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2018_34

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 34 24.8.2018 Veranstaltung Musig uf em Dorfplatz in Wangen vom Freitag, 24. August 2018 Verkehrsbeschränkungen Anlässlich der Veranstaltung «Musig uf em Dorfplatz» besteht bei schönem Wetter für den Dorfkern von Wangen ein allgemeines Fahrverbot vom Freitag, 24. August 2018 ab 13.00 Uhr bis Samstag, 25. August 2018 um 05.00 Uhr Dies gilt für das Veranstaltungsgelände sowie für einzelne Strassenabschnitte in einem grösseren Umkreis, jedoch sind die Zufahrten zu den Liegenschaften für die Anwohner/innen und den Zubringerdienst gestattet. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung nicht statt. Der Fahrzeugverkehr wird über die Brüttisellenstrasse – Zelglistrasse – «Im Oberdorf» sowie über die Stiegstrasse umgeleitet. Die Verkehrsanordnungen sind signalisiert. In den Verboten und falsch parkierte Fahrzeuge werden unverzüglich abgeschleppt. Die Stadtpolizei Dübendorf, die Feuerwehr Dübendorf – Wangen-Brüttisellen sowie der Kultur-Kreis Wangen-Brüttisellen sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen und die entsprechenden Massnahmen zu veranlassen, um die Zufahrten frei zu halten. Buslinien 759 / 796 / 787 Die Haltestellen «Dorfplatz» (Wangen) sowie «Oberdorf» (Wangen) der Buslinien 759 und 796 werden von Freitag, 24. August 2018 ab 13.00 Uhr bis Samstag, 25. August 2018 um 05.00 Uhr nicht bedient. Die Haltestelle «Stierwisen» wird durch die Linie 759 mit dem Endhalt «Dorfplatz» nur in Richtung Dübendorf bedient. Die Haltestelle Hätzelwisen ist in dieser Zeit die Endhaltestelle der Linie 796. Der Busbetrieb der Linie 759 wird somit in dieser Zeit von Dübendorf her kommend wie folgt geführt: Dübendorf – Wangenstrasse – Haltestelle Eglishölzli – Dübendorfstrasse – Haltestelle Flugsicherungsstrasse – Dübendorfstrasse – Weidstrasse – Haltestelle Weidli – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen – Dübendorfstrasse – Haltestelle Stierwisen – Dübendorfstrasse – Haltestelle Flugsicherungsstrasse – Dübendorfstrasse – Wangenstrasse – Haltestelle Eglishölzli – Dübendorf Der Busbetrieb der Linie 796 wird somit in dieser Zeit von Brüttisellen her kommend wie folgt geführt: Brüttisellen – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Weidli – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen (Endhaltestelle) – wenden via Dübendorfstrasse – Flugsicherung – Haltestelle Hätzelwisen – Dübendorfstrasse – Brüttisellenstrasse – Haltestelle Hätzelwisen – Brüttisellen Die Buslinie 787 verkehrt in dieser Zeit regulär. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Gemeinderat Jeden 1. Donnerstag im Monat Offene Tür der Gemeindepräsidentin Jeweils am ersten Donnerstag im Monat von 17.00 – 18.45 Uhr stehe ich Ihnen, liebe Einwohnerinnen und Einwohner, für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie an einem solchen Gespräch interessiert sind, freue ich mich über Ihre E-Mail mit Angabe des Gesprächsthemas sowie Ihrer Telefonnummer auf marlis.duerst@ wangen-bruettisellen.ch. Falls Sie keine Möglichkeit haben, E-Mails zu verfassen, wenden Sie sich bitte an die Assistentin Gemeindeschreiber, Nadja Graf (044 805 91 42), um einen Termin zu vereinbaren. Alkohol- und Tabaktestkäufe Testkäufe in Wangen und Brüttisellen zeigen Wirkung Das Gesetz verbietet in der Schweiz den Verkauf und die kostenlose Weitergabe von Wein, Bier, Apfelwein und Tabakwaren an unter 16-Jährige. Spirituosen, Aperitifs und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Verkaufspersonal und Wirte müssen in Zweifelsfällen von jugendlichen Käufern den Ausweis verlangen. Um die Einhaltung der Vorschriften zu testen, können die Gemeinden Testkäufe durchführen. Missachtungen dieser Gesetzgebung bringen verwaltungsrechtliche Konsequenzen mit sich. Seit 2005 führt die Gemeinde Wangen-Brüttisellen im Auftrag des Gemeinderats und in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz sowie der Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland Alkohol- und Tabaktestkäufe durch. Am 22. und 29. Juni 2018 wurden alle Betriebe in der Gemeinde mit Alkoholausschank oder -verkauf und jene, die Zigaretten oder Tabakwaren verkaufen, getestet. Geschulte Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren haben versucht, in den Gastwirtschaften und Geschäften Bier oder Spirituosen /Alcopops zu konsumieren bzw. zu kaufen oder Zigaretten zu erwerben. Insgesamt wurden 22 Betriebe getestet. Das Resultat der Testkäufe lässt sich in diesem Jahr mit Freuden zeigen: Dank der regelmässigen Testkäufe respektive der zunehmenden Sensibilisierung des Verkaufspersonals sind die Verkäufe an Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren in den vergangenen Jahren stetig gesunken. Jene getesteten Betriebe, die weder Tabakwaren noch Alkohol an Jugendliche verkauft haben, erhalten vom Gemeinderat für ihr vorbildliches Verhalten eine Urkunde, welche im Betrieb aufgehängt werden kann. Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen bedankt sich bei diesen Betriebsführungen von Gaststätten und Verkaufsstellen und ihrem Personal für ihr vorbildliches Testkäufe von: Anzahl getestete Betriebe: nicht verkauft verkauft Übertretung in % Tabak * 14 13 1 7.1 % Bier * 20 19 1 5.0 % Spirituosen ** 18 17 1 5.6 % * = an unter 16-Jährige ** = an unter 18-Jährige Handeln und hofft, dass bei einem nächsten Test die übrigen Betriebe es diesen gleichtun. Abteilung Gesellschaft Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihre Gemeindepräsidentin Marlis Dürst

