Aufrufe
vor 6 Jahren

2017-49

  • Text
  • Dietlikon
  • Dezember
  • Gemeinde
  • Kurier
  • Kirche
  • Gemeinderat
  • Kinder
  • Telefon
  • Wangen
  • Franken

24 Kurier Nr.

24 Kurier Nr. 49 8.12.2017 Verhandlungsbericht Nr. 9 / 2017 Aus dem Gemeinderat Planungsarbeiten abgerechnet Für Planungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Masterplan «Zentrum Mitte» und der ÖV- Drehscheibe Dietlikon bewilligte der Gemeinderat im Dezember 2015 einen Kredit von 95 000 Franken. Die inzwischen vorliegende Abrechnung weist Kosten von rund 102 000 Franken aus. Die Mehrkosten von 7000 Franken (ca. 7,5 %) sind entstanden, weil aufgrund neuer Erkenntnisse noch verschiedene Vertiefungsarbeiten (z.B. optimierte Verkehrsführung in Absprache mit der VBG, Erstellen zusätzlicher Pläne mit zwei Varianten des bebaubaren Bereichs, zwei Varianten der Linienführung sowie Anpassung der bestehenden Pläne aufgrund der neuen Linienführung der Glattalbahn) erforderlich waren. Der Bericht zur Masterplanung «Zentrum Mitte» vom 20. Februar 2017 steht ab sofort auf der Homepage der Gemeinde (Quicklinks «Projekte») zur Verfügung. Inländische Entwicklungshilfe bewilligt Seit 2012 unterstützt die Gemeinde Dietlikon nicht mehr nur befreundete Patengemeinden, sondern auch konkrete, durch die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden geprüfte Projekte anderer Gemeinden. Bei der Patenschaft beantragen Schweizer Gemeinden eine Unterstützung, welche grössere Projekte nur mit Hilfe von Partnern verwirklichen können. In der Vergangenheit wurden vor allem Vorhaben unterstützt, welche der Grundversorgung und/oder dem Personen- beziehungsweise Sachenschutz dienen. Im Voranschlag 2017 sind für die «Inländische Entwicklungshilfe» 60 000 Franken enthalten. Weil der Gemeinderat im Verlaufe des Jahres bereits 10000 Franken für neue Möbel in der Mehrzweckhalle Sisikon UR und 20000 Franken für die Unwetterschäden in der Gemeinde Bondo GR freigegeben hat, stehen nun noch 30000 Franken zur Verfügung. Dieser Betrag wurde folgenden Gemeinden und Organisationen zugesprochen: Dietlikon unterzeichnet «Charta Jugendschutz» der glow-Gemeinden Dietlikon engagiert sich in Zusammenarbeit mit dem Verein Plattform Glattal bereits seit vielen Jahren mit der offenen Jugendarbeit und dem Treffbetrieb im Bereich des Jugendschutzes. Zudem werden regelmässig Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Suchtpräventionsstelle Zürcher Unterland haben die acht glow-Gemeinden gemeinsam die für sie wichtigsten Jugendschutz-Massnahmen erarbeitet und in einer Charta formuliert. Diese bezieht Festbetreiber, Verkaufspersonal und Vereine in die Jugendschutzmassnahmen ein. Zudem sollen die Jugendschutzbestimmungen in der Gemeinde strukturell besser verankert sein. Die unterzeichnenden glow- Gemeinden stehen für eine aktive Förderung des Jugendschutzes ein. Die Richtlinien der «Charta Jugendschutz» lauten: 1. Organisation und Zuständigkeit sind geregelt 2. Jugendförderbeiträge für Vereine 3. Bedingungen zur Erteilung von Bewilligungen für Feste und Veranstaltungen 4. Jugendschutzinformation bei Patentvergabe an Verkaufsstellen 5. Bereitschaft zur Durchführung von Testkäufen Die «Charta Jugendschutz» wurde von allen acht glow-Gemeinden unterzeichnet und am 26. Oktober gemeinsam