Aufrufe
vor 4 Jahren

2019_27

  • Text
  • Dietlikon
  • Juli
  • Kinder
  • Kurier
  • Gemeinde
  • Geburtstag
  • Jugendarbeit
  • Zeit
  • Eltern
  • Wangen

20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 27 4.7.2019 Berichte aus den kjz und biz der Bezirke Bülach und Dielsdorf Mitspracherecht der Kinder – wie viel ist genug? «Was möchtest du essen?», «Möchtest du jetzt essen oder noch ein wenig spielen?» oder «Soll ich die Avocado kaufen, die magst du doch? Oder doch lieber eine Banane?» Viele engagierte Eltern holen bei ihren Kindern bei fast allen Entscheidungen das Einverständnis ab. Doch wie stark soll man die Kinder den Familienalltag mitbestimmen lassen und wann ein Machtwort sprechen? Wieviel Mitsprache ist ok und wann werden Kinder durch all die Entscheidungen überfordert? Das Recht der Kinder, gehört zu werden, ist in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten. Kinder in Entscheidungen miteinzubeziehen fördert ihren Selbstwert sowie ihre kognitiven Fähigkeiten und Sozialkompetenzen. Sie entwickeln Respekt sich selbst und anderen gegenüber. Sie lernen, ihre Bedürfnisse wahrzunehmen und dafür einzustehen. Wenn Eltern aber den gesamten Familienalltag an den Wünschen der Kinder ausrichten, übertragen sie ihnen die Verantwortung für das Wohlergehen der Familie. Zu viel (Entscheidungs-) Freiheit oder zu viele Wahlmöglichkeiten überfordern Kinder. Sie wissen zwar oft, worauf sie gerade Lust haben, aber kennen nicht immer ihre Bedürfnisse. Fällt die Entscheidung des Kindes anders aus, als die Eltern das gerne hätten, kann dies zudem zu Konflikten führen. Wenn Eltern die Entscheidung des Kindes nicht respektieren, ist es enttäuscht und fühlt sich nicht ernst genommen, was häufig in einem Wutanfall endet. Eltern sollen ihre Verantwortung wahrnehmen und so viel an die Kinder übergeben, wie es dem Alter der Kinder angepasst ist. Je älter die Kinder sind, desto anspruchsvollere Entscheidungen können sie treffen. Dafür brauchen sie Eltern, die sie dabei unterstützen und zu ihrem Wohl handeln, aber auch die eigenen Bedürfnisse nicht vergessen. Statt «Was möchtest du essen?» können Eltern fragen: «Ich hätte heute Lust auf Spaghetti. Machen wir eine Bolognese-Sauce dazu?» So teilen sie ihre eigenen Bedürfnisse mit und beziehen das Kind in die Entscheidung mit ein. Eltern können Entscheidungen auch durch eine Vorauswahl vereinfachen: «Möchtest du heute zuerst auf den Spielplatz und dann in die Bibliothek oder umgekehrt?» So fühlen sich Kinder respektiert und freuen sich über die Freiheit, entscheiden zu können. Manche Themen sind für Eltern nicht verhandelbar. Das können beispielsweise Tischmanieren sein, Hygieneregeln oder Zu-Bett-Geh- Zeiten. Es lohnt sich, wenn sich Eltern bewusst werden, bei welchen Entscheidungen sie die Kinder miteinbeziehen und bei welchen sie klare Regeln vorgeben wollen. Mitsprache erfordert immer Diskussion und Auseinandersetzung. Aber sie fördert langfristig die Harmonie in der Familie – und Kinder lernen, Verantwortung zu übernehmen. Jasmin Gygi, Eltern- und Erwachsenenbildnerin, Geschäftsstelle Elternbildung, Amt für Jugend und Berufsberatung, Tel. 043 259 79 30, E-Mail: ebzh@ajb.zh.ch Kurse für Väter und Mütter Die Geschäftsstelle Elternbildung stellt Elternbildungsangebote in regionalen Programmen zusammen. Sie können kostenlos unter ebzh@ajb.zh.ch bestellt werden und helfen Eltern, das richtige Angebot zu finden. www.elternbildung.zh.ch/elternbildungsprogramm Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt Wir unterstützen die Kampagne von Kinderschutz Schweiz: www.kinderschutz.ch Bildungsdirektion Kanton Zürich, Amt für Jugend und Berufsberatung, Geschäftsstelle der Bezirke Bülach und Dielsdorf, Schaffhauserstr. 53, 8180 Bülach, 043 259 95 00, www.ajb.zh.ch, Alimente, Berufs- und Laufbahnberatung, Soziale Arbeit und Mandate, Elternbildung, Mütter- und Väterberatung, Erziehungsberatung, Gemeinwesenarbeit, Regionalstelle Schulsozialarbeit Regionalstelle Pflegefamilien Öffnungszeiten während den Sommerferien 13. Juli – 16. August 2019 Während den Sommerferien ist die Bibliothek wie folgt geöffnet: Montag, Mittwoch, Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr Nutzen Sie in dieser Zeit unseren Medienrückgabekasten. Danke. Vom 27. Juli – 9. August 2019 (3. u. 4. Ferienwoche) geniesst auch das Bibliotheksteam Ferien und die Bibliothek bleibt geschlossen. Nun wünschen wir allen einen tollen Sommer, erholsame Ferien, viel Spass und gute Erholung! Herzlichst – Ihr Bibliothekteam Papiersammlung Samstag, 6. Juli Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Jugendgruppe HELP 079 638 59 18 Raum, Umwelt + Verkehr Kartonsammlung Freitag, 12. Juli Bitte stellen Sie den Karton erst am Abfuhrtag bis spätestens 07.00 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gebündelter Karton (kein Papier) abgeführt wird. ACHTUNG Nicht in die Kartonabfuhr gehören: – Papier – beschichtete Kartons (Tetra-Packungen) – Styropor und andere Verpackungsstoffe – Plastik (Tragegriffe bei Waschmittelverpackungen und Bierkartons) – Nieten und Klammern Raum, Umwelt + Verkehr

