Aufrufe
vor 5 Jahren

2018_18

  • Text
  • Dietlikon
  • Gemeinde
  • Kurier
  • Schulpflege
  • Chantal
  • Wahlzettel
  • Eltern
  • Wangen
  • Wallisellen
  • Telefon

12 Kurier Nr.

12 Kurier Nr. 18 4.5.2018 Mittwoch, 16. Mai 2018 Seniorenausflug Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner (ab AHV-Alter) unserer Gemeinde zum Frühlingsausflug (ganztägig) ein: ✁ Muotathal Reisedatum: Mittwoch, 16. Mai 2018 Die Reise wird bei jeder Witterung durchgeführt. Abfahrtszeit: Einsteigeorte: Kostenanteil: Anmeldung: Team für Senioren 8.30 Uhr in Dietlikon Beim Bahnhof Dietlikon und beim Alterszentrum Hofwiesen Fr. 32.– pro Person Inbegriffen sind: Fahrt mit dem Autocar, Kaffeehalt mit Gipfeli, Mittagessen sowie Trinkgeld für den Chauffeur per Internet an: team.senioren@dietlikon.org oder mit dem untenstehenden Talon bis Dienstag, 8. Mai 2018. Bitte nur A-Post Briefe senden an: Frau Erika Heubeck, Team für Senioren Bromackerstrasse 21, 8305 Dietlikon Anmeldung zum Seniorenausflug vom Mittwoch, 16. Mai 2018: Name und Vorname Name und Vorname Schulpflege Aktuell Aus den Verhandlungen An der Sitzung vom 9. April 2018 hat die Schulpflege nachfolgende Beschlüsse gefasst. Entwurf teilrevidierte Schul-Gemeindeordnung Auf den 1. Januar 2018 ist das neue Gemeindegesetz in Kraft getreten. Es löst das gleichnamige Gesetz aus dem Jahr 1926 ab. Das neue Gemeindegesetz enthält zahlreiche Bestimmungen, welche auf diesen Zeitpunkt automatisch in Kraft treten. So führt das neue Gesetz zum Beispiel zu einer Erweiterung der Urnengeschäfte. Weiter dürfen Schulgemeinden die Leitung der Gemeindeversammlung nicht mehr an die Präsidentin oder den Präsidenten der politischen Gemeinde übertragen. Daneben gibt es aber auch Neuerungen, welche erst nach einer Anpassung der Gemeindeordnung gelten oder welche die Gemeinden und ihre Organisationen ermächtigen, aber nicht verpflichten, Neuerungen einzuführen. Alle Zürcher Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnungen bis spätestens 31. Dezember 2021 an die neuen Bestimmungen anpassen. Die Schulpflege hat die Umsetzung des neuen Gemeindegesetzes in folgende Teilprojekte gegliedert: – Umsetzung zwingende Bestimmungen per 1.1.2018 – Umsetzung neues Rechnungslegungsmodel (HRM2) per 1.1.2019 – Teilrevision der Gemeindeordnung bis spätestens 31.12.2021 – Anpassung der übrigen Grundlagen (Geschäftsreglement, Verwaltungsreglement) bis spätestens 31.12.2021 Der heute vorliegende Entwurf der neuen Gemeindeordnung wurde an zwei Workshops mit Rechtsanwalt Johann Rudin, Zürich, erarbeitet. Zudem hat sich die Schulpflege an mehreren Sitzungen mit speziellen Themen bzw. Fragen befasst und Grundsatzentscheide gefällt. Anlässlich der Partei-Info vom 28. Februar 2018 wurden die Ortsparteien über die wesentlichsten Änderungen informiert. Die Schulpflege hat den Entwurf nun zur Vorprüfung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich verabschiedet. Die Vorprüfung wird 2 – 3 Monate in Anspruch nehmen und von der Schulpflege dann nochmals überarbeitet und im Anschluss dann öffentlich aufgelegt. Umsetzung HRM2 Die Aktivierungsgrenze stellt den Grenzbetrag dar, ab welchem eine Investitionsausgabe in der Bilanz im Verwaltungsvermögen verbucht werden muss. Unter der Aktivierungsgrenze liegende Investitionsausgaben werden der Erfolgsrechnung belastet. Bisher hat die Schulpflege keine Aktivierungsgrenze festgelegt. In der Regel wurden jedoch Ausgaben ab Fr. 50 000.00 aktiviert. Tiefere Beträge wurden in der laufenden Rechnung verbucht. Bei einem Umsatz von jeweils gut 18 Mio. Franken erscheint der heute übliche Betrag auch in Zukunft als angemessen. Die Schulpflege legt deshalb die Aktivierungsgrenze ab 1.1.2019 auf Fr. 50 000.00 fest. Reduktion Mitglieder Musikschulkommission Aktuell setzt sich die Musikschulkommission (Muko) Dietlikon aus sechs Mitgliedern zusammen. Die grosse Anzahl von Kommissionsmitgliedern war bis anhin erforderlich, da gemäss der bisherigen Leistungsvereinbarung mit der Musikschule Alato, Effretikon, die Musiklehrpersonen besucht werden mussten. Künftig werden die Musiklehrpersonen nur noch von ihrem Arbeitgeber, der Musikschule Alato besucht. Die angeschlossenen Schulgemeinden können frei entscheiden, ob sie die Musiklehrpersonen zusätzlich besuchen wollen. Aufgrund der künftig tiefer anfallenden Ressourcen hat die Schulpflege die Zahl der Mitglieder von sechs auf fünf reduziert. Die Wahl der Musikschulkommission erfolgt durch die Schulpflege noch im Schuljahr 2018/2019. Und dann war da noch … – Die Schulpflege bewilligte externe Schulungen – Die Personalevaluation für das neue Schuljahr läuft noch – Läuft der Umbau der Hauswartwohnungen zu Gruppenräumen in den Schuleinheiten Dorf und Fadacher auf Hochtouren Eva Schuster Michel Leitung Schulverwaltung / Öffentlichkeitsarbeit Adresse Teilnehmerzahl Unterschrift Einsteigen beim Alterszentrum beim Bahnhof (Zutreffendes bitte ankreuzen) PEACE ZWISCHEN MENSCH UND KLIMA Willkommen bei der Klimaschutz-Bewegung: greenpeace.ch

