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2020_20

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12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 20 14.5.2020 Corona-Hilfspaket Nothilfe für Selbstständigerwerbende / Kleinst- und Einzelunternehmen Der Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedete im März 2020 ein Corona-Hilfspaket für Selbstständigerwerbende sowie Kleinst- und Einzelunternehmen. In Zusammenarbeit mit den Zürcher Städten und Gemeinden sollten die sich aufgrund der ausserordentlichen Lage wirtschaftlich in einer Notlage befindenden Selbstständigerwerbenden rasch und unbürokratisch finanziell unterstützt werden. Knapp zwei Monate später blickt die Gemeinde Wangen-Brüttisellen zurück und kann ein positives Fazit ziehen. Mit dem Hilfspaket des Kantons wurden jeder Zürcher Gemeinde 10 Franken pro Einwohner für die wirtschaftliche Soforthilfe bereitgestellt. Im Falle von Wangen-Brüttisellen entspricht dies einem Betrag von CHF 77 772. Am 25. März 2020 beschloss der Gemeinderat, ergänzend zum Kanton, zusätzlich 1 Steuerprozent (CHF 270000) für Soforthilfemassnahmen bereitzustellen. Mittels persönlicher Anschreiben sowie einer amtlichen Publikation wurden kurz darauf die ortsansässigen Selbstständigerwerbenden bzw. Kleinstunternehmen über die Soforthilfemassnahmen von Kanton und Gemeinde informiert und eingeladen, einen allfälligen Bedarf an Notfallhilfe bei der Gemeinde anzumelden. Zur Prüfung der eingehenden Gesuche bildete der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Gemeinderates sowie Verwaltungsfachpersonen zusammensetzt. Aufgrund der per 16. März 2020 schweizweit in Kraft getretenen einschneidenden Lockdown- Massnahmen war zu erwarten, dass sich Gemeinden und Städte in relativ kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl an Notfallhilfe- Gesuchen auseinandersetzen müssen. Die Gemeinde Wangen- Brüttisellen hat daher vorgängig verschiedene Szenarien geprüft, um eine möglichst sinnvolle und faire Verteilung allfälliger Beiträge zu gewährleisten. Im Hinblick auf mögliche Lockerungsmassnahmen per Juni wurde entschieden, anspruchsberechtigte Unternehmer in Bezug auf deren Bedarf vorerst schrittweise bzw. bis und mit April oder Mai 2020 zu unterstützen. In dieser Massnahme sah sich die Gemeinde unter anderem bestätigt, als der Bundesrat im Verlauf des Monats April für immer mehr Branchen den Anspruch auf Erwerbsersatz (Corona-EO) bewilligte bzw. in Aussicht stellte. Bis zum heutigen Datum gingen bei der Gemeinde Wangen-Brüttisellen 17 Gesuche um Notfallhilfe ein. Aufgrund der aktiven Mitwirkung der Gesuchsteller sowie reibungslosen Abläufen verwaltungsintern konnten die meisten Gesuche bereits wenige Tage nach deren Eingang abschliessend behandelt und entsprechende Gelder ausgeschüttet werden. Gesamthaft hat die Gemeinde in Form von Überbrückungsbeiträgen oder befristeten Darlehen aktuell rund CHF 94 000 Notfallhilfe gesprochen bzw. zugesichert. Obschon der Bundesrat per 27. April bzw. 11. Mai 2020 den Lockdown für die Wirtschaft bzw. das Gewerbe wieder gelockert hat, lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob in naher Zukunft noch weitere Gelder gesprochen werden müssen. Klar ist, dass sich nicht alle Branchen gleich schnell von den Einschränkungen bzw. vorübergehenden Betriebsschliessungen erholen werden. Die Gemeinde ist daher bestrebt, auch in den kommenden Monaten, wo notwendig, betroffene Selbstständigerwerbende und Kleinstunternehmen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen. Gemeinderat BAUSTELLE SCHÜRACHERSTRASSE 20/22, 8306 BRÜTTISELLEN Aufhebung der temporären SIGNALISATIONSPLAN Strassensperrung – Anhang zur Verfügung vom Schüracherstrasse 18.02.2020 und 08.05.2020 20/22 Während der Erstellung des Untergeschosses für das Mehrfamilienhaus bei der Baustelle Schüracherstrasse 20/22 in Brüttisellen musste aus Platzgründen ein Teil der Strasse als Umschlagsplatz genutzt werden. Hierfür wurde die temporäre Strassensperrung bis Ende Mai 2020 bewilligt. Aufgehoben per 13. Mai 2020 Die temporäre Strassensperrung konnte nun per 13. Mai 2020 wieder aufgehoben werden. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Totalrevision Gemeindeordnung verzögert sich Zu Beginn dieses Jahres haben wir über den Stand der Totalrevision der Gemeindeordnung und der Anstaltsordnung der Werke Wangen-Brüttisellen berichtet. Die Gemeindeordnung und die Anstaltsordnung der Werke Wangen-Brüttisellen sollten am 16. Juni 2020 den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Vorberatung an der Gemeindeversammlung vorgelegt und im Herbst an der Urne genehmigt werden. Die beiden vom Gemeinderat zur 2. Vorprüfung verabschiedeten Entwürfe wurden Mitte Januar 2020 dem Gemeindeamt des Kantons Zürich eingereicht. Die Bearbeitung beim Gemeindeamt verzögerte sich, auch infolge der Corona-Pandemie, sodass eine Vorlage am 16. Juni 2020 nicht mehr möglich ist. Die Rückmeldungen des Gemeindeamtes liegen seit kurzem vor und werden in den nächsten Wochen vom Gemeinderat weiterbearbeitet. Die totalrevidierte Gemeindeordnung muss innerhalb einer Übergangsfrist von 4 Jahren seit Erlass des neuen Gemeindegesetzes bis Ende 2021 vom Souverän an der Urne genehmigt werden. Ziel ist es, die totalrevidierte Gemeindeordnung und die Anstaltsordnung Werke Wangen-Brüttisellen noch dieses Jahr den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung zur Vorberatung und anfangs 2021 zur Genehmigung an der Urne vorzulegen. Gemeinderat tip top AG für Tankrevisionen Tankanlagen Tankrevisionen Beschichtungen Tankinnenbeschichtung mit Doppelwandigkeit Beschichtungen, Tank im Tank, Tankraum-Folien Abbruch Tank, Heizung 8604 Hegnau-Volketswil Tel. 044 947 20 60 Maiacherstrasse 38 Fax 044 947 20 68 Kloten Tel. 044 813 42 19 www.tiptop-tankrevisionen.ch

Kurier Nr. 20 14.5.2020 13 16. Juni 2020, 19.45 Uhr im Gsellhof Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden hiermit eingeladen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 16. Juni 2020, 19.45 Uhr, Gemeindezentrum Gsellhof in Brüttisellen. Die detaillierten Akten liegen ab 14. Mai 2020 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Achtung! Aufgrund des Busfahrplans beginnen die Gemeindeversammlungen um 19.45 Uhr. Geschäfte 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 der politischen Gemeinde 2. Erlass Glasfasernetzverordnung 3. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Broschüre und Akten Beachten Sie bitte die Gemeindeversammlungs-Broschüre, welche unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar ist oder mit einem Abo elektronisch oder in Papierform bei Nadja Graf, Tel. 044 805 91 42, nadja.graf@wangen-bruettisellen.ch, bestellt werden kann. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an den Gemeinderat zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss aber eine Angelegenheit der Gemeinde und von allgemeinem Interesse sein sowie vor der Gemeindeversammlung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat der/dem fragestellenden Stimmberechtigten spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. Der Tag, an dem die Gemeindeversammlung stattfindet, wird dabei nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs beim Gemeinderat. Gemeinderat Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2020 Die Jahresrechnung 