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2018_48

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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 48 30.11.2018 Gemeindeverwaltung Änderung kommunaler Gebührentarif Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27.11.2018 folgende Artikel des seit 1.1.2018 gültigen Gebührentarifs geändert: A. Allgemeine Verwaltung Artikel 7 Personalkosten D. Bürgerrecht Artikel 14 Schweizerinnen und Schweizer Artikel 15 Ausländerinnen und Ausländer Artikel 16 Weitere Gebühren Artikel 17 Verfahren mit negativem oder ohne Einbürgerungsentscheid H. Fürsorgewesen Artikel 29 Bestätigungen M. Unterhaltsdienst Artikel 45 Festbank-Garnituren Die Änderungen treten auf den 1.12.2018 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. Rechtsmittel Gegen die Änderung des Gebührentarifs kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, öffentlich zur Einsicht auf. Er wird zudem auf der Homepage der Gemeinde publiziert. Gemeinderat Einladung zum klangvollen Adventsfenster am 11. Dezember 2018 Lassen Sie mit uns das Jubiläumsjahr 2018 genussvoll ausklingen. Gönnen Sie sich einen gemütlichen Abend in der Bibliothek bei unserem klangvollen Advents-Apéro. Wir freuen uns auf Sie und erwarten Sie gerne am Dienstag, 11. Dezember 2018, ab 18.30 Uhr Abstimmungsergebnisse vom 25. November 2018 KANTON ZÜRICH Protokoll des Wahlbüros 25.11.18/11:13 1 von 1 Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. November 2018 Eidgenössische Volksabstimmungen Gemeinde: Dietlikon Bezirk Bülach BFS-Nr.: 54 Stimmberechtigte Total 4767 Total eingegangen 2400 Urnen PräsidentIn: 1.Mitglied: Ablesung SekretärIn/SchreiberIn: der Stromzähler 2.Mitglied: per Statistisches 31. Amt, Schöntalstrasse Dezember 5, Postfach, 8090 2018 Zürich. In der Zeit vom 19. November 2018 bis ca. 11. Januar 2019 werden die Stromzähler in der ganzen Gemeinde Dietlikon abgelesen. Wir bitten Sie, unseren Ablesern den freien Zugang zu ermöglichen. Bitte beachten Sie auch, dass genügend Licht vorhanden ist. Für die Wasserzähler haben Sie eine Wasserkarte erhalten. Bitte senden Sie die mit den Zählerständen ausgefüllte 72 Stimmrechtsausweise Vorzeitig Brieflich gültig Karte umgehend den Gemeindewerken, oder direkt per Mail an gemeindewerke@dietlikon.org. Herzlichen Dank. Sollte uns kein Zählerstand vorliegen, müssen wir die Bezüge für das Jahr 2018 aufgrund der Vorjahreswerte schätzen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe. Gemeindewerke Brieflich nicht unterzeichnet 38 2275 15 Vorlage 1: Volksinitiative vom 23. März 2016 «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 2378 15 2363 61 0 2302 1085 Vorlage 2: Volksinitiative vom 12. August 2016 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Stimmzettel Leer Ungültig Gültig Ja 2390 15 2375 14 0 2361 794 Stimmen Stimmen Vorlage 3: Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) Stimmzettel Stimmen Total eingegangen Ungültig eingelegt Gültig eingelegt Leer Ungültig Gültig Ja 2386 15 2371 25 0 2346 1611 Nein 1217 Nein 1567 Einsatz von technischen Hilfsmitteln bei der Auszählung: Es wurden geeichte Waagen eingesetzt. Ordnungswidrigkeiten während der Abstimmung und die dagegen getroffenen Anordnungen: Für das Wahlbüro: Dieses Protokoll ist sofort nach der Unterzeichnung mit A-Post an die folgende Adresse zu senden: Die Stimmzettel, die Stimmrechtsausweise und die Hilfsunterlagen sind bis zum Abschluss aller Rechtsmittelverfahren bei der Gemeindeverwaltung aufzubewahren. Nein 735 0 49.88 50.14 Antwortkuverts ohne Stimmrechtsausweise Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% Stimmbeteiligung% 50.05 Ihr Bibliotheks-Team Mit 50.– Augenlicht schenken Weltweit erblindet jede Minute ein Kind. Schenken Sie Augenlicht. Ihre Spende lässt Kinder wieder sehen. Annuary, 4 Jahre, Tansania www.cbmswiss.ch

