolgt werden. – Ausserorts (Ortsausgang Dietlikon bis Unterquerung der Zürichstrasse): Ausbau des abgesetzten Velo-/Fussweges auf rund 5.60 m (Velo 3.60 m, Fussgänger 2.50 m) sowie Trennung von Velo- und Fussverkehr. – Bassersdorf: Ausbau des Wallisellerwegli, auch im Zusammenhang mit der Hauptverbindung nach Kloten. Damit die Lösung grundeigentümerverträglich ist und Verzögerungen wegen langwierigen und teuren Landerwerbsverhandlungen (bis hin zu Enteignungen) vermieden werden können, hat der Gemeinderat verlangt, dass auf eine Verbreiterung der Bahnhofstrasse verzichtet wird. lm Rahmen der Weiterbearbeitung ist zu prüfen, ob und mit welchen Massnahmen das Projekt innerhalb der bestehenden Verkehrsflächen (inklusive Trottoir) realisiert werden kann. Bitte lesen Sie auf der Folgeseite weiter.

Gemeindezeitung Kurier