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2019_16

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Kurier Nr. 16 18.4.2019 19 Jeden 1. Donnerstag im Monat Offene Tür der Gemeindepräsidentin Jeweils am ersten Donnerstag im Monat von 17.00 – 18.45 Uhr stehe ich Ihnen, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie an einem solchen Gespräch interessiert sind, freue ich mich über Ihre E-Mail mit Angabe des Gesprächsthemas sowie Ihrer Telefonnummer auf marlis.duerst@wangen-bruettisellen.ch. Bekämpfung von invasiven Pflanzen Das Schmalblättrige Greiskraut Das Einjährige Berufkraut Falls Sie keine Möglichkeit haben, E-Mails zu verfassen, wenden Sie sich bitte an die Assistentin Gemeindeschreiber, Nadja Graf (044 805 91 42), um einen Termin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihre Gemeindepräsidentin Marlis Dürst Pflanzenrückschnitte Zur Sicherung des Fussgängerund des Strassenverkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit den Schulwegen sowie zur Gewährleistung der Arbeiten durch die Unterhaltsdienste (Winter- und Sommerdienste) sind Pflanzen im Bereich von Strassen und Wegen sowie bei Hydranten gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen so zu unterhalten, dass keine Behinderungen oder Gefahren entstehen. • Hecken müssen hinter die Strassen- bzw. Trottoirgrenze zurückgeschnitten werden. • Bäume und deren Äste, die in den Strassenraum ragen, müssen hinter die Strassen- bzw. Trottoirgrenze und / oder bis auf eine Lichtraumhöhe von 4.50m bei Strassen und 2.50m bei Gehwegen zurückgeschnitten werden. • Bäume müssen von morschen Ästen befreit werden. • Strassenbeleuchtungen, Hausnummern und Strassensignalisationen müssen von überwuchernden Pflanzen befreit werden. • Wasserhydranten müssen gut sichtbar und ohne Behinderung bedienbar sein. • Insbesondere im Bereich von Ausfahrten und Parkplätzen müssen die minimalen Sichtweiten gemäss VSS-Norm dauerhaft freigehalten werden. Innerhalb der Sichtbereiche dürfen Pflanzen etc. eine Höhe von 80cm nicht überragen. Privatstrassen, die wie öffentliche Strassen begangen oder befahren werden, sind den öffentlichen Strassen gleichgestellt. Wir bitten die Grundeigentümer, allfällige Mängel so rasch wie möglich zu beheben. Eigentümer, die diese Anordnungen nicht befolgen, werden gebührenpflichtig aufgefordert, die Versäumnisse nachzuholen. Im weiteren Unterlassungsfall wird der Rückschnitt gestützt auf § 18 Abs. 2 Strassenabstandsverordnung durch eine von der Gemeinde bestimmte Gartenbaufirma unter Verrechnung für Umtriebe und Arbeit an den verantwortlichen Eigentümer vorgenommen. Abteilung Tiefbau, Unterhalt und Sicherheit Das Schmalblättrige Greiskraut ist eine 40 – 100 cm hohe, mehrjährige Pflanze mit schmalen Blättern und gelben Blüten. Sie stammt ursprünglich aus Südafrika und wurde unabsichtlich nach Europa eingeschleppt. Die Pflanze enthält Lebergifte und ist somit für das Vieh sehr gefährlich. Das Schmalblättrige Greiskraut ist überwiegend entlang von Strassen und Bahnlinien anzutreffen. Die effektivste Bekämpfungsmethode gegen diese Pflanze ist das Ausreissen mitsamt den Wurzeln; möglichst vor der Samenreife. Grössere Bestände können auch gemäht werden. Dies muss jedoch wiederholt alle sechs Wochen von Juni bis November geschehen, da sich die Pflanzen schnell regenerieren und sich nach einmaligem Schnitt dank ihrer unterirdischen Ausläufer noch stärker ausbreiten. Zusätzlich bitten wir Sie, die betroffenen Standorte der Gemeinde zu melden (Tel. 044 805 91 21) Das Einjährige Berufkraut ist eine 30 – 100 cm hohe, aus Nordamerika stammende invasive Pflanze. Der Name «Einjähriges Berufkraut» ist leider nicht zutreffend, da insbesondere beim Schneiden eine mehrjährige Pflanze entsteht. Die Pflanze produziert Flugsamen und breitet sich so rasant auf offenen Flächen, Böschungen, Wegrändern und kiesigen Arealen wie zum Beispiel auf Flachdächern aus. So werden unsere einheimischen Pflanzen zunehmend verdrängt. Die wirksamste Bekämpfungsmethode ist das Ausreissen mitsamt den Wurzeln. Einmaliges Schneiden fördert das Wiederaustreiben und verschlimmert die Situation. Nur mehrmaliges Schneiden vor dem Versamen hilft, diese Pflanze zu bekämpfen. Besten Dank für Ihre Mithilfe! Abteilung Planung und Infrastruktur Dietlikon ist eine wachsende Gemeinde im Herzen der Region «glow. das Glattal» mit rund 7800 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Nähe zu Zürich, eine ausgezeichnete Infrastruktur, sehr gute ÖV-Verbindungen sowie der nahe gelegene Autobahnanschluss machen Dietlikon zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Sozialberater/in (80–100%) Mehr über diese Stelle erfahren Sie unter: www.dietlikon.ch Quicklinks Offene Stellen

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