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18 Kurier Nr.

18 Kurier Nr. 47 23.11.2018 Save the date! Adventsevent-Anlass Eine halbe Stunde lang ganz allein in einer Bahn schwimmen. Diese Möglichkeit bekommen Sie am Samstag, 8. Dezember 2018 Notieren Sie sich schon heute diesen Tag. Bahn-Reservationen nehmen wir ab sofort entgegen. Römisch-katholische Kirchgemeinde Wallisellen (Gemeinden Dietlikon, Wallisellen, Wangen-Brüttisellen) Erneuerungswahl Mitglieder der römisch-katholischen Synode Erneuerungswahlen der Mitglieder der römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023 Provisorischer Wahlvorschlag Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 27. bzw. 28. September 2018 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Geniessen Sie das Bad in weihnachtlichem Ambiente. Wir freuen uns auf Sie! Ihr aqua-life Team Katholische Kirchgemeinde Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 19. November 2018 Pfarreizentrum Wallisellen Anwesend: 47 Stimmberechtigte Die Stimmberechtigten beschlossen auf Antrag der Kirchenpflege: 1. Das Budget 2019 mit einem Steuerfuss von 8 % (2018: 9%) wird genehmigt. 2. Die Abrechnung des Projektierungskredites für den Kirchturm Dietlikon wird genehmigt. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab dem 1. Dezember 2018 im Pfarreisekretariat Alpenstrasse 5, 8304 Wallisellen und im Pfarreisekretariat Fadackerstrasse 11, 8305 Dietlikon zur Einsicht auf. Es ist auch unter www.kath.ch/wallisellen abrufbar. Rechtsmittel Gegen die gefassten Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, – wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und – im Übrigen wegen Rechtsverletzungen und unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Nächste Kirchgemeindeversammlung: Dienstag, 28. Mai 2019, Pfarreizentrum Dietlikon. Sportanlagen Faisswiesen AG de Loë, Anne-Catherine, 1974, Mutter / Hausfrau / Pflegefachfrau HF, Bahnhofstrasse 68, 8305 Dietlikon, bisher Egli, Guido, 1960, Gemeindeschreiber-Stv., Oberrebenweg 24, 8304 Wallisellen, bisher Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 30. November 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Kreiswahlvorsteherschaft, Gemeinderat Wallisellen, Zentralstrasse 9, Postfach, 8304 Wallisellen, eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 27. bzw. 28. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Der Gemeinderat Wallisellen erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt. Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastr. Sportanlagen Faisswiesen AG 99, 8032 Zürich, erhoben werden (§ 47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wallisellen, 20. November 2018 Gemeinderat Wallisellen (kreiswahlleitende Behörde) Sportanlagen Faisswiesen AG Das Familienbad der Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen SHIATSU-THERAPIE IM AQUA-LIFE SHIATSU-THERAPIE IM AQUA-LIFE Donnerstag von 11 bis 16 Uhr und neu Samstag von 11 bis 16 Uhr Das Familienbad der Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen Sie können auch traditionelle Massagen bei uns geniessen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter 044 833 18 44 oder direkt bei uns am Empfang! Anmeldungen nehmen wir gerne am Empfang oder telefonisch entgegen. Das Familienba der Gemeinden Dietliko und Wangen-Brüttiselle SHIATSU-THERAPIE IM AQUA-LIFE Anmeldungen nehmen wir gerne am Empfang oder telefonisch entgegen Sportanlagen Faisswiesen AG · Faisswiesen 10 · 8305 Dietlik T 044 833 18 44 · www.aqua-life.ch · info@aqua-life. Kirchenpflege Sportanlagen Faisswiesen AG · Faisswiesen 10 · 8305 Dietlikon T 044 833 18 44 · www.aqua-life.ch · info@aqua-life.ch Ihr aqua-life Team