verabschiedet. Forstrevier Hardwald und Umgebung – Investitionsbeiträge werden in Beteiligungen umgewandelt Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes, das per 1. Januar 2018 in Kraft tritt, müssen alle Zweckverbände ihre Statuten revidieren, so auch der Zweckverband Forstrevier Hardwald Umgebung (FRHU). Da der Zweckverband in Zukunft über einen eigenen Finanzhaushalt verfügen wird, müssen die Verbandsgemeinden entscheiden, ob sie die bisherigen Investitionsbeiträge als Beteiligungen oder in Form von Darlehen gewähren wollen. Rossa GR Lawinenverbauungen Guimella Fr. 10000 Corban JU Sanierung Schulhaus Fr. 10000 Glarus Süd GL Sanierung Alp Oberfrittern Fr. 5000 Korporationsbürgergemeinde Gurtnellen UR Sanierung Güterweg Fr. 5000 Bei einem Darlehen müsste der Zweckverband in der Lage sein, das Geld aus eigenen Mitteln zurückzuzahlen, was im Fall des Forstreviers nicht möglich wäre. Zudem würden die Zinsen die Defizitbeiträge der Gemeinden zusätzlich erhöhen. Aus diesem Grund macht ein Darlehen wenig Sinn. Der Gemeinderat Dietlikon hat sich deshalb für eine Beteiligung ausgesprochen. Somit bleibt das Eigenkapital im Zweckverband, solange die Gemeinde daran beteiligt ist. Zinsen und Amortisationen sind nicht vorgesehen. Pilotprojekt für den Ersatz der Rundsteueranlage abgerechnet Im Juni 2016 hat der Gemeinderat entschieden, den Ersatz der Rundsteueranlage im Rahmen eines Pilotprojektes zu testen. Dafür bewilligte die Behörde einen Kredit von 55 000 Franken. Für das Pilotprojekt wurde das Kommandosystem RKS+ (serverbasierende Softwarelösung) in der Trafo-Station 18 (Dornenstrasse 35) installiert. Anschliessend wurden die sechs Mehrfamilienhäuser der Überbauung «Grundhalde» erfolgreich angebunden. Desweiteren wurden auch ältere Liegenschaften aus dem Quartier angebunden. Beim Umrüsten dieser Liegenschaften zeigte sich aber, dass die zumeist schon etwas älteren Tableaus, Komponenten und Verdrahtungen beschädigt werden können und dann nicht mehr funktionieren. Zudem muss für den Betrieb des Konverters in unmittelbarer Nähe eine 230V Steckdose installiert werden. Das Risiko, dass die Kosten bei einer flächendeckenden Umstellung zu hoch sind, wurde als zu gross beurteilt. Das Projekt wurde deshalb von den Gemeindewerken abgebrochen. In der Zwischenzeit wird eine neue Lösung gesucht. Das Pilotprojekt konnte mit Kosten von 66 900 Franken abgerechnet werden. Die Mehrkosten von 11 900 Franken sind darauf zurückzuführen, dass zusätzlich 100 Rundsteuerempfänger im Wert von 20 000 Franken gekauft werden mussten. Vereinsunterstützung für 2018 und 2019 beschlossen Mit dem «Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Vereine» wurde die Vereinsunterstützung per 1. Januar 2017 neu geregelt. Anspruch auf einen Vereinsbeitrag haben nur Vereine mit Sitz in Dietlikon. Auswärtige Organisationen können unterstützt werden, sofern sie einen grenzübergreifenden Bezug zur Gemeinde Dietlikon (z.B. Dietlikon im Vereinsnamen) oder mit einem Dietliker Verein fusioniert haben. Zudem müssen die Vereine in Dietlikon aktiv sein. Vereine, welche diese Bedingungen erfüllen, werden wie folgt unterstützt: • Jährlicher Sockelbeitrag – Verein mit Sitz in Dietlikon Fr. 500.00 – Verein ohne Sitz in Dietlikon Fr. 250.00 Lesen Sie auf der Folgeseite weiter. www.dietlikon.ch

