Aufrufe
vor 4 Jahren

2019_44

  • Text
  • Dietlikon
  • November
  • Kurier
  • Gemeinde
  • Wangen
  • Kinder
  • Kirchgemeinde
  • Oktober
  • Kirchenpflege
  • Wallisellen

22 Kurier Nr.

22 Kurier Nr. 44 31.10.2019 RESERVATION DER RESERVATION TAGESKARTE GEMEINDE DER TAGESKARTE GEMEINDE Möchten Sie für nur CHF 42.00 einen Tag lang unbeschränkt mit Zug, Bus oder Schiff die Schweiz erleben? Möchten Die Gemeinde Sie Wangen-Brüttisellen für nur CHF 42.00 freut einen sich, Tag den lang Einwohnerinnen unbeschränkt und Einwohnern mit Zug, Bus pro oder Tag Schiff zwei SBB-Generalabonnemente die Schweiz erleben? (Tageskarte Gemeinde) anbieten zu können. Die Reservation Gemeinde Wangen-Brüttisellen der «Tageskarte Gemeinde» freut sich, können den Einwohnerinnen Sie online vornehmen und Einwohnern unter pro Tag zwei www.wangen-bruettisellen.ch. SBB-Generalabonnemente Die (Tageskarte reservierten Gemeinde) Karten können anbieten danach zu können. gegen Barzahlung oder Bezahlung mit EC-/Postcard am Schalter der Einwohnerdienste im Voraus abgeholt Die werden. Reservation Die Reservation der «Tageskarte ist verbindlich. Gemeinde» können Sie online vornehmen unter www.wangen-bruettisellen.ch. Die reservierten Karten können danach gegen Barzahlung oder Selbstverständlich Bezahlung mit haben EC-/Postcard Sie aber am auch Schalter die Möglichkeit, der Einwohnerdienste telefonisch anzufragen im Voraus abgeholt (Telefon werden. 044 805 91 Die 11), Reservation ob die Karten ist verbindlich. für das gewünschte Datum noch vorhanden sind. Selbstverständlich Anschliessend können haben Sie Sie möglichst aber auch noch die am Möglichkeit, gleichen Tag telefonisch bei uns vorbeikommen anzufragen (Telefon und die 044 Karte(n) 805 91 für 11), das ob gewünschte die Karten Datum für das kaufen. gewünschte Datum noch vorhanden sind. Anschliessend Wir wünschen Ihnen können eine Sie gute möglichst Reise! noch am gleichen Tag bei uns vorbeikommen und die Karte(n) für das gewünschte Datum kaufen. Einwohnerdienste Wir wünschen Ihnen eine gute Reise! Regeln in der Begegnungszone – Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge und fahrzeugähnlichen Geräte (Rollschuhe, Inline-Skates, Trottinette oder Kin- Einwohnerdienste dervelos) 20 km/h. – Fussgängerinnen und Fussgänger geniessen den Vortritt vor den Fahrzeugen. – Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden. – Das Parkieren ist nur an markierten Stellen erlaubt. – Es gibt keine Fussgängerstreifen, da der Fussgängervortritt überall gilt. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Für mehr mobile Freiheit. Fahrdienst für Menschen mit Behinderung PC 80-14900-0 www.tixi.ch