Kurier Nr. 48 30.11.2018 19 Verhandlungsbericht Nr. 9 / 2018 (Oktober 2018) Aus dem Gemeinderat Höherer Beitrag für UHC Kloten-Dietlikon Jets Im März 2018 haben die Kloten- Bülach Jets und der UHC Dietlikon beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und den Weg in die Zukunft gemeinsam zu beschreiten. Durch die Fusion der beiden Stammvereine entstand am 26. März 2018 der «Unihockey Club Kloten-Dietlikon Jets», welcher seinen Sitz in Dietlikon und Kloten hat. Bis anhin erhielt der UHC Dietlikon von der Gemeinde einen Vereinsbeitrag von 2820 Franken. Als Folge der Fusion ist die für die Beitragsberechnung massgebliche Mitgliederzahl angestiegen. Der neue Verein erhält deshalb für 2019 einen ordentlichen Vereinsbeitrag von 4865 Franken. Bislang hat sich die Gemeinde an den Kosten für externe Hallenmieten mit maximal 9000 Franken pro Jahr beteiligt. Weil der UHC Kloten-Dietlikon Jets ab 2019 die neue Sporthalle «Stighag» in Kloten für fünf Trainings pro Woche nutzen will, hat der Verein ein Gesuch um Erhöhung des Beitrages auf 24300 Franken gestellt. Der Gesamtaufwand des Vereins für externe Hallenmieten beläuft sich gemäss Budget 2018/19 auf 40000 Franken. Dieser Betrag basiert auf Erfahrungszahlen aus früheren Jahren. Die Kosten für die voraussichtlich ab Frühsommer 2019 zur Verfügung stehende Sporthalle «Stighag» sind im Budget noch nicht berücksichtigt. Die Vereinsleitung geht davon aus, dass sich die Mieten dadurch in etwa verdoppeln werden. Weil von den 611 Vereinsmitgliedern nur gerade 91 aus Dietlikon stammen, erscheint der gewünschte Ergänzungsbeitrag für die Zusatzkosten der Sporthalle «Stighag» von 24 300 Franken als zu hoch. Werden für die Aufteilung der zusätzlichen Hallenkosten nur die Mitglieder aus Kloten und Dietlikon berücksichtigt, würde ein Kostenteiler von ca. 60 % für Kloten und ca. 40 % für Dietlikon resultieren. Der Beitrag der Gemeinde Dietlikon an die externen Hallenkosten würde sich somit für das Jahr 2019 auf neu 16000 Franken belaufen. Weil die neue Halle erst ab Mitte 2019 zur Verfügung steht, müssten die Mehrkosten von 7000 Franken grundsätzlich anteilsmässig gekürzt werden. Auf eine solche Massnahme hat der Gemeinderat aber verzichtet. Die höheren Beiträge für den UHC Kloten-Dietlikon Jets wurden ins Budget 2019 aufgenommen. Die Beitragszusicherung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2018 das Budget in der beantragten Form genehmigt. Finanz- und Aufgabenplan 2019 – 2022 beschlossen Das seit dem 1. Januar 2018 gültige neue Gemeindegesetz verlangt, dass die Gemeinden einen Finanzund Aufgabenplan erstellen. Dieser dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen und Aufgaben und wird jährlich für mindestens die folgenden vier Jahre festgelegt. Das erste Planjahr entspricht der Budgetvorlage. Der Plan enthält insbesondere: – die finanz- und wirtschaftspolitischen Eckdaten – die Investitionsplanung – die Planerfolgsrechnung – die Planbilanz – die Plangeldflussrechnung Seit vielen Jahren erstellt die Firma Swissplan.ch für die politische Gemeinde und die Schulgemeinde einen Finanzplan. Diese Unterlagen wurden an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und vom Gemeinderat und der Schulpflege genehmigt. Der Finanz- und Aufgabenplan ist Bestandteil des Beleuchtenden Berichts zur Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018. Zudem können die Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.dietlikon.ch heruntergeladen werden. Baurechts- und Dienstbarkeitsvertrag für den Neubau «Nägelihof» genehmigt An der Gemeindeversammlung vom 14. September 2017 wurde der Baurechtsvertrag zwischen der politischen Gemeinde (als Grundeigentümerin) und der Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon (als Baurechtsberechtigte) genehmigt. Zudem wurde der Gemeinderat ermächtigt, die noch fehlenden Punkte in eigener Regie zu regeln und den Baurechtsvertrag mit der Stiftung abzuschliessen. Der Gemeinderat hat folgende Unterlagen genehmigt: – Baurechtsvertrag zwischen der Gemeinde Dietlikon und der Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon – Dienstbarkeitsvertrag zwischen der Gemeinde Dietlikon, der Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon und der Schulgemeinde Dietlikon – Grundbuchanmeldung für die Löschung von Anmerkungen sowie den Vollzug der Mutation Nr. 1354 Die Verträge wurden am 20. November 2018 im Notariat Wallisellen unterzeichnet und vollzogen. Recycling-Center wird neu durch die Loacker Swiss Recycling AG betrieben Seit dem 1. Januar 2012 kann die Dietliker Bevölkerung ihre sortengetrennten Abfälle von Montag bis Samstag im Recycling-Center der Abfallentsorgung Herzig AG an der Bahnhofstrasse 7 abgeben. Im Oktober hat die Abfallentsorgung Herzig AG den Gemeinderat über die Geschäftsübernahme durch die Loacker Swiss Recycling AG informiert. Begründet wurde die Übernahme mit der im Wandel stehenden Unternehmung und dass es unter dem neuen Dach der Loacker Swiss Recycling AG möglich sei, das Potential weiter zu entwickeln. Abgesehen vom Namen wird sich an der Abfallentsorgung vorerst nichts ändern. Die Loacker Swiss Recycling AG hat per sofort sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag zwischen der Gemeinde Dietlikon und der Abfallentsorgung Herzig AG übernommen. Dies und das … Zudem hat der Gemeinderat – mit dem Kulturtreff-Team eine Leistungsvereinbarung für den Betrieb eines Kulturtreffs im Kino/ Theater des Alexander Bertea-Dorftreffs abgeschlossen. Der Kulturtreff wird mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von 6000 Franken und einem Defizitbeitrag von maximal 2000 Franken unterstützt. Darüber hinaus werden dem Kulturtreff die Räumlichkeiten gratis zur Verfügung gestellt; – für die Eigenwirtschaftsbetriebe der Gemeinde Dietlikon die Standards für die Anlagekategorien und Nutzungsdauern festgelegt; – zum Entwurf der Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege Stellung genommen; – auf eine Stellungnahme zum privaten Gestaltungsplan «Zürichstrasse 98 / Sonnentalstrasse 5» in Dübendorf verzichtet; – auf eine Kürzung der Dienstaltersgeschenke für das Gemeindepersonal verzichtet; – den Kostenteiler für das Parkleitsystem im Zentrum Dietlikon Süd festgelegt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat

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