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28 Kurier Nr.

28 Kurier Nr. 49 5.12.2019 Inserat K. Müller AG 128 x 176 mm Hauptsammelstelle Recyclingcenter Dietlikon Recyclingcenter Dietlikon schliesst die Tore Loacker gibt die Hauptsammelstelle «Recyclingcenter Dietlikon» per Ende Jahr auf. Damit schliesst das Recyclingcenter Dietlikon seine Tore. Als Dietlikons Hauptsammelstelle fungiert ab 1.1.2020 das Mülliland Wallisellen, wo die Dietliker Bevölkerung ihr sortengetrenntes Recyclinggut wie gewohnt abliefern kann – die kostenlosen Fraktionen sogar 24 / 7. Was du heute kannst entsorgen... Seit 2011 war die Dietliker Hauptsammelstelle, das «Recylingcenter Dietlikon», an der Bahnhofstrasse 7 ansässig. Über sieben Jahre lang wurde es von der Abfallentsorgung Herzig AG betrieben. Im Herbst 2018 ging die Führung dann an die Loacker Swiss Recycling AG, mit Hauptsitz in Dübendorf, über. Ein Jahr nach der Übernahme gibt Loacker nun bekannt, dass die Weiterführung des Standortes Dietlikon finanziell nicht rentabel sei. Loacker sieht sich deshalb gezwungen den Betrieb des Standortes Dietlikon per 31.12.2019 einzustellen. Als Dietlikons Hauptsammelstelle fungiert neu ab 1.1.2020 das Mülliland Wallisellen, wo die Dietliker Bevölkerung ihr sortengetrenntes Recyclinggut wie gewohnt abliefern kann – die kostenlosen Fraktionen (Papier, Karton, Glas, Alu/Weissblech, Elektroschrott, PET-Getränkeflaschen, Altmetall, Kaffeekapseln aus Aluminium, Batterien, Textilien und Schuhe) sogar sieben Tage die Woche während 24 Stunden. Die monatlichen Karton- und Altpapierabfuhren bleiben wie gewohnt bestehen. Mülliland Entsorgungscenter Tel. 044 878 10 30 Kriesbachstrasse 2, 8304 Wallisellen www.muelliland.ch Öffnungszeiten: Gratis Entsorgung: 7x24h! Montag bis Sonntag 24 Stunden Müller machts. Kostenpflichtige Entsorgung: Montag bis Freitag 07.30 – 11.45 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr Samstag 09.00 – 16.00 Uhr Raum, Umwelt + Verkehr Es ist nicht immer der Alkohol, der die Fahrtüchtigkeit einschränkt… Den meisten Personen ist nicht bewusst, dass sie nach der Einnahme von diversen Medikamenten möglicherweise nicht mehr Auto, Töff oder Velo fahren sollten. Viele Wirkstoffe können sich negativ auf die Fahrfähigkeit auswirken. So vermindern gewisse Medikamente die Reaktionsfähigkeit, führen zu Konzentrationsschwächen, verursachen Sehstörungen und Müdigkeit. Gemäss der nationalen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) konnte bei Unfällen nachgewiesen werden, dass nicht nur der Konsum von Alkohol, sondern oftmals der Mischkonsum mit Medikamenten zum Unfallereignis führte. Die Unfalllenker sind oft ältere Menschen wie auch berufstätige Personen mittleren Alters. Die Mehrfachmedikation und die dadurch entstehenden negativen Wechselwirkungen der Medikamente zeigen sich oft in Konzentrations- und Reaktionseinschränkungen. Zusätzlicher Alkoholkonsum kann diese negativen Effekte noch verstärken. Zwar können vielen kranke Menschen erst durch gezielte medikamentöse Behandlung überhaupt wieder Fahrzeuge benützen, doch Tatsache ist, dass viele verschriebene und auch frei käufliche Medikamente in Form von Tabletten, Kapseln, Tropfen oder Zäpfchen die Fahrfähigkeit beeinflussen. Bei folgenden Mitteln ist Vorsicht geboten: Grippemittel, Schmerzmitteln, Beruhigungs- und Schlafmittel, Augentropfen und -salben, Medikamente gegen Allergien, Depressionen und blutdrucksenkende Mittel. Die 5 wichtigsten Tipps – Erkundigen Sie sich nach den Auswirkungen der Medikamente auf die Fahrtüchtigkeit – Lesen Sie die Packungsbeilage, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder konsultieren sie mymedi.ch – Seien Sie bei Beginn eines neuen Medikamentes oder bei einer Dosisänderung besonders achtsam – Besondere Vorsicht ist bei Schlafund Schmerzmitteln geboten – Vermeiden Sie Alkohol, wenn sie Medikamente benötigen Grüngutabfuhr im Winter MÜLLILAND Kriesbachstrasse 2 8304 Wallisellen T 044 878 10 40 muelliland.ch K. Müller AG Kriesbachstrasse 1 8304 Wallisellen T 044 878 10 40 kmuellerag.ch Im Dezember, Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. 