Kurier Nr. 47 23.11.2018 19 Gemeindewerke Energie- und Netznutzungstarife 2019 (Korrektur Beschluss vom 21.8.2018) Am 13. November 2018 (GRB 248) hat der Gemeinderat die am 21. August 2018 (GRB 164) beschlossenen Energie- und Netznutzungspreise des Elektrizitätswerkes Dietlikon für das Jahr 2019 wie folgt geändert (Änderungen gelb markiert): Netznutzung Energie Ö-Beleuchtung Gesamtpreis *) Haushalt Netz 16 kV HS Netz 16 kV NS WP 50+ Kleingewerbe Grossgewerbe Hochtarif [Rp./kWh] 10.78 10.78 3.59 2.53 2.53 8.63 10.78 12.05 Niedertarif [Rp./kWh] 4.48 4.48 2.69 1.77 1.77 4.48 4.48 12.05 Grundpreis [Fr./Jahr] 48.00 48.00 204.00 204.00 204.00 48.00 48.00 - Leistung [Fr./kW] 14.26 6.24 6.24 Blindleistung [Rp./kVarh] 15.72 15.72 15.72 Trafoverluste [Fr.] **) KEV [Rp./kWh] 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 2.30 SDL [Rp./kWh] 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 0.24 Konzession [Rp./kWh] - - - - - - - - Abgaben Tarif Hochtarif Niedertarif Wasserstrom CH Hochtarif Niedertarif [Rp./kWh] 6.90 6.90 6.21 6.21 6.21 6.38 6.21 8.90 [Rp./kWh] 5.80 5.80 5.09 5.09 5.09 5.80 5.09 8.90 [Rp./kWh] 0.37 0.37 0.37 0.37 0.37 0.37 0.37 0.37 [Rp./kWh] 20.22 20.22 12.34 11.28 11.28 17.55 19.53 23.49 [Rp./kWh] 12.82 12.82 10.32 9.40 9.40 12.82 12.11 23.49 (alle Beträge exkl. MwSt.) *) Gesamtpreis inkl. Rabatt und Abgaben, exkl. Grundpreis, Leistung, Blindleistung und Trafoverluste **) Trafoverluste werden zusätzlich mit +5% der Netznutzungsbeträge Hochtarif + Niedertarif + Leistung verrechnet In den übrigen Punkten bleibt der Beschluss vom 21. August 2018 unverändert bestehen. Temporär Rechtsmittel Gegen diejenigen Anteile im Elektrizitätstarif, die Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen (= Konzession) darstellen, kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden (§ 8e Abs. 2 Energiegesetz). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Der Beschluss sowie die dazugehörigen Akten liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Schalter Gemeindewerke (Eingang 1), Hofwiesenstr. 32, 8305 Dietlikon, zur Einsicht auf. Streitfälle über die Netznutzungstarife und -entgelte sowie die Elektrizitätstarife sind von der ElCom Eidgenössische Elektrizitätskommission zu entscheiden (Art. 22 Abs. 2 Bst. a Stromversorgungsgesetz). Eine entsprechende Eingabe ist an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, Effingerstrasse 39, 3003 Bern zu richten. Gegen Verfügungen der ElCom kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden (Art. 23 Stromversorgungsgesetz). Der Beschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Gemeindeverwaltung (Schalter Gemeindewerke, Hofwiesenstrasse 32) zur Einsichtnahme auf. Gemeinderat Gemeindewerke Keine Konzessionsabgabe für 2019 Mit Beschluss Nr. 164 vom 21. August 2018 hat der Gemeinderat die Netznutzungs- und Energietarife 2019 für das Elektrizitätswerk Dietlikon festgelegt. Entsprechend der langjährigen Praxis vieler Gemeinden, unter anderem auch der Gemeinde Dietlikon, wurde dabei im Bereich der Netznutzung eine Konzessionsabgabe zugunsten der Gemeinde (= Steuerhaushalt) von 0.45 Rp./kWh beschlossen. Der Tarifbeschluss wurde am 31. August 2018 im Kurier amtlich publiziert. Bei der Erhebung der Konzessionsabgabe stützte sich der Gemeinderat bislang direkt auf Art. 6 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (StromVG) vom 23. März 2007 sowie Art. 7 Abs. 3 Bst. k der Stromversorgungsverordnung des Bundes (StromVV) vom 14. März 2008. So auch für den Beschluss vom 21. August 2018. Aufgrund eines Rekurses gegen die Konzessionsabgabe wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung dieser Abgabe überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die gemeinderätliche Praxis der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts widerspricht. In seinem Urteil vom 17. März 2017 (GBE 143 II 283) stellte das Bundesgericht nämlich fest, dass die Rechtsgrundlage für die Abgabe nicht das StromVG selber sein kann, sondern dass dafür eine gesetzliche Grundlage des betreffenden Gemeinwesens vorliegen muss. Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass das abgaberechtliche Legalitätsprinzip (Art. 127 Abs. 1 BV) verlangt, dass der Kreis der Abgabepflichtigen, der Gegenstand der Abgabe und deren Bemessung in den Grundzügen in einem formellen Gesetz enthalten sein muss. Ein Gesetz im formellen Sinn ist ein Erlass, der vom Stimmbürger oder Parlament im Verfahren der Gesetzgebung beschlossen wird. Weil somit im Sinne des aktuellsten Urteils für die Erhebung der Konzessionsabgabe eine genügende kommunale Rechtsgrundlage fehlt, hat der Gemeinderat beschlossen, für 2019 auf eine solche Abgabe zu verzichten. Er hat den Tarifbeschluss entsprechend angepasst (siehe dazu die separate Publikation in diesem Kurier). Durch den Verzicht auf eine Konzessionsabgabe entgehen dem Steuerhaushalt im Jahr 2019 Einnahmen von rund 283 000 Franken. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 auf diesen Umstand hinzuweisen. Die Behörde behält sich zudem vor, der Versammlung einen Antrag zur Anpassung des Budgets zu unterbreiten. Zahlreiche Zürcher Gemeinden und einige Kantone erheben eine Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Der Gemeinderat hat daher die Gemeindewerke beauftragt zu prüfen, ob – und unter welchen Bedingungen – eine gesetzliche Grundlage für die Erhebung einer solchen Abgabe in der Gemeinde Dietlikon geschaffen werden kann. Bis spätestens Ende März 2019 ist der Gemeinderat über die Ergebnisse der Abklärungen zu informieren. Gemeinderat www.dietlikon.ch

Gemeindezeitung Kurier