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2018_47

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 47 23.11.2018 Genehmigung Kanton Neue Kehrichtverordnung Die neue Dietliker Kehrichtverordnung, die an der Gemeindeversammlung vom 27. September 2018 durch das Dietliker Stimmvolk beschlossen wurde, hat die Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich erhalten und liegt vom 23. November 2018 bis am 21. Dezember 2018 öffentlich auf. Der Beschluss der Gemeindeversammlung, sowie die Kehrichtverordnung mit der entsprechenden Genehmigung des AWEL können während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter Raum, Umwelt + Verkehr, Hofwiesenstrasse 32 in 8305 Dietlikon eingesehen werden. Ausserdem werden die Unterlagen während der öffentlichen Auflagefrist auch auf www. dietlikon.ch aufgeschaltet. Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Raum, Umwelt + Verkehr Abfallgebühren per 1.1.2019 Mit Beschluss Nr. 256 vom 13. November 2018 hat der Gemeinderat die Abfallgebühren für das Jahr 2019 festgesetzt. Sämtliche Gebühren bleiben unverändert. 1. Abfallgrundgebühr a) für Haushalte/Wohnungen (pro Einheit) Fr. 105.00 b) für Gewerbe-/Industriebetriebe (pro Betrieb) Fr. 105.00 2. Kehrichtsackgebühr Haushalte / Wohnungen Die jeweils gültigen Sackgebühren werden durch die IGKSG festgelegt. a) Kehrichtsack 17 Liter Fr. –.87 b) Kehrichtsack 35 Liter Fr. 1.65 c) Kehrichtsack 60 Liter Fr. 2.48 d) Kehrichtsack 110 Liter Fr. 3.86 3. Brennbares Sperrgut aus Haushalten Fr. 6.50 bis 100 × 60 × 50 cm, max. 25 kg = 1 Einheit (pro Einheit 1 orange Gebührenmarke) Bereitstellung immer Dienstags an der Strasse 4. Umtriebsgebühr Fr. 100.00 Im Wiederholungsfall kann sich diese erhöhen. Meldung bei Mieter- und Untermieter-Wechsel Vermieten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder ziehen Untermieterinnen oder Untermieter bei Ihnen ein? Bitte melden Sie es den Einwohnerdiensten. Bis anhin geschah dies mehrheitlich in Papierform, Fax sowie E-Mail. Mit dem neu entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie heute neu zwei Möglichkeiten, Ihre Meldungen bequem abzusetzen: Grössere Liegenschaftenverwaltungen können ihre Meldungen direkt in ihre Fachapplikation integrieren, wenn sie an sedex (secure data exchange, Plattform) angebunden sind. Kleinere, mittlere Liegenschaftenverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink https://www.e-service.admin.ch/ sis/app/mandant/drittmeldung (verlinkt auf www.dietlikon.ch) ihre Meldung absetzen. Sie benötigen dafür kein Passwort. Wir bitten Sie, uns Ihre Meldungen direkt aus Ihrer Applikation oder über den Weblink zuzustellen. Sie helfen uns dabei, die Ein- und Auszüge schneller und medienbruchfrei zu verarbeiten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden von den Einwohnerdiensten Dietlikon unter 044 835 82 82 gerne zur Verfügung. Auszug aus dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) vom 1. Januar 2016 § 8 1 Vermietende, Liegenschaftsverantwortliche und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden (Nutzungsberechtigte). § 10 Die Meldungen nach §§ 3, 4 und 8 müssen innert 14 Tagen nach Eintritt der Meldepflicht erfolgen. Einwohnerdienste Amtliche Todesanzeige Ronchi, Paul Hans, geboren 22.05.1939, gestorben 18.11.2018, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Alterszentrum Hofwiesen. Abschiedsgottesdienst am Freitag, 30.11.2018, 14.30 Uhr, kath. Kirche St. Michael, Dietlikon. Bestattungsamt In den Gebühren 1 – 3 ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Umtriebsgebühr ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Rechtsmittel Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist zu den üblichen Bürozeiten am Schalter «Raum, Umwelt + Verkehr» (Betriebsgebäude, Hofwiesenstrasse 32) zur Einsichtnahme auf oder kann auf der Webseite www.dietlikon.ch eingesehen werden. Südliches Flair für Geniesser Gemeinderat DEIN BEITRAG IST WICHTIG: WWW.GREENPEACE.CH/BEITRAG Restaurant Bonum, Stationsstrasse 5 8306 Brüttisellen, 044 700 27 27 www.restaurantbonum.ch