Kurier Nr. 44 31.10.2019 23 Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Wangen-Brüttisellen Pfarrbestätigungswahlen 2020 – Publikation Bestätigung und Aufteilung der Stellenprozente Die Kirchenpflege beschliesst am 17. September 2019 1. Die der Kirchgemeinde im Pfarramt ab Juli 2020 zur Verfügung stehenden 100 Stellenprozente werden für die Amtsdauer 2020–2024 der Pfarrerinnen und Pfarrer wie folgt aufgeteilt: Pfarrer Thomas Maurer mit 40 Stellenprozent Bemerkung: Da die heutige 100% Pfarrstelle ab Ende April 2020 vakant ist, werden die restlichen 60 Stellenprozente durch die bereits bestehende Pfarrwahlkommission mit einer neu zu wählenden Pfarrperson besetzt. 2. Den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde wird zur Bestätigung für die Amtsdauer 2020 – 2024 mit den Stellenprozenten gemäss Ziffer 1 vorgeschlagen: Pfarrer Thomas Maurer 3. Gemäss § 13 Abs. 3 des Kirchengesetzes können mindestens 100 Stimmberechtigte der Kirchgemeinde für jede bzw. jeden der in Ziffer 2 aufgeführten Pfarrerinnen und Pfarrer schriftlich die Wahl an der Urne verlangen. Die Unterschriften sind der Kirchenpflege, Sekretariat, Hegnaustrasse 36, 8602 Wangen, binnen 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung dieses Beschlusses einzureichen. Wird binnen dieser Frist keine Urnenwahl verlangt, so wird die Kirchenpflege den Pfarrer gemäss Ziffer 2 als in stiller Wahl gewählt erklären. 4. Die stille Wahl und die Wahl an der Urne erfolgen unter dem Vorbehalt einer Änderung der massgebenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Amtspflichten der gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer in örtlicher und inhaltlicher Hinsicht während der Amtsdauer. 5. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Präsident Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. 6. Mitteilung an die wahlleitende Behörde, an die reformierte Kirchenpflege, an die Bezirkskirchenpflege Uster sowie an den Kirchenrat des Kantons Zürich. 7. Amtliche Veröffentlichung im Kurier Nr. 44 vom 31. Oktober 2019. Wangen-Brüttisellen, 31. Oktober 2019 Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Die Präsidentin: Christina Beck Die Aktuarin: Susanne Imhof Mütter- und Väterberatung Beratungszeiten Dienstag, 5. November 2019 Dienstag, 12. November 2019 Dienstag, 19. November 2019 Dienstag, 26. November 2019 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr jeweils im Gsellhof, Schüracherstrasse 10, Brüttisellen (1. Stock, Saal 2) Es ist keine Anmeldung erforderlich. Bei Fragen oder für eine telefonische Beratung wenden Sie sich bitte an die Mütterberaterin Monika van Berkum, Telefon: 043 259 76 72, E-Mail: monika.vanberkum@ ajb.zh.ch oder ans Beratungstelefon 043 259 76 70 (Montag bis Freitag, jeweils von 08.30 – 12.30 Uhr, ausserhalb dieser Zeiten bitte Telefonbeantworter benutzen). Abteilung Gesellschaft Lust auf eine bereichernde Aufgabe? Sie wollen sich für eine Sache einsetzen, die Ihnen am Herzen liegt? Auf der grössten Schweizer Plattform für Freiwilligenarbeit benevol-jobs.ch finden Sie viele gemeinnützige Organisationen, die Sie mit Ihren Talenten und Fähigkeiten gezielt unterstützen können. Finden Sie online Ihre passende Einsatzmöglichkeit unter 1400 Einsätzen in verschiedenen Bereichen. www.benevol-jobs.ch Ihre Vorteile als freiwillig Engagierte/r: Neue Perspektiven. Mehr Sinn. Abteilung Gesellschaft Gemeinde Wangen-Brüttisellen Verkehrsanordnungen Im Einvernehmen mit der Gemeinde Wangen- Brüttisellen hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt: Parkverbot beim Wendeplatz: Am Ende folgender Strassen wird das Parkieren von Fahrzeugen im ganzen Bereich des Wendeplatzes verboten: – Chilerai, 8602 Wangen – Hagenbuchenweg, 8602 Wangen – Im Dörnler, 8602 Wangen – Im Fasnachtbuck, 8602 Wangen Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung muss beigelegt oder genau bezeichnet werden. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und soweit möglich beigelegt werden. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten müssen von der unterliegenden Partei getragen werden. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Durchgeführt von der Stadtpolizei Dübendorf Geschwindigkeitskontrolle Ort der Messung: 8602 Wangen, Dübendorfstrasse geg. 8 Datum: 25. Oktober 2019, 7.45 – 15.45 Uhr Fahrtrichtungen: beide Signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 20 km / h Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 40 km / h Kontrollierte Fahrzeuge: 1191 Anzahl der Übertretungen: 101 Prozent der Übertretungen: 8.48 % Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit www.wangen-bruettisellen.ch

Gemeindezeitung Kurier