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2020_24

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14 Kurier Nr.

14 Kurier Nr. 24 11.6.2020 Aufruf an alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen Zählung leerstehender Wohnungen in Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Das Bundesamt für Statistik führt seit einigen Jahren eine Statistik über Leerwohnungen. Rechtsgrundlage für die Zählung ist das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 1. August 1994. Demnach ist die Mitarbeit an der Zählung für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Wir bitten deshalb alle Grundeigentümer, Verwaltungen und Firmen, die Liegenschaften in Dietlikon und/oder Wangen-Brüttisellen besitzen, den untenstehenden Talon ausgefüllt bis spätestens 25. Juni 2020 an folgende Adresse zu senden: Für Liegenschaften in Dietlikon: Gemeindeverwaltung Dietlikon, Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, oder eingescannt an ruv@dietlikon.org Für Liegenschaften in Wangen-Brüttisellen: Gemeindeverwaltung Wangen- Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder eingescannt an nina.bertschi@wangenbruettisellen.ch Gemeindeverwaltungen Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Definition Leerwohnungen Als Wohnung gilt die Gesamtheit der Räume, die als bauliche Einheit zur Unterbringung eines oder mehrerer Haushalte bestimmt sind und die zum Zeitpunkt der Zählung ausschliesslich Wohnzwecken dient. Eine Wohnung verfügt über einen eigenen Eingang, eine Heizung sowie eine Küche oder Kochnische. Zu erfassen sind Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen: – Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar sind und – die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens 3 Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Dazu gehören auch annähernd fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird und die erst anschliessend bewohnbar sein werden. Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2020 Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2020 Erhebung leerstehender Wohnungen per 1. Juni 2020 Bitte geben Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon Bitte bzw. Bitte geben geben Wangen-Brüttisellen Sie Sieausschliesslich befinden. nur Leerwohnungen nur Leerwohnungen Bitte ankreuzen: an, die sich an, im die Gemeindegebiet sich im Gemeindegebiet von Dietlikon von Dietlikon Erhebung bzw. Wangen-Brüttisellen leerstehender befinden. befinden. Bitte Wohnungen ankreuzen: Bitte ankreuzen: per 1. Juni 2020 o 8305 Dietlikon Bitte o 8305 geben Dietlikon Sie ausschliesslich nur Leerwohnungen an, die sich im Gemeindegebiet von Dietlikon bzw. 8306 o 8306 Wangen-Brüttisellen Wangen-Brüttisellen befinden. Bitte ankreuzen: 8306 Wangen-Brüttisellen o 8305 Dietlikon Total aller Leerwohnungen 1 oder 2 oder 1 oder 3 oder 2 oder 4 oder3 oder 5 oder 4 6 oder 5 Total oder 6 oder Total Total nach Anzahl aller Leerwohnungen Zimmer 1 ½ 2 1 ½ oder ½ 3 ½2 oder ½ 4 ½ 3 oder ½5 ½ 4 oder ½mehr 5 oder ½ 6 mehr o 8306 Wangen-Brüttisellen oder Total nach Anzahl Zimmer 1 ½ 2 ½ 3 ½ 4 ½ 5 ½ mehr aufgeschlüsselt Total aller Leerwohnungen nach… 1 oder 2 oder 3 oder aufgeschlüsselt nach Anzahl Zimmer nach… 1 ½ 2 ½ 3 ½ Eigentum: aufgeschlüsselt nach… Eigentum: zu vermieten zu verkaufen Eigentum: zu vermieten Gebäudetyp: zu vermieten verkaufen aufgeschlüsselt zu verkaufen nach… Einfamilienhäuser Gebäudetyp: Wohnungen in anderen Gebäuden Eigentum: Gebäudetyp: Einfamilienhäuser Gebäudealter: zu vermieten Einfamilienhäuser Wohnungen anderen Gebäuden fertiggestellt zu verkaufen ab 2017 fertiggestellt Wohnungen vor 2017 in anderen Gebäuden Gebäudealter: Gebäudetyp: Gebäudealter: fertiggestellt ab 2017 Einfamilienhäuser fertiggestellt ab vor 2017 Wohnungen in anderen Gebäuden fertiggestellt vor 2017 Name: Gebäudealter: Vorname: fertiggestellt ab 2017 Tel: fertiggestellt vor 2017 Mail: Name: Ort und Datum: Unterschrift: Vorname: Name: Firma: Tel: Vorname: Mail: Tel: Mail: Ort und Datum: Unterschrift: Name: Vorname: Ort und Datum: Unterschrift: Firma: Tel: Mail: Firma: Ort und Datum: Unterschrift: 4 oder 4 ½ 5 oder 5 ½ 6 oder mehr Total Nicht zu erfassen sind – Leerwohnungen, die am 1. Juni zwar unbesetzt, jedoch schon vermietet oder verkauft sind; – Leerwohnungen, die aufgrund ihres unfertigen Ausbaus nicht bewohnbar sind und somit in nächster Zeit noch nicht bezogen werden können; – Leerwohnungen, die seit mehreren Jahren unbesetzt und weder vermietet noch verkauft sind; – Leerwohnungen, die zwar möbliert und für die häufig bestimmte Serviceleistungen wie Reinigung usw. erbracht werden, welche jedoch in der Regel nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf ausgeschrieben sind; – Leerwohnungen, die nur einem beschränkten Personenkreis vorbehalten sind (Dienstwohnungen, Wohnungen für späteren Eigenbedarf usw.); – Leerwohnungen, die nicht Wohnzwecken dienen oder nicht für Wohnzwecke angeboten werden (zweckentfremdete Wohnungen wie Büros, Arztpraxen usw.) – Leerwohnungen, die sich in Abbruch- oder Umbauobjekten befinden, sowie Notwohnungen in Baracken; – Leerwohnungen, die aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt sind; – Leerwohnungen, die mit Gewerbe- oder Geschäftslokalen eine räumliche Einheit bilden; – Leer stehende Mansarden und separate Zimmer ohne eigene Küche oder Kochnische; – Leer stehende Zweit- und Ferienwohnungen oder -häuser, die nicht zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben sind. Die Zählung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993. Firma:

