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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 45 9.11.2018 Sportanlagen Faisswiesen AG Das Familienbad der Gemeinden Dietlikon und Wangen-Brüttisellen SHIATSU-THERAPIE IM AQUA-LIFE Save the date! Adventsevent-Anlass Eine halbe Stunde lang ganz allein in einer Bahn schwimmen. Diese Möglichkeit bekommen Sie am Samstag, 8. Dezember 2018 Notieren Sie sich schon heute diesen Tag. Bahn-Reservationen nehmen wir ab sofort entgegen. Anmeldungen nehmen wir gerne am Empfang oder telefonisch entgegen. Sportanlagen Faisswiesen AG · Faisswiesen 10 · 8305 Dietlikon T 044 833 18 44 · www.aqua-life.ch · info@aqua-life.ch Geniessen Sie das Bad in weihnachtlichem Ambiente. Wir freuen uns auf Sie! Donnerstag von 11 bis 16 Uhr und neu Samstag von 11 bis 16 Uhr Sie können auch traditionelle Massagen bei uns geniessen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter 044 833 18 44 oder direkt bei uns am Empfang! Ihr aqua-life Team Ihr aqua-life Team AFM Artefactum Habermacher Mechanik · Metallbau · Schlosserei Riedmühlestrasse 16 · 8305 Dietlikon info@artefactum.ch · www.artefactum.ch 079 486 38 81 · 079 755 79 73 ● Geländer und Absturzsicherungen ● Vergitterung von Fenstern ● Pergolas und Überdachungen ● Metalltreppen ● Sichtschutz ● Gestaltungselemente für Haus und Garten ● allg. Schlosserarbeiten Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme Südliches Flair für Geniesser Restaurant Bonum, Stationsstrasse 5 8306 Brüttisellen, 044 700 27 27 www.restaurantbonum.ch flamingo freunde fein freundlich frisch feiern fröhlich Zürichstrasse 57 8306 Brüttisellen, Telefon 044 833 28 48 www.restaurant‐flamingo.ch Es isch wider Fondü‐Zyt im heimelige ab sofort ‐Zelt … mit geheimer Hausmischung!

Kurier Nr. 45 9.11.2018 21 Zürich, Wangen-Brüttisellen, Wallisellen, Dietlikon, Dübendorf Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts N01/42, 46 AP Verzw. Zürich Nord – Verzw. Zürich Ost – Verzw. Brüttisellen 1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat gestützt auf Art. 27a bis 27c des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV; SR 725.111) sowie auf Art. 27 ff des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. 2. Öffentliche Planauflage Das Projekt einschliesslich des Rodungsdossiers liegt während der Auflagefrist bei den Gemeinden Zürich, Wangen-Brüttisellen, Wallisellen, Dietlikon und Dübendorf während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Das Projekt liegt ebenfalls beim Kanton Zürich (Amt für Verkehr, Neumühlequai 10, 8090 Zürich, 3. Stock, Eingangsbereich) während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf; siehe auch die Publikation der Unterlagen auf http://www.afv.zh.ch/N01-42). Die Auflagefrist läuft vom 12. November 2018 bis 11. Dezember 2018. Das Bauvorhaben ist zur Veranschaulichung im Gelände ausgesteckt respektive profiliert. Ebenso sind die geänderten Grundstücksgrenzen gekennzeichnet. Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Kochergasse 6, 3003 Bern, vorzubringen (Art. 27a NSG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige Mitteilung zu machen (Art. 32 EntG). 3. Verfügungsbeschränkung Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an dürfen ohne Bewilligung des ASTRA auf dem vom Auflageprojekt erfassten Gebiet keine rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen getroffen werden, welche die Enteignung oder die Erstellung der projektierten Anlage erschweren oder verteuern (Art 27b Abs. 3 NSG und Art. 42–44 EntG). 4. Anhörung betroffener Dritter Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d NSG während der Auflagefrist gegen das Projekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Kochergasse 6, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den strengen Voraussetzungen in den Artikeln 39 – 41 EntG sind beim UVEK einzureichen. Amt für Verkehr Steuererklärungen / Steuerberatungen Jahresabschlüsse Mehrwertsteuerabrechnungen Firmengründungen Alessandra Huber - Di Marino Eidg. Finanzplanerin IAF mit Fachausweis Tel. 043 443 10 45 FINANCIALTREE GmbH Aegertstrasse 7 8305 Dietlikon info@financialtree.ch www.financialtree.ch Sanitär Krucker AG info@ sanitaer-krucker.ch Zürichstrasse 38 b Tel. 044 833 35 33 8306 Brüttisellen Fax 044 833 53 35 www.sanitaer-krucker.ch Planung und Ausführung aller sanitären Anlagen Reparatur-Service Boilerentkalkungen Wasch- und Geschirrwaschautomaten Theater Dietlikon Zum Hänker mit de Hänks Krimi-Komödie von Norman Robbins Regie: Andrej Togni Fadachersaal Dietlikon 18./19./23./25./26./29./30. Jan + 1. Febr 2019 je 20 Uhr 20./27. Jan 2019 je 14:30 Uhr Vorverkauf ab 10. Nov 2018 Dorfdrogerie Hafen 044 833 33 88 oder www.theater-dietlikon.ch

Gemeindezeitung Kurier