170911_ins_EHC_wallisellen_128x176mm.indd 1 11.09.17 15:47 Sind Sie interessiert? Wenn Sie Fragen haben oder an einer Information/Aktion zu diesem Thema in Ihrer Gemeinde oder für Ihre Mitarbeitenden im Betrieb oder Verein interessiert sind, wenden Sie sich an uns. Wir unterstützen Sie in der Umsetzung präventiver Massnahmen zur Sensibilisierung von Medikamenten und Alkoholkonsum. Diverse Angebote finden Sie auf unserer Webseite, www.praevention-zu.ch oder nehmen Sie Kontakt auf, wir unterstützen Sie gerne. Suchtprävention Zürcher Unterland Ressorts 55+, Regelversorgung und Arbeitswelt Heidi Zimmermann Heinrich oder Joëlle Robert Europastrasse 11, 8152 Glattbrugg Tel. direkt: 044 872 77 43 (Mo–Do) Telefon: 044 872 77 33 E-Mails: zimmermann@praeventionzu.ch, j.robert@praevention-zu.ch Website: www.praevention-zu.ch Die nächsten Daten für die Grüngutabfuhr sind: 18. Dezember 2019 3. Januar 2020 15. Januar 2020 29. Januar 2020 12. Februar 2020 26. Februar 2020 Ab dem 1. März 2020 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Raum, Umwelt + Verkehr Erteile Privatunterricht (Einzel, zu zweit oder mehr) in Deutsch, Italienisch oder auch Stützunterricht in Französisch und Englisch für Primar-/Sek.schüler oder auch für Anfänger. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Telefon 044 833 47 85

Kurier Nr. 49 5.12.2019 29 Schulpflege Aus den Verhandlungen Beschlüsse und Informationen aus den Sitzungen vom 28. Oktober und 28. November 2019 Projektauftrag für die Erstellung eines Medien- und ICT-Konzepts Die Anforderungen im Bereich der digitalen Medien sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Mit der Umsetzung des Lehrplans 21 steigen die Anforderungen im Bereich Medien und Informatik auch im Unterricht zunehmend an. Um diesen gerecht zu werden, wird ein Medienund ICT-Konzept ausgearbeitet. Mit Hilfe eines Medien- und ICT-Konzepts für alle Stufen reagiert die Schule auf den digitalen Wandel. Sie legt darin fest, wie sie den Unterricht und die Schulorganisation unter Einbezug der technologischen Möglichkeiten gestalten und weiterentwickeln und die Schülerinnen und Schüler für die Herausforderung der gesellschaftlichen Entwicklung im Bereich Informatik gezielt fördern will. Das Projekt wird von externen Fachleuten der Firma Learning Matters, Wädenswil, begleitet. Die Fachleute werden das Projekt begleiten, die Weiterbildungstage leiten und die Schulleitungen und die Lehrpersonen bei der Umsetzung und Implementierung unterstützen. Für die Ausarbeitung des Medienund ICT-Konzeptes sind CHF 55 000 im Budget 2020 eingestellt, darin enthalten sind auch bereits kleinere Umsetzungsprojekte. Neuer Berufsauftrag Die Verordnungsänderungen und die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (Berufsauftrag) vom 2. September 2013 wurden auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 in Kraft gesetzt. Im Rahmen der kantonalen Vorgaben erhielten die Schulen einen Spielraum, um auf lokale und persönliche Bedürfnisse einzugehen. Die Schule Dietlikon hat den Spielraum genutzt und eine «Vorlage Umsetzung Berufsauftrag» ausgearbeitet. Mit Beschluss Nr. 4 vom 23. Januar 2017 genehmigte die Schulpflege dann eine Pilotphase von zwei Schuljahren für die «Vorlage Neuer Berufsauftrag». Die «Vorlage neuer Berufsauftrag» wurde nach knapp zwei Schuljahren im Frühjahr 2019 evaluiert. Mehrheitlich ist der Lehrkörper zufrieden wie die Umsetzung des neuen Berufsauftrags an der Schule Dietlikon erfolgt. Die von den Schulleitungen beantragte Weiterführung in dieser Form wurde von der Schulpflege – mit kleinen Anpassungen – per Schuljahr 2020/2021 genehmigt. Personelles Bettina Büchi, zuständig für den personellen Bereich, hat sich nach 11 