Kurier Nr. 27 4.7.2019 21 Verhandlungsbericht Nr. 4 / 2019 Aus dem Gemeinderat Zeitliche Abgrenzung des Ressourcenausgleichs Mit Beschluss vom 18. März 2019 hat der Kantonsrat § 119 Abs. 2 und 3 des Gemeindegesetzes (GG) vom 20. April 2015 geändert. Die Änderung betrifft die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs. Die Grundsätze der Rechnungslegung sehen neu vor, dass die Gemeinden den Ressourcenausgleich gemäss § 119 Abs. 2 GG zeitlich abgrenzen können. § 119 Abs. 3 GG und damit die bisherige Differenzbetrachtung bei der Abgrenzung wurde ersatzlos gestrichen. Mit der neuen Formulierung wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, entweder auf eine Abgrenzung zu verzichten oder neu den gesamten Betrag zu berücksichtigen. Die Gemeinde Dietlikon (Schulgemeinde und politische Gemeinde) grenzt den kantonalen Ressourcenausgleich bereits seit dem Jahr 2013 zeitlich ab. Die heutige Praxis soll unverändert fortgeführt werden. Somit erfolgt die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs im Bemessungsjahr. Das Bemessungsjahr ist das zweite dem Ausgleichsjahr vorangehende Kalenderjahr. Die Abgrenzung des Ressourcenausgleichs ist anhand der definitiven Beitragsverfügung im Berechnungsjahr anzupassen. Im Jahr der Zahlung des Ausgleichsbetrags (Ausgleichsjahr) wird die Abgrenzung aufgelöst. Zusammenarbeit zwischen Schule und politischer Gemeinde im ICT-Bereich wird geprüft Der Gemeinderat und die Schulpflege haben sich dafür ausgesprochen, eine vertiefte Zusammenarbeit der beiden Gemeinden im Bereich der ICT zu prüfen. In den vergangenen Monaten hat sich deshalb eine Arbeitsgruppe unter der Co-Leitung von Schulpflegerin Manuela Römer und Gemeinderat Philipp Flach intensiv mit der Thematik befasst. Da es sich nicht um ein IT-Projekt im engeren Sinn, sondern um ein Organisationsentwicklungsprojekt handelt, muss auf externe Unterstützung zurückgegriffen werden. Dazu wurden mehrere Offerten für ein Beratungsmandat eingeholt. Der Auftrag für die Begleitung des Projektes wurde an Peter Frei, Submissionsberatung, Wetzikon, vergeben. Peter Frei kennt die IT-Umgebung und Bedürfnisse der politischen Gemeinde schon von früheren Aufträgen bestens. Die Kosten für die externe Unterstützung (inkl. allfällige Workshops) belaufen sich auf 20 000 Franken. Dieser Betrag wird je hälftig von der Schulgemeinde und der politischen Gemeinde übernommen. Weil diese Ausgabe im Budget 2019 nicht enthalten ist, hat der Gemeinderat den Kredit von 10 000 Franken zulasten seiner Kompetenz für Nachtragskredite bewilligt. Amtliche Todesanzeige Shukrije Sahiti, geboren 29.04. 1960, gestorben 30.06.2019, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Paul Willy Eggenschwiler, geboren 17.02.1922, gestorben 02.07.2019, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon. Bestattungsamt Dienstaltersgeschenke des Gemeindepersonals werden nicht gekürzt Im Zusammenhang mit der Sanierung des Staatshaushaltes hat der Regierungsrat am 5. Mai 2004 beschlossen, die Dienstaltersgeschenke des Staatspersonals per 1. Januar 2005 um einen Drittel zu kürzen. Der Gemeinderat musste sich diesbezüglich nicht dem Kanton angleichen und hat am 28. September 2004 entschieden, auf eine Anpassung der Dienstaltersgeschenke zu verzichten. Dieser Entscheid wird durch die Behörde jährlich überprüft. Dabei wurde bis heute auf eine Kürzung verzichtet. Auf den 1. Januar 2020 