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2017-47

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16 Kurier Nr.

16 Kurier Nr. 47 24.11.2017 Abstimmung vom 26. November 2017 Parolen der politischen Parteien Kommunale Abstimmung 1. Flugplatz Dübendorf: Historischer Flugplatz mit Werkflügen: Wollen Sie den interkommunalen Vertrag zwischen den Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen für die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaft zum Betrieb des Flugplatzes Dübendorf als historischer Flugplatz mit Werkflügen gemäss Abstimmungsunterlagen annehmen und damit einen einmaligen Kostenanteil am Aktienkapital von CHF 320000 sowie einen jährlich wiederkehrenden Kostenanteil mit einem Kostendach von CHF 208000 am jährlichen Betriebsdefizit von CHF 1,3 Mio. bewilligen? Wahlbüro Amtliche Todesanzeige Huser geb. Camenisch, Anna, geboren am 21. August 1918, wohnhaft gewesen Pflegezentrum Rotacher, Schwerzelbodenstrasse 41, 8305 Dietlikon, verstorben am 17. November 2017. Bestattungsdienste FDP. FORUM SP SVP Die Liberalen Ja Ja Ja Ja Einbürgerungen Unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes sowie der eidg. Einbürgerungsbewilligung hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 13. November 2017 in das Bürgerrecht der Gemeinde Wangen-Brüttisellen aufgenommen: Krasniqi Qerim, m, geb. 1981, Staatsangehöriger von Kosovo Krasniqi Rinesa, w, geb. 2007, Staatsangehörige von Kosovo Krasniqi Agnesa, w, geb. 2010, Staatsangehörige von Kosovo Krasniqi Morea, w, geb. 2014, Staatsangehörige von Kosovo Bedlaoui Badr, m, geb. 1982, Staatsangehöriger von Marokko Bedlaoui Rachida, w, geb. 1978, Staatsangehörige von Marokko Bedlaoui Rawan, w, geb. 2008, Staatsangehörige von Marokko Bedlaoui Yara, w, geb. 2012, Staatsangehörige von Marokko Bedlaoui Nael, m, geb. 2016, Staatsangehöriger von Marokko Varathakumar Thubisan, m, geb. 2005, Staatsangehöriger von Sri Lanka Varathakumar Janojh, m, geb. 2000, Staatsangehöriger von Sri Lanka Diese Einbürgerungen werden im Sinne von § 17 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gemeinderat könnte müsste möchte

Kurier Nr. 47 24.11.2017 17 Anordnung Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022 Die wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2018 – 2022 für den 15. April 2018 an. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 10. Juni 2018 statt. Gemäss Art. 5 der Gemeindeordnung müssen an der Urne gewählt werden: – 6 Mitglieder inkl. Präsidium des Gemeinderats – 5 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsidium, welches durch die Wahl gleichzeitig Mitglied im Gemeinderat wird – 4 Mitglieder der Sozialbehörde, ausgenommen das vom Gemeinderat abzuordnende Präsidium – 5 Mitglieder inkl. Präsidium der Rechnungsprüfungskommission In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Für jede Behörde wird den Wahlunterlagen (in Anwendung von § 61 Abs. 1 GPR in Verbindung mit § 31 Abs. 2 VPR) ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl Die wahlleitende Behörde ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl 2018 – 2022 für den 15. April 2018 an. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 10. Juni 2018 statt. Gemäss Art. 6 der Kirchgemeindeordnung müssen an der Urne gewählt: – 5 Mitglieder inkl. Präsidium der evangelisch-reformierten Kirchenpflege vorgeschlagen sind. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, müssen sich bis spätestens am 8. Dezember 2017 beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, schriftlich melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren, und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enhalten. Gemeinderat Anordnung Erneuerungswahl der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022 In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) müssen bis spätestens am 3. Januar 2018 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingereicht werden. Stimmberechtigt in Angelegenheiten der Kirchgemeinde ist, wer der evangelisch-reformierten Kirche angehört, im betreffenden Gemeinwesen politischen Wohnsitz und das 16. Altersjahr vollendet hat. In die Kirchenpflege kann jede stimmberechtigte Person gewählt werden, welche das 18. Altersjahr vollendet hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 evangelisch-reformierten Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales und Sicherheit, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, oder auch online auf www.wangen-bruettisellen.ch, Rubrik Politik/Informationen, erhältlich. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Gemeinderat Parkplatzkonzept in Wangen-Brüttisellen Der erste Workshop der Arbeitsgruppe Parkplatzkonzept fand am 26. Oktober 2017 statt. Im Zentrum standen die Überprüfung des Handlungsbedarfs sowie die Festlegung der Ziele und Randbedingungen aus Sicht der Arbeitsgruppe als Empfehlung zuhanden des Gemeinderats. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13. November 2017 die vorgeschlagenen Ziele und Randbedingungen angenommen und ergänzt: Ziele: 1. Bestimmungsgemässe Nutzung der Parkplätze (Parkplätze in Quartieren für Anwohner, vor Geschäften für Kunden, bei Sportanlagen für Sportler) 2. Langzeitparken von Fremden (ohne Ziel in Wangen-Brüttisellen) reduzieren 3. Regelungen vereinheitlichen 4. Verbesserung der Sicherheit im Umfeld der Schulen Randbedingungen: 1. Homogenes, leicht verständliches System (Zonenmodell) 2. Gleiche Regeln für gleiche Nutzergruppen (bei Sportanlagen sollen beispielsweise alle Sportvereine die gleichen Regeln befolgen müssen) 3. Der administrative Aufwand der Verwaltung soll klein gehalten werden 4. Die Kosten sollen von den Nutzern getragen und mittelfristig gedeckt werden 5. Die Kontrolle soll einfach umsetzbar sein 6. Die Gesamtzahl an Parkplätzen soll plus/minus beibehalten werden Die Ziele und Randbedingungen dienen der Arbeitsgruppe als Leitlinien für die Ausarbeitung des Parkplatzkonzepts. Der zweite Workshop der Arbeitsgruppe wird im Dezember stattfinden. Über die weiteren Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden wir Sie jeweils im Kurier informieren. Sollten Sie Fragen oder Anregungen zum geplanten Parkplatzkonzept haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden: sicherheit@wangen-bruettisellen.ch. Abteilung Sicherheit

Gemeindezeitung Kurier