Kurier Nr. 18 4.5.2018 13 Korrektur Wahlergebnis der ev.-ref. Kirchenpflege Im Kurier Nr. 16 vom 20.4.2018 wurde das Wahlergebnis der ev.-ref. Kirchenpflege mit fehlerhaftem Titel und Rechtsmittel publiziert. Nachfolgend Ev.-ref. Kirchgem. das korrigierte Dietlikon Wahlergebnis. 16.04.18/10:01 Wahltag: 15.04.2018 Protokoll der Wahlergebnisse Sitze: 7 Seite 1 von 2 Erneuerungswahl von sieben Mitgliedern (inkl. Präsidium) der ref. Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 - 2022 Stimmberechtigte 1'905 = 100 % eingegangene Stimmrechtsausweise 667 Stimmbeteiligung eingegangene Wahlzettel 634 = 33.28 % abzüglich: nicht in Betracht fallende Wahlzettel -ungültig eingelegte Wahlzettel -leere Wahlzettel -ungültige Wahlzettel 3 2 0 5 gültige Wahlzettel 629 7-fache Stimmen 4'403 abzüglich: -leere Stimmen 115 -ungültige Stimmen 1 116 massgebende Stimmen 4'287 geteilt durch 2-fache Sitzzahl 306.2 das absolute Mehr beträgt 307 abs. Mehr erreicht und gewählt Sauter-Bernhard Christa, Säntisstrasse 28 620 Baumgartner-Flach Marlis, Hinterbundstrasse 3 619 Schmid Carla, Gerenstrasse 4 (bisher) 618 Diemi Gottfried (Godi), Gerenstrasse 29 (bisher) 614 Rutz Thomas, Aufwiesenstrasse 32 (bisher) 608 Ev.-ref. Meile Kirchgem. Christina, Dietlikon 16.04.18/10:01 Bromackerstrasse 4 (bisher) 603 Wahltag: 15.04.2018 Protokoll der Wahlergebnisse Sitze: 1 Seite 2 von 2 Müller Monica (Moni), Am Bach 11 (bisher) 598 Präsidium Vereinzelte 7 Stimmberechtigte 1'905 = 100 % Ev.-ref. Kirchgem. Dietlikon Total 4'287 16.04.18/10:01 eingegangene Stimmrechtsausweise 667 Wahltag: 15.04.2018 Protokoll der Wahlergebnisse Sitze: Stimmbeteiligung 1 Seite 2 von 2 Für eingegangene die Richtigkeit: Wahlzettel Publikation mit Rechtsmittelbelehrung! 634 = 33.28 % Im Namen abzüglich: der wahlleitenden nicht in Betracht Behörde: fallende Wahlzettel Präsidium -ungültig eingelegte Wahlzettel 3 PräsidentIn: Stimmberechtigte -leere Wahlzettel SekretärIn/SchreiberIn: 2 1'905 = 100 % eingegangene -ungültige Stimmrechtsausweise Wahlzettel 0 5667 Stimmbeteiligung gültige eingegangene Wahlzettel Wahlzettel 629634 = 33.28 % 1-fache abzüglich: Stimmen nicht in Betracht fallende Wahlzettel 629 abzüglich: -leere -ungültig Stimmen eingelegte Wahlzettel -ungültige -leere Wahlzettel Stimmen massgebende -ungültige Stimmen Wahlzettel 12 3 1 2 0 13 616 5 geteilt gültige durch Wahlzettel 2-fache Sitzzahl 308.0629 das 1-fache absolute Stimmen Mehr beträgt 309629 abzüglich: -leere Stimmen 12 abs. Mehr erreicht und gewählt -ungültige Stimmen 1 13 Rutz Thomas, Aufwiesenstrasse 32 (bisher) 602 massgebende Stimmen 616 geteilt durch 2-fache Sitzzahl 308.0 Vereinzelte 14 das absolute Mehr beträgt 309 Total 616 abs. Mehr erreicht und gewählt Für Rutz die Thomas, Richtigkeit: Aufwiesenstrasse 32 (bisher) Publikation mit Rechtsmittelbelehrung! 602 Im Namen der wahlleitenden Behörde: PräsidentIn: Vereinzelte SekretärIn/SchreiberIn: 14 Total 616 Für die Richtigkeit: Publikation mit Rechtsmittelbelehrung! Gegen Im Namen diesen der Beschluss wahlleitenden kann wegen Behörde: Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege PräsidentIn: SekretärIn/SchreiberIn: Bülach, Altrebenstrasse 3, 8185 Winkel b. Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Gegen Rekursschrift diesen Beschluss muss einen kann Antrag wegen und Verletzung dessen Begründung von Vorschriften enthalten. über Sie die ist politischen in genügender Rechte Anzahl und für ihre die Ausübung Rekursinstanz innert und 5 Tagen, die Vorinstanz von der Veröffentlichung einzureichen. Der an gerechnet, angefochtene bei Beschluss der Bezirkskirchenpflege ist beizulegen oder Bülach, genau Altrebenstrasse zu bezeichnen. 