Kurier Nr. 24 11.6.2020 15 Gemeindeversammlung vom 29.6.2020 Durchführung im Fadachersaal mit Schutzmassnahmen Seit dem 6.6.2020 sind politische und zivilgesellschaftliche Veranstaltungen mit maximal 300 Personen wieder erlaubt. Im Durchschnitt haben in den letzten 10 Jahren jeweils ca. 170 Personen (Minimum: 90 / Maximum: 270) an der Juni-Gemeindeversammlung teilgenommen. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Versammlung vom 29.6.2020 im Fadachersaal durchzuführen. Zum Schutz der teilnehmenden Personen wurde ein Schutzkonzept erarbeitet. Dieses sieht u.a. folgende Massnahmen vor: • Weil der Abstand von zwei Metern nicht in jedem Fall eingehalten werden kann, werden gestützt auf Art. 6e der COVID-19-Verordnung 2 die Kontaktdaten (Name, Vorname und Telefonnummer) der Anwesenden zwecks Identifizierung und Benachrichtigung erhoben. Die Kontaktdaten werden bis 14 Tage nach der Versammlung in einem verschlossenen Behälter aufbewahrt und anschliessend sofort vernichtet. • Den Teilnehmenden wird das Tragen einer Schutzmaske empfohlen. Entsprechende Hygienemasken werden zur Verfügung gestellt. • Zwischen den Teilnehmenden ist jeweils ein Platz freizulassen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt wohnen. • Beim Betreten und Verlassen des Saals sind die Hände zu desinfizieren. • Für Personen, die einer Risikogruppe angehören und/oder aus besonderen Gründen keine Maske tragen können bzw. wollen, ist ein gesonderter Bereich mit genügend Abstand im Saal vorbereitet. Betroffene Personen teilen den Organisatoren beim Betreten des Gebäudes mit, dass sie im gesonderten Bereich sitzen möchten. • Auf grössere Menschenansammlungen ist vor und nach der Gemeindeversammlung zu verzichten. • Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, nicht an der Gemeindeversammlung teilzunehmen. Das vollständige Schutzkonzept kann unter www.dietlikon.ch eingesehen oder heruntergeladen werden. Weil für die Umsetzung des Schutzkonzeptes etwas mehr Zeit benötigt wird, bitten wir Sie, frühzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen. Vielen Dank! Gemeinderat und Schulpflege Neues Coronavirus: Lockerung der Massnahmen Ab 6. Juni geöffnet oder gestattet Treffen von maximal 30 Personen (ab 30. Mai) Theater und Kinos Campingplätze Diskotheken und Nachtclubs Weiterhin verboten Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum Nach wie vor gilt Abstand halten Veranstaltungen und Kundgebungen mit maximal 300 Personen Zoos und botanische Gärten Freizeitbetriebe Grenzen zu D, A, F (ab 15. Juni) Veranstaltungen und Kundgebungen mit mehr als 300 Personen Maske tragen, wenn Abstand nicht möglich Beleuchtender Bericht ist verfügbar Trainings für alle Sportarten Schwimmbäder und Wellness Grössere Gruppen in Restaurants Ferienlager (maximal 300 Personen) Sportwettkämpfe mit engem Körperkontakt Hygiene beachten Präsenzunterricht an Mittel-, Berufsund Hochschulen Bergbahnen Erotikdienstleistungen Möglichst Home-Office Stand: 27. Mai 2020 Der Beleuchtende Bericht der Gemeindebehörden kann ab Freitag, 12.6.2020 auf der Homepage der Gemeinde (www.dietlikon.ch) heruntergeladen werden. Der Bericht liegt zudem im Gemeindehaus, Büro Nr. 14, zur Einsicht auf (Dienstag bis 18.00 Uhr, Freitag 07.15 bis 14.15 Uhr). Auf Wunsch wird die Broschüre den Stimmberechtigten kostenlos zugestellt. Bestellungen nimmt die Gemeindekanzlei (kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 52) ab sofort entgegen. Gemeinderat und Schulpflege

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