Aufrufe
vor 6 Jahren

2017-38

  • Text
  • Dietlikon
  • September
  • Wangen
  • Telefon
  • Oktober
  • Stiftung
  • Gemeinde
  • Kurier
  • Gemeindeversammlung
  • Gemeinderat

20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 38 22.9.2017 Gemeindepolizei Dietlikon Temporäre Sperrung Bahnübergang Vom Montag, 25. September 2017, ca. 06.00 Uhr bis Dienstag, 26. September 2017, ca. 17.00 Uhr wird der Bahnübergang Brüttisellerstrasse für den Verkehr gesperrt. Die SBB führen Sanierungsarbeiten an den Geleisen durch. Die Züge fahren trotz Bauarbeiten fahrplanmässig. Gemeindepolizei Kontrollierbar Sie prüfen die E-Rechnung und lehnen sie bei Unstimmigkeiten einfach ab. Ab sofort ist auch die Gemeinde Dietlikon E-Rechnungsstellerin. Mehr Infos unter: www.e-rechnung.ch. Amtliche Todesanzeige Weber, Rolf, geboren 23. Oktober 1946, gestorben 18. September 2017, zuletzt wohnhaft gewesen Altbachstrasse 8 in Dietlikon. Die Urnenbeisetzung mit Abdankung findet am Dienstag, 26. September 2017, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Dietlikon statt. Bestattungsamt Montag, 16. Oktober 2017 Häckseldienst für Gartenabraum Der Dietliker Bevölkerung wird 4 mal pro Jahr ein kostenloser Häckseldienst angeboten. Eine Anmeldung ist unbedingt nötig. (Anmeldetalon im nächsten «Kurier») • Gehäckselt wird Schnittgut aus Gartenabraum, wie Baum-, Strauch- und Heckenschnitt bis max. 12 cm Astdurchmesser. • Das Astmaterial muss geordnet und richtungsgleich, aber nicht gebündelt, mit der Schnittstelle gegen die Strassenseite bis spätestens 07.00 Uhr an gut zugänglicher Stelle am Strassenrand bereitgelegt werden. • Es werden max. 10 m 3 Astmaterial pro Liegenschaft gehäckselt. Falls mehr Material bereitgestellt wird oder der Unterhaltsdienst dafür länger als 15 Minuten braucht, wird der Zusatzaufwand in Rechnung gestellt. • Das Häckselgut wird nicht mitgenommen. Das gehäckselte Material wird offen zurückgelassen oder in bereitgestellte Behälter abgefüllt. • Das gehäckselte Material kann im eigenen Garten wieder verwertet werden, als Strukturmaterial für Kompost oder als Abdeckmaterial. • Wer für das Häckselmaterial keine Verwendung hat, kann Stauden und Äste bis 1,2 m Länge gebündelt jeweils am Mittwoch der Grüngutabfuhr mitgeben. Raum, Umwelt + Verkehr Wir bitten Sie, die Vorgaben zwingend einzuhalten. In der Vergangenheit wurde bereit gestelltes Astmaterial, welches bezüglich der Menge oder dem Lageort die Vorgaben missachtete, im Sinne eines «Service Public» ohne Zusatzkosten gehäckselt. Da der Unterhaltsdienst jedoch feststellen musste, dass die Missbräuche in der letzten Zeit massiv zunahmen, kann keine Kulanz mehr gewährt werden. Zusatzaufwendungen werden zu Fr. 175.– pro Stunde verrechnet. Ist das Astmaterial an einer unzugänglichen oder nur schwer erreichbaren Stelle deponiert, muss der Häckseldienst verweigert werden. Je nach Menge kann es sein, dass die Häckseltour auf 2 Tage verteilt werden muss. Für Rückfragen steht die Abteilung Raum, Umwelt + Verkehr (Raffaela Caccialepre, Tel.: 044 835 82 34 oder ruv@dietlikon.org, Montag– Freitag, jeweils am Morgen) zur Verfügung. Annahmeschluss für Einsendungen: Montag, 13.00 Uhr