2019 der politischen Gemeinde, welche zum ersten Mal nach dem neuen Rechnungslegungsstandard HRM2 erstellt wurde, wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die Jahresrechnung 2019 schliesst anstelle eines budgetierten Aufwandüberschusses von CHF 0,989 Mio. mit einem Ertragsüberschuss von CHF 0,914 Mio. und somit um rund CHF 1,903 Mio. besser ab als budgetiert. Das gute Ergebnis ist vor allem auf die bedeutend höher ausgefallenen Grundsteuereinnahmen zurückzuführen. Die Steuereingänge aus früheren Jahren liegen ebenfalls höher als budgetiert. Die Steuerkraft stagniert im kantonalen Vergleich weiterhin auf durchschnittlichem Niveau. Trotz der guten Budgetdisziplin bei den beeinflussbaren Ausgaben wurde das budgetierte Aufwandtotal in den Bereichen Gesundheit und Bildung leicht überschritten. Beim Strassenwesen und der öffentlichen Sicherheit resultieren Minderausgaben, die sich mit den besagten Mehrausgaben die Waage halten. Tiefere Abschreibungen einerseits, höhere Gebühreneinnahmen bei Betreibungsamt und Einwohnerdiensten sowie einen kleineren Kostenanteil bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde anderseits haben den Finanzhaushalt entlastet. Der Ertragsüberschuss von CHF 914 392.19 wird dem Bilanzüberschuss gutgeschrieben. Dieser weist per 31. Dezember 2019 einen Betrag von CHF 39 310 935.28 aus. Aufgrund von Verzögerungen bei der Sanierung der Dübendorf- und Brüttisellenstrasse liegen die Investitionsausgaben unter dem angestrebten Zielwert. Zudem sind die Investitionseinnahmen durch zusätzliche Kanalisationsanschlussgebühren, einem Staatsbeitrag für Hochwasserschutzmassnahmen in der Kernzone Wangen sowie einer Darlehensrückzahlung der IKA Neugut (Kläranlage) mit CHF 1,848 um CHF 1,408 Mio. höher ausgefallen als vorgesehen. Insgesamt resultieren somit Nettoinvestitionen (Verwaltungs- und Finanzvermögen) von CHF 0,524 Mio., welche CHF 4,809 Mio. tiefer als budgetiert sind. Begünstigt wurde dies zusätzlich durch den noch nicht zu Stande gekommenen Kauf eines mit dem Sanierungsprojekt Zürichstrasse in Verbindung stehenden Grundstücks. Erlass der Verordnung über die Erstellung, den Betrieb und die Finanzierung des Glasfasernetzes der Werke Wangen-Brüttisellen (Glasfasernetzverordnung) Die Erschliessung und Versorgung mit leitungsgebundenen Kommunikationssignalen erfolgt im Ortsteil Brüttisellen über das Ortsantennen- und Kommunikationsnetz (Koaxialnetz) der Werke Wangen-Brüttisellen (wwb) und im Ortsteil Wangen über das Koaxialnetz der UPC. Die Werke Wangen-Brüttisellen beabsichtigen im gesamten Gemeindegebiet eine Erschliessung mit einem Glasfasernetz. Für die Aktivitäten beim zukünftigen Glasfasernetz wird eine für beide Ortsteile geltende separate Verordnung erstellt. Die bestehende Kommunikationsdienstleistungs-Verordnung bleibt bis zur Ausserbetriebsetzung des Koaxialnetzes in Kraft und gilt weiterhin für die Anschlüsse an das Ortsantennennetz der wwb und die Lieferung von Kommunikationssignalen. Die Umrüstung von bestehenden Anschlüssen auf das zukünftige Glasfasernetz soll in beiden Ortsteilen unentgeltlich sein. Der Neuanschluss an das Kommunikationsnetz ist wie bisher kostenpflichtig. Erfolgt die Erschliessung innerhalb einer Liegenschaft durch die wwb, erhalten diese während 25 Jahren ein ausschliessliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an den Glasfasern (Investitionsschutz). Gemeinderat Ferien Plausch Bezirk Uster Das Ferien Plausch Programm findet ihr ab Mittwoch, 13. Mai 2020 unter www.ferienplausch-uster.ch Hauptsponsor / Partner Generalagentur Uster FREUNDE TREFFEN KENNENLERNEN ENTDECKEN AUSPROBIEREN SPASS HABEN ERLEBEN

Gemeindezeitung Kurier