3, 8185 Die Winkel angerufenen b. Bülach, Beweismittel schriftlich sind Rekurs genau erhoben zu bezeichnen werden. und soweit möglich beizulegen. Wahlbüro Dietlikon Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl Wahlbüro Dietlikon für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Leben ist ein Abenteuer. Wahlbüro Dietlikon Jetzt Gönner werden: www.rega.ch Öffnungszeiten über Auffahrt Die Gemeindeverwaltung Dietlikon ist am Mittwoch, 9. Mai 2018, von 08.30 bis 14.00 Uhr durchgehend geöffnet und am Donnerstag (Auffahrt), 10. Mai 2018, den ganzen Tag geschlossen. Am Freitag, 11. Mai 2018, gelten die normalen Öffnungszeiten (07.15 bis 14.15 Uhr). Gemeindeverwaltung Treffen mit der Gemeindepräsidentin Haben Sie Fragen, Vorschläge oder ein Anliegen, welches Sie gerne mit mir besprechen möchten? An folgenden Daten stehe ich der Bevölkerung von Dietlikon zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: – Dienstag, 15. Mai 2018 – Dienstag, 28. August 2018 – Dienstag, 12. Juni 2018 – Dienstag, 18. September 2018 Ihre Anmeldung mit Besprechungsthema nimmt die Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag vor dem gewünschten Termin unter kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 50 entgegen. Terminanfragen ohne Gesprächsthema werden nicht berücksichtigt. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen. Herzlich Ihre Edith Zuber, Gemeindepräsidentin Pressemitteilung vom 24. April 2018 Friedensrichterverband Bezirk Bülach Im März waren die Friedensrichterinnen und Friedensrichter des Bezirkes Bülach in der Gemeinde Embrach zu Gast, um ihre alljährliche Generalversammlung abzuhalten. Im historischen Saal des alten Gemeindehauses standen neben den üblichen statutarischen Geschäften die Wahlen der Vorstandsmitglieder und der Revisoren an. Aus dem Vorstand verabschiedet wurde Doris Müller, Friedensrichterin in Opfikon und Wallisellen unter Würdigung ihrer wertvollen Verdienste für den Verband und mit grossem Dank für die geleistete Arbeit. Sie wurde u.a. mit der Ehrenmitgliedschaft geehrt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hans-Peter Kasper, Friedensrichter in Kloten und Flughafen. Wiedergewählt wurden die beiden bisherigen Mitglieder, Hausi Schneeberger, Friedensrichter in Rorbas und Freienstein-Teufen sowie Karin Gautschi, Friedensrichterin in Winkel, Bachenbülach und Dietlikon, letztere auch als Präsidentin. Auch bei den Revisoren kam es zu einem Wechsel. Der langjährige Revisor, Rolf Anliker, Friedensrichter in Bülach und Höri, wurde für seine Arbeit mit grossem Dank verabschiedet. Der bisherige Revisor, Daniel Scheitlin, Friedensrichter in Bassersdorf, wurde im Amt bestätigt und neu wurde Urs Klingler, Friedensrichter in Glattfelden, gewählt. In ihrem Jahresbericht durfte die Präsidentin wiederum erfreut feststellen, dass im Bezirk Bülach sehr erfolgreich geschlichtet worden ist. 2017 konnten von 950 Fällen (10,5% der Fälle im Kanton Zürich) 832 Fälle erledigt werden, wovon 62% definitiv, d.h. mit Vergleich, Rückzug, Anerkennung, Urteilsvorschlag oder Urteil. Von den zu bearbeitenden Fällen waren 28,5% der Fälle arbeitsrechtliche Streitigkeiten. 90,5% der Fälle konnten innert drei Monaten erledigt werden, was erneut unterstreicht, wie rasch und effizient das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist. Friedensrichterverband Bezirk Bülach

Gemeindezeitung Kurier