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2017-49

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26 Kurier Nr.

26 Kurier Nr. 49 8.12.2017 Reformierte Kirchgemeinde Dietlikon Kirchgemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde haben am 3. Dezember den Geschäften wie folgt zugestimmt. 1. Voranschlag 2018 mit einem Steuerfuss von 11%. Protokollauflage zur Einsicht ab Mittwoch, 6. Dezember, Kirchgemeindehaus Sekretariat. Rekursfristen Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung vom 9. Dezember an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege 8180 Bülach, Präsident Jost Ohler, Wisentalstrasse 4, 8180 Bülach, erhoben werden. Adventsfenster Geniessen Sie mit uns einen gemütlichen Abend in der Bibliothek und gönnen Sie sich bei unserem Advents-Apéro eine kurze Auszeit. Wir freuen uns auf Sie und erwarten Sie gerne am Mittwoch, 13. Dezember 2017 ab 18.00 Uhr Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Bülach, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Begehren um Berichtigung des Protokolls (§54 Gemeindegesetz) müssen innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage erhoben werden. Reformierte Kirchenpflege Dietlikon Grüngutabfuhr im Winter Im Dezember, Januar und Februar erfolgt die Grüngutabfuhr nicht wöchentlich, sondern nur alle zwei Wochen, da die Sammelmenge in diesen Monaten niedrig ist. Die Daten für die Grüngutabfuhr in dieser Zeit sind: 20. Dezember 2017 10. Januar 2018 24. Januar 2018 7. Februar 2018 21. Februar 2018 Ab dem 1. März 2018 erfolgt die Grüngutabfuhr wieder wöchentlich. Raum, Umwelt + Verkehr Goodwill Ihre Spende kämpft für Minderheiten. www.heks.ch PC 80-1115-1 Ihr Bibliotheks-Team Pro Senectute Kanton Zürich Herbstsammlung – herzlichen Dank! Mitte Oktober hat die diesjährige Herbstsammlung stattgefunden und für die eingegangenen Spenden bedanken wir uns bei Ihnen ganz herzlich! Dies zeigt einmal mehr die grosse Solidarität zum Wohle der älteren Bevölkerung. Die eingegangenen Gelder kommen zum Grossteil der Pro Senectute des Kantons Zürich zugute. Ein Teil davon fliesst jedoch auch in die Pro Senectute-Kasse unserer Gemeinde, womit wiederum diverse Seniorenaktivitäten unterstützt werden. Ihre Zuwendungen zeigen uns ausserdem, dass unsere Arbeit in der Gemeinde geschätzt wird – auch für dieses Vertrauen danken wir Ihnen herzlich. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und für 2018 alles Gute. Erika Heubeck, Leiterin Ortsvertretung Dietlikon Roger Würsch, Gemeinderat Amtliche Todesanzeige Wirz, Mario geboren 3. November1957, gestorben 4. Dezember 2017, zuletzt wohnhaft gewesen in Dietlikon, Dorfstrasse 20. Beisetzung: Montag, 11. Dezember 2017, 14.00 Uhr, Friedhof Dietlikon, anschliessend um 14.30 Uhr Trauerfeier, Reformierte Kirche Dietlikon. Bestattungsamt Der Winter steht vor der Tür und die zuständigen Stellen des Unterhaltsdienstes bereiten sich Winterdienst / Schneeräumung darauf vor, auch dieses Jahr die Geh-wege und Strassen der Gemeinde Dietlikon in möglichst gutem Zustand zu halten. Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung der Fahrzeuge durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot, sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Schäden ab, die an Fahrzeugen durch das Schneepflügen oder beim Salz- bzw. Splittstreuen entstehen können. Die Schneeräumung bei Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Das Personal des Unterhaltsdienstes kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist zudem untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Auch darf der Schnee nicht in Schächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer beseitigt werden. Wir geben auch in Ausnahmesituationen unser Bestes und danken Ihnen für das Verständnis, wenn die Räumungsarbeiten etwas länger dauern sollten. Raum, Umwelt + Verkehr / Unterhaltsdienst

