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2019_08

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Wochenzeitung und amtliches Publikationsorgan 21. Februar 2019 Nr. 8 Glockenturm der Kirche St. Michael Unklarheiten beim Glockengeläut Dietlikon Das Glockengeläut des geplanten Kirchturms in Dietlikon beschäftigt ein weiteres Mal die Gerichte. Im Urteil vom Baurekursgericht ist das liturgische Glockengeläut nach Meinung der Kirchenpflege zu wenig berücksichtigt worden. Sibylle Ratz Die Kirche St. Michael soll zum 50-jährigen Jubiläum den schon ursprünglich geplanten Glockenturm bekommen. Gegen die im April 2018 erteilte Baubewilligung hatten Anwohner Rekurse gegen die Baubewilligung, das Glockengeläut, die Beleuchtung und die Dämmung des Glockenturms eingereicht. Im Januar wurde das schriftliche Urteil des Baurekursgerichts des Kantons Zürich den Beteiligten schriftlich zugestellt. Beim Lesen des Urteils und wenn man das Urteil des Baurekursgerichtes buchstäblich auslegte, war schon im Januar klar, dass es hier noch weiteren Klärungsbedarf gibt und es sich hier vermutlich um Missverständnisse handeln muss. Glockengeläut-Reglemente sind auch nicht gerade Alltag bei den Gerichten, insbesondere keine neuen. In den schriftlichen Ausführungen des Gerichtes war die Rede davon, dass nebst dem bürgerlichen Geläut (also wiederkehrendes Läuten an Wochentagen), nur an speziellen Gottesdiensten und an speziellen Feiertagen geläutet werden dürfe, daneben nur drei Mal pro Jahr. Lesen Sie weiter auf Seite 2. Weichen für die Zukunft Rund um die Berufswahl: Wie Gewerbe, Industrie und Schule in Dietlikon für eine Info-Veranstaltung zusammenspannten. 2 – 3 Reise in die Vergangenheit Ein würdiger Apéro: Wie die Bürgerliche Vereinigung Dietlikon (BVD) ihren 100. Geburtstag feierte. 5 Amtlich Gemeinsam 12 – 13 Wangen-Brüttisellen 14 – 19 Dietlikon 20 – 21 • Massagen • Gesichts-Behandlung • Hand- und Fusspflege Bahnhofstrasse 38, 8305 Dietlikon www.siamelegance.ch Montag–Samstag 9.00–20.00 Uhr Telefon 044 888 55 24 Aktion: Jetzt Sportmassage CHF 110.–

Gemeindezeitung Kurier