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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 40 3.10.2019 Verhandlungsbericht Nr. 7 / 2019 Aus dem Gemeinderat Industriestrasse wird ab 2020 umfassend saniert Die Industriestrasse wurde 1970 (Neue Winterthurerstrasse bis Alte Dübendorferstrasse) bzw. 1974 (Alte Dübendorferstrasse bis Brandholzweg) erstellt. Nach fast 50 Jahren intensiver Nutzung müssen die Strasse und die Werkleitungen umfassend saniert werden. An der Kanalisation wurden hydraulische und bauliche Mängel festgestellt. Weil in den letzten Jahren vermehrt Schäden zu verzeichnen waren, besteht auch bei den über 50-jährigen Wasserleitungen Handlungsbedarf. Im Zusammenhang mit dem Werkleitungsersatz drängt sich auch eine Komplettsanierung der Fahrbahn auf, welche ebenfalls eine hohe Lebensdauer aufweist und in den vergangenen 20 Jahren nur punktuell instand gesetzt wurde. Aufgrund des mutmasslichen Bauvolumens von rund 6,5 Mio. Franken müssen die Ingenieurleistungen sowie die Bauarbeiten in einem offenen oder selektiven Verfahren ausgeschrieben werden. Damit der Baustart wie vorgesehen im 3. Quartal 2020 erfolgen kann, muss im Herbst 2019 ein Ingenieurbüro bestimmt werden, welches sämtliche Projektierungsarbeiten, die Submission der Bauarbeiten sowie die örtliche Bauleitung übernimmt. Damit die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden können, müssen entsprechende Vorprojekte vorliegen. Das Vorprojekt für den Abschnitt 1 (Brandbachstrasse bis Altbach) wurde bereits 2018 erstellt. Damit die Arbeiten zeitgleich ausgeschrieben und ausgeführt werden können, muss nun noch das Vorprojekt für den 2. Abschnitt erstellt werden. Der Gemeinderat hat dafür zulasten der Investitionsrechnung 2019 als gebundene Ausgabe einen Kredit von CHF 28 580 (inkl. MwSt.) bewilligt. Die Arbeiten wurden im freihändigen Verfahren an die Gossweiler Ingenieure AG, Dübendorf, vergeben. Liquidations- und Teilungsrechnung im Nachlass von Martha Strohmaier-Bamert genehmigt Am 27. Juni 2017 hat die Gemeindeversammlung die Erbschaft von Martha Strohmaier-Bamert angetreten und der Übernahme der Liegenschaft «Bahnhofstrasse 33» zum Preis von CHF 1 425 000 sowie der Liegenschaft «Bahnhofstrasse 35» zum Preis von CHF 2 500 000 zugestimmt. Mit dem Eintrag ins Grundbuch am 19. März 2018 sind die beiden Liegenschaften ins Eigentum der politischen Gemeinde übergegangen. Im August 2019 unterbreitete die Zürcher Kantonalbank die Liquidations- und Teilungsrechnung. Ihr kommt zusammen mit den Zustimmungserklärungen der Erbinnen und Erben die Bedeutung eines Erbteilungsvertrages im Sinne von Artikel 634 des Zivilgesetzbuches zu. Das Nachlassvermögen beläuft sich auf total CHF 6 263 617.20. Der Erbteil der Gemeinde Dietlikon (24/96) beträgt CHF 1 565 904.30. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Anrechnung von CHF 1 547 500.00 an den Übernahmepreis der Liegenschaften «Bahnhofstrasse 33» und «Bahnhofstrasse 35» beträgt das Guthaben der Gemeinde Dietlikon noch CHF 18 182.18. Die anteilsmässige Verrechnungssteuer in der Höhe von CHF 222.12 wird erst nach deren Eingang vergütet. Der Gemeinderat hat der Liquidations- und Teilungsrechnung zugestimmt. Tarife 2020 für das Alterszentrum Hofwiesen genehmigt Sämtliche Preise des Alterszentrums Hofwiesen werden jeweils im Rahmen der Budgetierung neu kalkuliert. Grundlage dafür sind die budgetierten Aufwände auf den entsprechenden Kostenstellung und Kostenträgern sowie die erwartete Auslastung der zur Verfügung stehenden Zimmer. Für das Jahr 2020 wird mit einer Auslastung von 97 % gerechnet. In