Kurier Nr. 49 8.12.2017 27 Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 Publikation der Beschlüsse Die Protokolle der Gemeindeversammlungen vom 4. Dezember 2017 (politische Gemeinde und Schulgemeinde) liegen ab Freitag, 8. Dezember 2017 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, Dietlikon, zur Einsicht auf. Sie können zudem online unter www.dietlikon.ch eingesehen werden. Die Versammlungen fassten folgende Beschlüsse: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 37 % der einfachen Staatssteuer 2. Zustimmung zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens der politischen Gemeinde 3. Genehmigung der Gebührenverordnung der politischen Gemeinde B. Schulgemeinde 1. Genehmigung des Voranschlages 2018 und Festsetzung des Steuerfusses auf 58 % der einfachen Staatssteuer 2. Zustimmung zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens der Schulgemeinde 3. Genehmigung der Gebührenverordnung der Schulgemeinde Rechtsmittel Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 6, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 146 ff. Gesetz über die politischen Rechte). Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung gestützt auf § 151 Absatz 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Schulpflege und Gemeinderat Gemeinderat bekämpft SBB-Brücke beim Wohnquartier «In Lampitzäckern» Um den Engpass auf der SBB- Verbindung Zürich – Winterthur zu entlasten, ist mittelfristig der Bau des Brüttener-Tunnels vorgesehen. Dietlikon ist von diesem Bauvorhaben stark betroffen, da die Linie mitten durch unsere Gemeinde führt. Seit 2012 setzt sich der Gemeinderat vehement für eine siedlungs- und landschaftsverträgliche Umsetzung der Grossinfrastruktur- Projekte Brüttener-Tunnel und Glattalautobahn ein. Ein wichtiger Aspekt der neuen Linie durch Dietlikon ist die Entflechtung der Linie Wallisellen – Dietlikon von der Linie Dietlikon – Stettbach. Diese sollen sich künftig niveaufrei kreuzen. Neu soll das linke Gleis auf der Südseite des Bahnhofs die Doppelspur Richtung Stettbach in Richtung Wallisellen niveaufrei queren. Ansicht vom Wohnquartier «In Lampitzäckern» auf die neue Eisenbahn-Betonbrücke. Lösung wird vom BAV missachtet Nach jahrelangen und zähen Verhandlungen konnte der Gemeinderat Dietlikon am 13. Juli 2017 zusammen mit zwei Mitgliedern des Zürcher Regierungsrates, den Präsidentinnen der Gemeinden Bassersdorf und Wangen-Brüttisellen, dem Präsidenten der Zürcher Planungsgruppe Glattal sowie Vertretern des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) das Schlussdokument über die Gebietsplanung Bassersdorf/Dietlikon/Wangen-Brüttisellen unterzeichnen. Darin wurde als Zielbild festgehalten, dass im Gebiet «In Lampitzäckern» das Verflechtungsbauwerk in Form eines Tunnels statt einer Eisenbahnbrücke ausgeführt werden soll. Nun hat das BAV – entgegen der Zielbildvereinbarung – die SBB überraschend beauftragt, das Vorprojekt mit einer Brücke voranzutreiben. Diese Vorgehensweise und die Projektierung einer Brücke lehnt der Gemeinderat Dietlikon kategorisch ab. Eine Eisenbahn-Betonbrücke entlang des ganzen Wohnquartiers «In Lampitzäckern» würde das Ortsbild massiv beeinträchtigen und hätte eine starke Wertminderung des Quartiers zur Folge. Zudem würde die Brücke das Erholungsgebiet beim Hörnligraben und Furtbach massiv beeinträchtigen. Bevölkerung und politische Parteien können aktiv werden Sollte der Bund an der weiteren Projektierung einer Brücke anstelle eines Tunnels festhalten, wird der Gemeinderat Dietlikon das gesamte Projekt für den Brüttener-Tunnel kategorisch ablehnen und dieses Vorhaben mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Eine erste Möglichkeit, den Bund auf die Dietliker Anliegen aufmerksam zu machen, bietet sich bei der Vernehmlassung zum Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) bis am 15. Januar 2018. Der Gemeinderat Dietlikon hat seine Stellungnahme und Anträge Frau Bundespräsidentin Doris Leuthard, den Ständeund Nationalräten des Kantons Zürichs, dem Zürcher Regierungspräsidenten Markus Kägi und Regierungsrätin Carmen Walker Späh, dem BAV sowie den SBB zukommen lassen. Darin äussert sich der Gemeinderat klar und deutlich in Bezug auf die Forderung eines Tunnels für Dietlikon. Der Gemeinderat fordert die Bevölkerung und die politischen Parteien auf, ebenfalls im Rahmen der Vernehmlassung Stellung zu beziehen. Die Vernehmlassung der Gemeinde kann unter www.dietlikon. ch (Quicklinks g Projekte g STEP 2030/35) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemeindezeitung Kurier