Kurier Nr. 38 22.9.2017 21 Gemeindeversammlung vom 14. September 2017 Publikation der Beschlüsse Das Protokoll der Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde vom 14. September 2017 liegt ab Freitag, 22. September 2017 während den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung (Büro 14), Bahnhofstrasse 60, Dietlikon, zur Einsicht auf. Es kann zudem online unter www.dietlikon.ch eingesehen werden. Die Versammlung fassste folgende Beschlüsse: A. Politische Gemeinde 1. Genehmigung des Baurechtsvertrages mit der Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon 2. Genehmigung eines Darlehens von 9 Mio. Franken zugunsten der Stiftung Hofwiesen – Wohnen im Alter in Dietlikon 3. Ablehnung der Initiative «Leitplanung Ortsmitte Dietlikon» Rechtsmittel Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 6, 8180 Bülach, erhoben werden (§ 151a Gemeindegesetz in Verbindung mit §§ 146 ff. Gesetz über die politischen Rechte). Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung gestützt auf § 151 Absatz 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Kosten des Verfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form eines Rekurses innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Gemeinderat Neu: Ablesekarten für Ihren Wasserzähler Einmal jährlich werden die etwa 1000 Wasserzähler in Dietlikon abgelesen. Künftig können die Kunden ihre Zähler selbst ablesen, ohne sich nach den Zeiten des Werksmitarbeiters richten zu müssen. Die Gemeindewerke werden ihren Kunden Wasserzähler-Karten (siehe folgendes Muster) zustellen, mit der Bitte, diese bis zum angegebenen Zeitpunkt ausgefüllt zurückzuschicken. Treffen mit der Gemeindepräsidentin Haben Sie Fragen, Vorschläge oder ein Anliegen, welches Sie gerne mit mir besprechen möchten? An folgenden Daten stehe ich der Bevölkerung von Dietlikon zwischen 16.00 und 18.00 Uhr für ein persönliches Gespräch zur Verfügung: – Dienstag, 26. September – Dienstag, 21. November – Dienstag, 31. Oktober – Dienstag, 19. Dezember Ihre Anmeldung mit Besprechungsthema nimmt die Gemeindekanzlei bis spätestens am Montag vor dem gewünschten Termin unter kanzlei@dietlikon.org oder 044 835 82 50 entgegen. Terminanfragen ohne Gesprächsthema werden nicht berücksichtigt. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen. Herzlich Ihre Edith Zuber, Gemeindepräsidentin So einfach funktioniert es! Anfangs Oktober erhalten die Hauseigentümer und -verwaltungen pro Wasserzähler jeweils eine Karte, auf welcher die individuelle Zählernummer bereits eingetragen ist. Sie müssen lediglich den entsprechenden Zählerstand ablesen, diesen (ohne Komma) auf der Karte eintragen und die Karte unterschrieben an uns zurücksenden. Für die fristgerechte Rücksendung der Wasserzählerkarten danken wir Ihnen im Voraus recht herzlich! Ihre Gemeindewerke Zu schnell unterwegs Geschwindigkeitskontrolle Am 10. August 2017 führte die Kantonspolizei in Dietlikon von 16.00 bis 18.30 Uhr eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei wurden an der Bahnhofstrasse in einer Fahrtrichtung 509 Fahrzeuge gemessen. 41 Lenker mussten wegen zu schnellen Fahrens verzeigt werden. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 67 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h! Sicherheit Melde dich jetzt für eine Projektwoche an Stiftung Bergwaldprojekt, Via Principala 49, 7014 Trin Telefon 081 650 40 40, Telefax 081 650 40 49, Spendenkonto 70-2656-6 www.bergwaldprojekt.ch Mit einer Testaments-Spende Lebensfreude weitergeben und behinderte Menschen unterstützen. Informationen finden Sie unter: www.proinfirmis.ch

Gemeindezeitung Kurier