Kurier Nr. 47 23.11.2018 21 Papiersammlung Samstag, 1. Dezember Bitte stellen Sie das Papier (ohne Karton) bis spätestens 07.30 Uhr gut sichtbar an den für die Kehrichtabfuhr üblichen Stellen bereit. Beachten Sie, dass nur gut verschnürtes Papier in handlichen Bündeln abgeführt wird. Nicht mitgenommen werden: – Papiersäcke – Schachteln – Tragtaschen – andere Behälter Die Dietliker Vereine sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihr Papier den monatlichen Sammlungen mitgeben, denn der Erlös kommt vollumfänglich den sammelnden Vereinen zu! Sammelnder Verein: Bettensee Schützen, 079 666 76 86 Raum, Umwelt + Verkehr Informationsveranstaltung Masterplan Zentrum Mitte Dietlikon Die geplante SBB Brüttenerlinie wird den Bahnhof Dietlikon und das Gebiet im Bereich der Zufahrtsstrecken in der Mitte von Dietlikon verändern. In Zusammenarbeit mit einem politisch breit abgestützten Steuerungsausschuss sowie Fachplanern von SBB, Gemeinde und Kanton lässt der Gemeinderat zurzeit den sogenannten Masterplan Zentrum Mitte ausarbeiten. Ziel des Prozesses ist es, ein gemeinsames, zukunftweisendes Zielbild zu formulieren. Dieses Zielbild soll die Entwicklung des Gebiets um die ÖV-Drehscheibe Bahnhof Dietlikon aber auch die notwendigen Verkehrsbeziehungen zwischen den Dorfteilen beschreiben. Daraus entstehen Anforderungen an die Planungen der SBB im Zusammenhang mit dem geplanten Brüttenertunnel. Diese muss der Gemeinderat bis Ende 2018 den SBB mitteilen. An einer Informationsveranstaltung über den Masterplan Zentrum Mitte wird der Gemeinderat das bislang erarbeitete Ergebnis vorstellen, bevor die Anträge an die SBB eingereicht werden. Die Veranstaltung findet am Montag, 3. Dezember um 18:45 Uhr im Saal Fadacher statt (vor der Gemeindeversammlung). Gemeinderat Donnerstag, 13. Dezember 2018, 17.30 Uhr, Alterszentrum Hofwiesen Einladung zum Angehörigentreffen Der Tod eines geliebten Menschen trifft uns meist schwer und jeder geht mit dem Verlust anders um. Einige möchten und können gut darüber sprechen, andere hingegen ziehen sich zurück. Letztendlich muss jeder seinen eigenen Weg finden und die schwere Zeit irgendwie überstehen. Um Betroffenen hierbei zu helfen, organisiert die Gemeinde seit 2002 einmal im Jahr das Dietliker Angehörigentreffen. «Spüren, dass man nicht alleine ist», das ist der eigentliche Sinn dieses Treffens. Und es geht auch nicht um den Tod, sondern eher um das Gegenteil: das Leben. Dieses Jahr findet das Angehörigentreffen am Donnerstag, 13. Dezember, um 17.30 Uhr im Alterszentrum Hofwiesen statt. Eingeladen sind Dietlikerinnen und Dietliker (mit Begleitperson), welche in diesem Jahr oder in den letzten fünf Jahren einen nahen Angehörigen verloren haben. Die verstorbene Person muss entweder in Dietlikon gelebt haben oder hier bestattet worden sein. Sehr gerne begrüssen wir auch diejenigen unter Ihnen, die schon einmal dabei waren! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Ein gemeinsames Nachtessen und ein kurzweiliges Programm sollen dazu beitragen, sich gegenseitig kennen zu lernen und einen dunklen Dezemberabend etwas heller werden zu lassen. Sollten Sie noch Fragen haben oder allenfalls einen Fahrdienst benötigen, rufen Sie bitte ungeniert im Bestattungsamt an: Sabine Albrecht, Tel. Nr. 044 835 82 41. Kommission für Jugend, Familie, Alter + Kultur Anmeldung für das Angehörigentreffen vom Donnerstag, 13. Dezember 2018 ja, ich/wir komme/n gerne: alleine zu zweit (bitte Zutreffendes ankreuzen) ich/wir nehme/n gerne am gemeinsamen Nachtessen teil ✁ Name und Vorname Adresse Telefon Bitte senden Sie diesen Talon bis spätestens Freitag, 7. Dezember an das Bestattungsamt Dietlikon oder werfen ihn einfach in den Briefkasten des Gemeindehauses. Selbstverständlich können Sie sich auch telefonisch unter der Nummer 044 835 82 41 anmelden. Wir freuen uns auf Sie!

Gemeindezeitung Kurier