Jahren Tätigkeit in Dietlikon entschieden, eine neue Herausforderung anzunehmen. Wir sind traurig über diesen Entscheid, verlieren wir doch eine kompetente Mitarbeiterin, aber auch tolle Kollegin. Andererseits verstehen wir aber auch den Wunsch, sich nach 11 Jahren wieder einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Wir freuen aus auf die verbleibenden Wochen der Zusammenarbeit und wünschen Bettina Büchi schon heute das Beste. Monica Lange wird per 1. Dezember 2019 den Bereich «Personelles» übernehmen. Sie war bei einer anderen Schulgemeinde für den gleichen Aufgabenbereich zuständig, weshalb unsere künftige Kollegin grosse Fachkenntnisse mitbringt. Herzlich willkommen im Team der Schulverwaltung. Mitarbeiterbeurteilung im Schuljahr 2019/2020 33 Mitarbeiterinnen durchlaufen dieses Jahr die Mitarbeiterbeurteilung. Finanz- u. Aufgabenplan 2020–2023 Die Schulpflege hat den Finanzund Aufgabenplan 2020 – 2023 genehmigt. Der Finanzplan wird der Gemeindeversammlung vom 9.12. 2019 im Beleuchtenden Bericht in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Der Plan ist öffentlich mit den übrigen Gemeindeversammlungsakten aufgelegt. Liegenschaften Schuleinheit Fadacher, Kreditabrechnung Mit Beschluss Nr. 14 vom 11.03.2019 hatte die Schulpflege einen Kredit von CHF 70 000 für die Umnutzung des Schulzimmers im EG zu einem kombinierten Mittags-/ Schulzimmer genehmigt. Rechtzeitig auf das Schuljahr 2019/2020 konnte der Raum bezogen werden. Die Mehrfachnutzung des Raumes für Tagesstrukturen aber auch für Unterrichtslektionen hat sich bisher gut bewährt. Die Kreditabrechnung schliesst mit einem Mehraufwand von CHF 13 446.65. Die höheren Ausgaben sind auf feuerpolizeiliche Auflagen – Ersatz der bestehenden Eingangstüre sowie Montage einer Brandschutz-Decke über der neuen Kücheneinrichtung – zurückzuführen. Und dann war da noch … Die Schulverwaltung ist vom 24. Dezember 2019 bis und mit 3. Januar 2020 geschlossen. Eva Schuster Michel Leitung Schulverwaltung / Öffentlichkeitsarbeit Pro Senectute Kanton Zürich Herbstsammlung – herzlichen Dank! Anfang Oktober hat die diesjährige Herbstsammlung stattgefunden und für die eingegangenen Spenden bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich! Dies zeigt einmal mehr die grosse Solidarität zum Wohle der älteren Bevölkerung. Die eingegangenen Gelder kommen zum Grossteil der Pro Senectute des Kantons Zürich zugute. 20% davon fliessen jedoch auch in die Pro Senectute-Kasse unserer Gemeinde, womit wiederum diverse Seniorenaktivitäten unterstützt werden. Ihre Zuwendungen zeigen uns ausserdem, dass unsere Arbeit in der Gemeinde geschätzt wird – auch für dieses Vertrauen danken wir Ihnen herzlich. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und für 2020 alles Gute. Erika Heubeck, Leiterin Ortsvertretung Dietlikon Roger Würsch, Gemeinderat Papiersammlung Samstag, 7. Dezember Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Bettensee Schützen, 079 666 76 86 Raum, Umwelt + Verkehr Reformierte Kirchgemeinde Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 1. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt. 1. Heizungssanierung mit Erdsonden / Energiecontracting mit EKZ 2. Errichten und finanzieren einer gemeindeeigenen Pfarrstelle von 30% 3. Voranschlag/Budget 2020 mit einem Steuerfuss von 11%. Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 4. Dezember, ref. Kirchgemeindehaus Sekretariat, Dorfstrasse 15. Rekursfristen «Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 5. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf das Gemeindegesetz §151 (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung vom 05. Dezember an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege, Präsident Ueli Schwab, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.» Dietlikon, 5. Dezember 2019 / Reformierte Kirchenpflege Dietlikon

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