gewährt der Kanton den Mitarbeitenden im Alter von 21 bis 49 Jahren eine fünfte Ferienwoche. Arbeitnehmende unter 21 und über 49 Jahren erhalten – anstelle der bisher über den Jahreswechsel zusätzlich gewährten Urlaubstage – ebenfalls zwei fixe zusätzliche Ferientage. Da sich der Ferienanspruch des Gemeindepersonals nach dem kantonalen Recht richtet, gilt diese Regelung automatisch auch für die Gemeinde Dietlikon (Art. 62 Personalreglement). Der Gemeinderat hat die neue Ferienregelung zum Anlass genommen, seinen früheren Entscheid betreffend Kürzung der Dienstaltersgeschenke zu überprüfen. Während die 5. Ferienwoche der Erholung der Mitarbeitenden dient und eine Angleichung an die Privatwirtschaft darstellt, wird mit dem Dienstaltersgeschenk die langjährige Mitarbeit bzw. Treue einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters belohnt. Aus Sicht des Gemeinderates steht die neue Ferienregelegung in keinem Zusammenhang mit dem Anspruch auf ein Dienstaltersgeschenk. Die beiden Leistungen sind daher einzeln zu beurteilen. Der Gemeinderat verzichtet aus diesem Grund weiterhin auf eine Kürzung der Dienstaltersgeschenke. Dieser Entscheid wird jährlichen im Rahmen der Budgetierung überprüft und bei Bedarf revidiert. Jahreswechsel 2019/2020 Am 17. April 2019 (RRB 365) hat der Regierungsrat entschieden, dass die kantonale Verwaltung vom Dienstag, 24. Dezember 2019, bis und mit Freitag, 3. Januar 2020, geschlossen bleibt. Dem kantonalen Personal werden 16:48 Stunden als bezahlter Urlaub gewährt (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%). Der Rest ist (ohne Anrechnung auf die Zahl der Kompensationstage) zu kompensieren. In Anlehnung an den Entscheid des Regierungsrates hat der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverwaltung vom Dienstag, 24. Dezember 2019, bis und mit Freitag, 3. Januar 2019, ebenfalls zu schliessen. Dem Gemeindepersonal werden ebenfalls zwei Tage (bei Eintritt vor dem 30.06.2019) bzw. ein Tag (bei Eintritt nach dem 30.06.2019) als bezahlter Urlaub gewährt. Ab 2020 sind diese zusätzlichen Tage im ordentlichen Ferienguthaben enthalten. Dies und das …. Zudem hat der Gemeinderat – für den Ersatz bzw. die Erneuerung des Notanschlusses im EKZ-Unterwerk Dübendorf zulasten der Investitionsrechnung 2020 als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 GG einen Kredit von Fr. 190 000.00 (exkl. MwSt., inkl. Reserve für Unvorhergesehenes) bewilligt; – von der Bauabrechnung «Gesamtprojekt» vom 08.01.2019 für den Umbau und die Erweiterung des Pflegezentrums Rotacher mit Gesamtkosten von Fr. 11 534 707.40 (inkl. MwSt.) und einer Kreditunterschreitung von Fr. 1 015 292.60 Kenntnis genommen; – die Abrechnungen für die Erneuerung der Fahrbahn und der Werkleitungen in der Riedenerstrasse mit Gesamtkosten von Fr. 813 636.08 (exkl. MwSt.) und einer Kreditunterschreitung von Fr. 104 563.92 genehmigt; – die Abrechnungen für den Umbau der MS-Schaltanlage in der Trafo- Station 09 (Bahnhofstrasse 64) mit Kosten von Fr. 258 876.49 (exkl. MwSt.) und Minderkosten von Fr. 24 123.51 genehmigt; – die Wachstumsfaktoren für die Budget- und Finanzplanungsperiode 2020 – 2023 zur Kenntnis genommen; – das Budget 2020 von glow.das Glattal mit einem Gesamtaufwand von Fr. 60 000 und einem Kostenanteil für die Gemeinde Dietlikon von Fr. 3390 genehmigt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat

Gemeindezeitung Kurier