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Kurier Nr. 15 13.4.2018 17 Studie zu kirchlichen Tätigkeiten von 2015 / 16 «Die Kirchen sind ihr Geld wert», sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr im vergangenen Sommer anlässlich der Auswertung der Studie zu Kirchlichen Tätigkeiten, und weiter: «die Beiträge, welche der Kanton schon heute den Kirchen zukommen lässt, sind gerechtfertigt.» Aufgrund des Kirchengesetzes, das 2010 in Kraft getreten ist, zahlt der Kanton Zürich den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen bis 2019 jährlich Kostenbeiträge von gesamthaft CHF 50 Mio., d.h., fast CHF 27 Mio. an die Reformierte Landeskirche, etwas weniger als CHF 23 Mio. an die Römisch-katholische Körperschaft und CHF 0,5 Mio. an die Christkatholische Kirchgemeinde und die jüdischen Gemeinschaften. Es ist ein Beitrag an Anlässe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, welche die Kirchen in den Bereichen von Bildung, Sozialem und Kultur organisieren und zu denen auch Mitglieder ausserhalb der entsprechenden Kirchgemeinden eingeladen sind. Im Gegensatz dazu stehen die kultischen Anlässe, wie Gottesdienste, Aufwendungen für Kasualien und für den Religionsunterricht. Diese Kosten werden durch die Steuergelder der entsprechenden Kirchenmitglieder gedeckt. Im Hinblick auf die kommende Beitragsperiode von 2020 bis 2025 sind die Kirchgemeinden aufgefordert worden, ihre Daten für eine wissenschaftliche Studie der Universität Zürich zur Verfügung zu stellen. Von Oktober 2015 bis und mit September 2016 waren alle öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchgemeinden eingeladen, monatliche Fragebögen zu folgenden Tätigkeiten auszufüllen: Gottesdienste und Kasualien, Katechese, Soziales, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur. Durch die Beantwortung dieser Fragen werden einerseits ihre Dienstleistungen in der Gesellschaft, im Sinne «Tue Gutes und rede darüber» dokumentiert und andererseits können die Resultate der Umfrage dem Kantonsrat als Grundlage für den Entscheid über die Beiträge des Kantons für die nächste Periode dienen. Im Sommer 2017 konnten erste Ergebnisse der Studie der Presse entnommen werden. Ende des Jahres wurde sie nun näher vorgestellt. Sie kann wie folgt zusammengefasst werden: – Die von den öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen erbrachten Leistungen von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung haben einen Wert von CHF 61,3 Mio. Sie übertreffen damit bei weitem die Kantonsbeiträge von CHF 50 Mio. Die Kirchen leisten also mehr als sie dafür entschädigt werden. – Die über 86 000 erfassten Angebote haben einen Gegenwert von CHF 251 Mio. – Freiwillige leisten fast 2 Mio. Arbeitsstunden, was einem Wert von CHF 86 Mio. entspricht. Er wurde aufgrund von Stunden-Ansätzen für entsprechendes Personal errechnet. – Behördenmitglieder leisten 64 000 Arbeitsstunden, was seinerseits Aufwendungen von CHF 2,5 Mio. entspricht. Parallel zu der Umfrage in den Kirchgemeinden des Kantons Zürich wurde eine ähnliche bei den Politischen Gemeinden ausgelöst. Die Gemeindeschreiber äusserten sich wie folgt: – Kirchliche Angebote sind zeitgemäss und decken Bedürfnisse ab. – Die Nutzen für Mitglieder sowie für Nicht-Mitglieder sind beachtlich. – Als sehr wichtige Aufgaben betrachten sie die Seelsorge, die Gottesdienste, die Ökumene, den Dialog zwischen den Religionen, die Möglichkeit für Freiwilligen-Arbeit, kulturelle Begegnungs-Angebote, den kirchlichen Unterricht, den Erhalt wertvoller Kirchgebäude, soziale Beratungen und Leistungen. – Sollten die Kirchen all das nicht anbieten, müssen die Politischen Gemeinden insbesondere für den Erhalt architektonisch wichtiger Gebäude, für Sozial- und Beratungsleistungen, für Betreuungs- und Begegnungsangebote aufkommen. Wie steht es nun um die Kantonsbeiträge ab 2020? Sind die Einsätze der Kirchen aufgrund der durchgeführten Studie weiterhin CHF 50 Mio. wert? Der Kantonsrat wird Ende dieses Jahres darüber entscheiden. Möge er sich bei seinem Entscheid der Feststellungen von Regierungsrätin Jacqueline Fehr erinnern. Antoinette Fierz, röm.-kath. Kirchenpflege Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen Thomas Rutz, ref. Kirchenpflege Dietlikon Christina Beck, ref. Kirchenpflege Wangen-Brüttisellen Katholische Kirchgemeinde Wallisellen Wallisellen, Dietlikon, Wangen-Brüttisellen Ordentliche Kirchgemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wallisellen werden eingeladen auf Dienstag, 15. Mai 2018, 20.00 Uhr zur ordentlichen Gemeindeversammlung im Gsellhof Schüracherstrasse 10, 8306 Brüttisellen Traktanden 1. Begrüssung 2. Kenntnisnahme des Jahresberichtes der Kirchenpflege und der Pfarreibeauftragten 3. Abnahme der Jahresrechnung 2017 4. Antrag für Baukredit Kirchturm St. Michael Dietlikon 5. Wahl der Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidenten, Amtsdauer 2018–2022 6. Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidenten, Amtsdauer 2018–2022 7. Wahl der Pfarreibeauftragten St. Antonius und St. Michael, Amtsdauer 2018–2021 8. Anfragen gem. § 23 Kirchgemeindereglement 9. Mitteilungen Die Akten liegen ab dem 26. April 2018 bei den Pfarreisekretariaten in Wallisellen und Dietlikon zur Einsicht auf. Die Informationen sind auch auf www.kath.ch/wallisellen abrufbar. Stimmberechtigt sind die auf dem Gebiet der Politischen Gemeinden Wallisellen, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen niedergelassenen Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, welche das 18. Altersjahr erfüllt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind. Nichtstimmberechtigte können der Versammlung beiwohnen. Die Kirchenpflege Für eine Mitfahrgelegenheit aus Wallisellen wende man sich bitte an das Pfarreisekretariat in Wallisellen, Telefon 044 832 58 80.

Gemeindezeitung Kurier