den Vorjahren hat sich in der Hotellerie ein Aufwandüberschuss von rund CHF 75 000 kumuliert. Auch im laufenden Jahr ist mit einem Verlust zu rechnen. Durch die Gewährung der fünften Ferienwoche steigen die Kosten in der Hotellerie im Jahr 2020 weiter an. Um einen Teil der Unterdeckung auszugleichen, werden die Taxen wie folgt angepasst: Preis 2019 Preis 2020 Veränderung Einzelzimmer mit Bad CHF 136.00 CHF 139.00 + 2.20 % Doppelzimmer mit Bad CHF 114.00 CHF 117.00 + 2.63 % Einzelzimmer ohne Bad CHF 130.00 CHF 133.00 + 2.31 % In der Wohngruppe bleiben die Zimmer-Preise unverändert. Ebenfalls nicht angepasst werden die Ansätze für Pflege und Betreuung. Das Budget 2020 des Alterszentrums Hofwiesen weist nach den Preisanpassungen einen Aufwandüberschuss von CHF 156 100 aus. Ohne Preisanpassungen würde sich das Defizit auf CHF 221 900 belaufen. Dabei resultiert im Bereich von Hotellerie und Betreuung ein Aufwandüberschuss von CHF 116 000. Bei der Pflege beträgt der Verlust CHF 40 000. § 12 Abs. 2 des kantonalen Pflegegesetzes schreibt vor, dass Pflegeheime, die von einer oder mehreren Gemeinden betrieben werden oder beauftragt sind, Einwohnerinnen und Einwohnern dieser Gemeinden für Unterkunft Neue Bushaltestellen an der Dübendorferstrasse.

Kurier Nr. 40 3.10.2019 21 und Verpflegung (Hotellerie) sowie Betreuung höchstens kostendeckende Taxen verrechnen dürfen. Mit den vom Gemeinderat festgelegten Tarifen wird diese Vorgabe eingehalten. Bushaltestelle an der Dübendorferstrasse wird verschoben Im Rahmen des RVS-Projektes werden zusätzliche Abbiegespuren von der Neuen Winterthurerstrasse in die Dübendorferstrasse und umgekehrt gebaut. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse soll die Haltestelle «Dübendorferstrasse» der Buslinie 748 (Fahrtrichtung Hofwiesen) neu vor den Kreisel aus Richtung Dübendorf verlegt und behindertengerecht ausgeführt werden. Eine überdachte Wartehalle ist im Zusammenhang mit dem RVS-Projekt nicht vorgesehen. Die gegenüberliegende Bushaltestelle «Dübendorferstrasse» (Fahrtrichtung Dübendorf) hätte am alten Standort neu gebaut werden sollen. Auch für diese Bushaltestelle ist im RVS-Projekt keine Wartehalle vorgesehen. Weil diese Lösung – vor allem wegen den fehlenden Wartehallen – nicht ideal ist, wurde ein Alternativvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, dass die Bushaltestelle «Dübendorferstrasse» in Fahrtrichtung Dübendorf verschoben wird und neu nach dem Jumbo-Kreisel – gegenüber der neuen Gegenfahrbahn-Haltestelle – angeordnet wird. Zusätzlich werden beide Haltestellen mit einer Wartehalle ausgerüstet und der motorisierte Individualverkehr wird am stehenden Bus vorbeifahren können. Mit dem Kanton wurde vereinbart, dass die Strassenbauarbeiten (inklusive behindertengerechte hohe Haltekanten) zulasten des RVS-Projektes ausgeführt werden. Die Abrechnung dieser Arbeiten erfolgt über den Werkvertrag des RVS-Projektes. Die Ingenieurleistungen sowie die Aufwendungen für die beiden Wartehallen (inkl. Fundamente und Beleuchtung) sind von der Gemeinde zu übernehmen. Insgesamt wird dafür mit Kosten von CHF 168 000 (inkl. MwSt.) gerechnet. Sie werden ins Budget 2020 aufgenommen. Damit die Bushaltestellen im nächsten Jahr realisiert werden können, müssen die Projektierungsarbeiten zwingend 2019 ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat darum für das Erstellen des Bauprojektes zulasten der Investitionsrechnung 2019 als gebundene Ausgabe einen Kredit von CHF 17 000 (inkl. MwSt.) bewilligt. Die Arbeiten wurden im freihändigen Verfahren zum Preis von pauschal CHF 15 600 (inkl. MwSt.) an die Basler & Hofmann AG vergeben. doppelt so lang ist wie bei einer Sanierung und andererseits die jährlichen Unterhaltskosten tiefer ausfallen, wird die Brücke durch eine Stahlkonstruktion ersetzt. Die Kosten belaufen sich auf CHF 255 000. Chriesbach Rad- und Gehwegbrücke Bei dieser Brücke wird die bestehende Holzkonstruktion saniert. Die Fahrbahn wird durch eine Metallkonstruktion mit Anti-Rutsch-Belag ersetzt. Es ist mit Ausgaben von CHF 62 500 zu rechnen. An diese Kosten hat die kantonale Volkswirtschaftsdirektion einen Beitrag von 50 % in Aussicht gestellt. Der Auftrag für den Ersatz der Schwerzenbach-Fussgängerbrücke wurde im Einladungsverfahren für CHF 233 924 (inkl. MwSt.) an die Willy Stäubli Ingenieur AG, Horgen, vergeben. Der Auftrag für den Belagsersatz an der Chriesbach-Rad- und Gewehbrücke wurde im Einladungsverfahren für CHF 55 573 (inkl. MwSt.) ebenfalls an die Willy Stäubli Ingenieur AG erteilt. Mit der Holzsanierung an der Chriesbach-Brücke wurde im Einladungsverfahren für CHF 48 830 (inkl. MwSt.) die Bütler Holzbau AG, Fällanden, beauftragt. Die Stadt Dübendorf beteiligt sich mit 50 % an den Kosten der Brückensanierungen. Für den auf Dietlikon entfallenden Kostenanteil hat der Gemeinderat zulasten der Investitionsrechnung einen Kredit von CHF 158 750 (inkl. MwSt.) bewilligt Im Budget 2019 sind für die Arbeiten CHF 200 000 enthalten. Gleichzeitig hat der Gemeinderat eine Vereinbarung mit der Stadt Dübendorf genehmigt, welche das Eigentum sowie den Unterhalt und die Erneuerung der Brücken (inkl. Kostenteiler) regelt. Der Beschluss (inkl. Arbeitsvergaben) erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Dübendorf das Projekt, den Kostenanteil und die Vereinbarung ebenfalls genehmigt. Mit den Arbeiten darf erst nach Vorliegen des Beschlusses aus Dübendorf begonnen werden. Gemeinderat Rad- und Gehwegbrücken am Chriesbach werden ersetzt Die Chriesbach-Strassenbrücke, die Schwerzenbach-Fussgängerbrücke sowie die Chriesbach-Rad- und Gehwegbrücke verbinden die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Dietlikon miteinander. Diese drei Brücken überqueren den Chriesbach. Nach über 20 Jahren befinden sich die Brücken wegen Pilzbefalls sowie aufgrund der Alterung und Abnutzung in einem schlechten Zustand. Schwerzenbach-Fussgängerbrücke Da einerseits die Lebensdauer einer Ersatzbaute mit 50 bis 70 Jahren Bushaltestelle Dübendorferstrasse Öffentliche Auflage Strassenprojekt im Sinne von § 13 Strassengesetz An seiner Sitzung vom 10. September 2019 hat der Gemeinderat vom Projekt für die Anordnung der Bushaltestelle «Dübendorferstrasse» (Fahrtrichtung Dübendorf) Kenntnis genommen und den Auftrag für die öffentliche Auflage des Projektes erteilt. Gestützt auf § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird das Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet. Die Projektunterlagen liegen vom Freitag, 4. Oktober 2019, bis und mit Montag, 4. November 2019, am Schalter der Gemeindewerke (Betriebsgebäude, Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon) zur Einsicht auf. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde (Quicklink Projekte g Bushaltestelle Dübendorferstrasse) eingesehen oder heruntergeladen werden. Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind bis spätestens 4. November 2019 in schriftlicher Form an den Gemeinderat Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, zu richten. Zu den nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft im Antrag zur Kreditbewilligung Stellung genommen (§ 13 Abs. 2 StrG). Gemeinderat

Gemeindezeitung Kurier