Kurier Nr. 34 24.8.2018 21 25. September, 19.45 Uhr im Gsellhof Einladung zur Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten werden hiermit eingeladen zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 25. September 2018, 19.45 Uhr, Gemeindezentrum Gsellhof in Brüttisellen. Achtung! Aufgrund des Busfahrplans beginnen die Gemeindeversammlungen neu um 19.45 Uhr. Geschäfte 1. Revision privater Gestaltungsplan Nr. 4 «Birkenstrasse» in Wangen 2. Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Gebiet Bruggwiesen in Brüttisellen 3. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Broschüre und Akten Beachten Sie bitte die Gemeindeversammlungs-Broschüre, welche unter www.wangen-bruettisellen.ch/Politik/Gemeindeversammlung abrufbar ist oder mit einem Abo elektronisch oder in Papierform bei Nadja Graf, Tel. 044 805 91 42, nadja.graf@wangen-bruettisellen.ch, bestellt werden kann. Die detaillierten Akten liegen ab 24. August 2018 im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz Gemäss § 17 des Gemeindegesetzes hat jede stimmberechtigte Person das Recht, eine Anfrage an den Gemeinderat zu stellen, die an der Gemeindeversammlung zu beantworten ist. Die Anfrage muss aber eine Angelegenheit der Gemeinde und von allgemeinem Interesse sein sowie vor der Gemeindeversammlung schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden. Anfragen, die spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung eingereicht werden, beantwortet der Gemeinderat der/dem fragestellenden Stimmberechtigten spätestens einen Tag vor der Gemeindeversammlung schriftlich. Der Tag, an dem die Gemeindeversammlung stattfindet, wird dabei nicht mitgezählt. Massgebend ist das Datum des Eingangs beim Gemeinderat. Gemeinderat Kontaktpersonen für das Förderprogramm Lückenlos gesucht Möchten Sie sich freiwillig engagieren? Neue Kontakte knüpfen? Einblick in andere Lebenswelten gewinnen? Dann bringen Sie Ihre Zeit, Ihr Wissen und Ihre Kompetenzen als Kontaktperson ins Förderprogramm Lückenlos ein. Verkehrsanordnung Auf Antrag des Gemeinderates von Wangen- Brüttisellen hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnungen verfügt: Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Mit diesem Projekt unterstützt die Gemeinde Kinder und ihre Eltern darin, sich auf den Kindergarten vorzubereiten. Kontaktpersonen besuchen Familien mit Kindern im Vorschulalter, um sie mit dem Förderprogramm Lückenlos bekannt zu machen und auf die verschiedenen Angebote in der Gemeinde (Krippen, Spielgruppen, Deutschkurse etc.) hinzuweisen. Falls nötig und erwünscht begleiten Kontaktpersonen die Eltern an Termine oder Impulsveranstaltungen im Rahmen des Förderprogramms Lückenlos. Je nach Situation sind die Kontakte intensive oder lose. Was bringen Sie mit? – Sie können eine einfache Unterhaltung in Deutsch führen. – Sie haben Alltagserfahrungen in der Erziehung von Kindern. – Sie haben etwas freie Zeit für den Einsatz als Kontaktperson. – Sie sind mit dem Schweizer Schulsystem vertraut. Sie werden auf die Aufgabe vorbereitet und erhalten jederzeit fachliche Beratung und Unterstützung durch die Projektleitung. Ausserdem finden regelmässig Austauschsitzungen mit anderen Kontaktpersonen statt. Interessiert? Dann melden Sie sich am besten sofort bei Arun Müller, Leiter Gesellschaft, Tel. 044 805 91 81 oder bei Astrid Gmür, Projektleiterin Förderprogramm Lückenlos, Handy 079 171 27 27. Gerne stellen wir Ihnen das Förderprogramm Lückenlos und die Aufgabe im Detail vor. Jugend- und Familienkommission Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert: – Dorfstrasse – Haldenstrasse, Abschnitt Dorfstrasse – Haldenstrasse Nr. 14 – Gsellstutz – Sennhüttenstrasse – Im Bungert – Schüracherstrasse, Abschnitt Dorfstrasse – Schüracherstutz – Schulhausstrasse – Obere Wangenstrasse, Abschnitt Zürichstrasse – Dorfstrasse Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung muss beigelegt oder genau bezeichnet werden. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und soweit möglich beigelegt werden. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten müssen von der unterliegenden Partei getragen werden. Gemeinderat Wangen-Brüttisellen SCHLICHTHERLE + GILLNER AG Beratung Heizung Solar Kälte Planung Installationen Reparaturen Dietlikonerstrasse 1 Fon 044 830 64 71 CH-8304 Wallisellen Fax 044 830 63 73 8308 Illnau, Tel. 052 355 25 25, www.jprag.ch Immer für Sie auf Draht... Elektroinstallation • Elektroplanung • Elektrokontrollen • Elektrosmog

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