Kurier Nr. 49 8.12.2017 25 • Jährlicher Mitgliederbeitrag – Jugendliche bis und mit 20. Altersjahr Fr. 65.00 pro Aktivmitglied mit Wohnsitz in Dietlikon – Erwachsene ab dem 21. Altersjahr Fr. 15.00 pro Aktivmitglied mit Wohnsitz in Dietlikon • Sonderbeitrag für besondere Anlässe • Unentgeltliche Dienstleistungen für Vereine • Ergänzungsbeitrag Das neue Reglement sowie die Gesuchsformulare können auf der Homepage der Gemeinde im Online-Schalter heruntergeladen werden. Insgesamt 26 Vereine haben beim Gemeinderat ein Beitragsgesuch eingereicht, darunter zwei aus Wallisellen (Fussballclub und Orchester Wallisellen) sowie einer aus Volketswil (OLC Kapreolo). Gestützt auf die vorstehenden Kriterien werden diese Vereine mit total 65 160 Franken unterstützt. Zwei Vereine erhalten zusätzlich einen einmaligen Beitrag von total 2700 Franken. Für die Mithilfe bei Anlässen werden 12 600 Franken ausbezahlt. Zwei Vereine sind auf Ergänzungsbeiträge in der Höhe von total 13 230 Franken angewiesen. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten die Vereine von der Gemeinde aber auch indirekte Leistungen. So zum Beispiel in Form von Beiträgen an das Sportnetz (Fr. 15 000), für die Sportanlage Lindenbuck in Brüttisellen (Fr. 33 000) oder die Schiessanlage in Kloten (Fr. 20 000). Diese zusätzlichen Leistungen belaufen sich auf über 91 000 Franken pro Jahr. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Vereinsbeiträge hat der Gemeinderat zudem beschlossen, ab 1. Januar 2018 auf die interne Verrechnung von Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Räumen (z.B. Bertea-Dorftreff, Fadachersaal usw.) in der Höhe von über 113 000 Franken zu verzichten. Gemeinderat nimmt im Stiftungsrat der Stiftung Hofwiesen Einsitz Gemäss Baurechtsvertrag steht der Gemeinde das Recht zu, eine Vertretung in den Stiftungsrat der «Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon» zu delegieren. Bislang hat der Gemeinderat von diesem Recht aber nicht Gebrauch gemacht. In Anbetracht des Umstandes, dass die Stiftung auf dem ehemaligen Nägelihof-Areal – wiederum mit einem Baurecht der Gemeinde – ein zweites Gebäude plant und die Gemeinde diesen Bau mit einem Darlehen von 9 Mio. Franken finanzieren möchte, ist der Zeitpunkt gekommen, eine Vertretung der Gemeinde in den Stiftungsrat zu delegieren. Dem Stiftungsrat wurde daher beantragt, Gemeinderat Roger Würsch in das Gremium zu wählen. Inzwischen hat der Stiftungsrat die Wahl vorgenommen. Dies und das …. Zudem hat der Gemeinderat – zur Revision der Bau- und Zonenordnungen von Wangen-Brüttisellen und Kloten Stellung genommen; – zum privaten Gestaltungsplan «Brunner» in Bassersdorf Stellung genommen; – den Voranschlag 2018 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2017 verabschiedet; – einen Kredit von Fr. 85 320 zur Umstellung der Rechnungslegung auf HRM2 bewilligt; – die Revisionsberichte über die Sachbereichsrevision Steuern sowie die Revision des Steueramtes durch den Kanton abgenommen; – beschlossen, dass sich die Leistungen zugunsten des Personals im Todesfall nach den Bestimmungen des kantonalen Personalrecht richten, sofern die Versicherungen der Gemeinde Dietlikon keine besseren Leistungen bieten; – entschieden, die Dienstaltersgeschenke im kommenden Jahr wiederum ohne Kürzung auszurichten; – den Voranschlag 2018 der IKA Neugut genehmigt; – die Bezugsprovisionen für die Schul- und Kirchgemeinden neu festgesetzt. Hinweis: Die Beschlüsse des Gemeinderates sind unter www.dietlikon.ch g Quicklink «GR-Beschlüsse (ab 2017)» verfügbar. Gemeinderat Oft ist weniger mehr – auch bei Weihnachtsgeschenken. © Jeanette Dietl – Fotolia.de www.energiestadt.ch Restaurant Rütli Riedenerstrasse 4 8305 Dietlikon Telefon 044 833 23 32 Mitglied Öffnungszeiten: warme Küche: Montag – Freitag 09.00–24.00 Uhr 11.30–23.00 Uhr Samstag 10.00–22.00 Uhr 11.30–21.00 Uhr Sonntag geschlossen (für Feiern oder Veranstaltungen auf Anfrage geöffnet) Christbäume in Baltenswil bei Familie Wettstein Bassersdorferstrasse 53 Verkauf ab 13. Dez. aus CH-Kulturen Raclette-Plausch 15./16./17. + 22./23. Dez. SANITÄR HEIZUNG PETER+KALT WALLISELLEN Tel. 043 233 35 35 Wir sind immer für Sie da ... ... 24h – 365 Tage www.peter-kaltag.ch Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ansprechpersonen: Hans Hosmann, Ines Kletzke Annahmeschluss für Inserate: Dienstag, 12.00 Uhr

Gemeindezeitung Kurier