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2017-35

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20 Kurier Nr.

20 Kurier Nr. 35 1.9.2017 BEWEGUNGSWOCHE E-BIKE-KURS 20. September 2017 Rösli, de E-Bike- Kurs isch genau s Richtige für öis… Ja Hänfli, drum hani öis bereits agmeldet! S git sogar en richtige Kursuswys defür… Haben Sie Ihr E-Bike im Griff? Die Zahl der verkauften E-Bikes steigt in der Schweiz seit Jahren stark an. Auch bei den Seniorinnen und Senioren erfreuen sich die E-Bikes grosser Beliebtheit. Mit der wachsenden Verbreitung haben aber auch die Unfälle mit E-Bikes stark zugenommen. Besonders häufig betroffen sind dabei ältere Menschen. Obwohl die meisten sich der Gefahren von E-Bikes bewusst sind, unterschätzen sie das Unfall-Risiko. „Wer Velo fahren kann, kann auch E-Bike fahren…“. Diese Aussage hört man immer wieder. Ist sie auch richtig? Nein! Wie man sich mit einem E-Bike richtig im Strassenverkehr bewegt, können Sie unter fachkundiger Leitung am E-Bike-Kurs lernen. Der Kurs ist in zwei Teile aufgegliedert: 1 Theorieteil: Vorschriften und Verhalten im Strassenverkehr 1 Praktischer Teil: - Fahren auf abgesperrtem Platz mit Übungen - Fahren und Verhalten im Strassenverkehr Voraussetzungen, Dauer, Anmeldung: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 12 Personen. Teilnehmen können Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren. Der Kurs dauert von 13.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr. Kosten: es wird ein kleiner Unkostenbeitrag von CHF 30 verlangt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich. Die Teilnehmenden erhalten eine Bestätigung mit allen wichtigen Informationen. Sie bringen Ihr E-Bike zum Kurs mit, ebenso gilt Helmtragepflicht während des Kurses. Wer kein eigenes E-Bike besitzt, mietet sich eines auf eigene Kosten. Anmeldungen an: Gemeindeverwaltung, Ursula Schenker, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, Telefon 044 805 91 78 oder per E-Mail unter ursula.schenker@wangen-bruettisellen.ch.

Kurier Nr. 35 1.9.2017 21 Kehrichtgrundgebühren und Kehrichtsackgebühren 2018 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. August 2017 die Kehrichtgrundgebühren und die Kehrichtsackgebühren für das Jahr 2018 festgesetzt. Kehrichtgrundgebühren Gestützt auf Art. 12 der Abfallverordnung der Gemeinde Wangen- Brüttisellen wird je Wohnung und je Betrieb eine jährliche pauschale Grundgebühr erhoben. Diese deckt alle durch die volumenabhängigen Gebühren (Kehrichtsack- und Sperrgutgebühren) nicht gedeckten Aufwendungen. Darunter fallen die Kosten für die Separatsammlungen (Papier, Karton, Grüngut, Metall, etc.), die Kosten für Information und Beratung, Personal und Administration sowie die kantonale Abgabe für die Entsorgung von Kleinmengen von Sonderabfällen. Gestützt auf Art. 13 der Abfallverordnung werden die Kehrichtgrundgebühren wie folgt verrechnet: Die Kehrichtgrundgebühren sowie die Kehrichtsackgebühren haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat in SFr. inkl. MwSt 2017 2018 Grundgebühr pro Haushalt 90.00 90.00 1 Sperrgutmarke 6.50 6.50 Gewerbe mit Container 90.00 90.00 Gewerbe mit Gewerbehaus 2 % des Gebäude- 2 % des Gebäudevolumens volumens Gastwirtschaftsbetriebe (je nach Betriebsgrösse) 200.– bis 400.– 200.– bis 400.– Kehrichtsackgebühren 17 Liter-Rolle 9.00 9.00 35 Liter-Rolle 17.00 17.00 60 Liter-Rolle 17.50 17.50 110 Liter-Rolle 33.50 33.50 Siedlungsentwässerungs- und Frischwassergebühren 2017 / 2018 Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 21. August 2017 die nachstehenden Gebühren für die Rechnungsperiode 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 festgesetzt. Benützungsgebühr Gestützt auf Art. 4 ff Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebSEVO) werden die Benützungsgebühren wie folgt festgesetzt (unverändert): Benützungsgebühr pro m 3 Wasserverbrauch (ganze Gemeinde pro angeschlossenes Grundstück) 2016 / 2017 2017 / 2018 Fr. 1.50 inkl. MwSt. (8%) Fr. 1.50 inkl. MwSt. (8%) Anschlussgebühren Gestützt auf Art. 11 ff Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebSEVO) werden die Anschlussgebühren und Reduktionsfaktoren wie folgt festgesetzt: • Anschlussgebühr (Art. 12 Abs. 1 GebSEVO): 1,5% des Zeitwerts für angeschlossene Haupt- und Nebenbauten (Gebäudeversicherungswert), ungeachtet der Nutzung. • Reduktionen auf Anschlussgebühren (Art. 14 GebSEVO): Nur Schmutzwasserableitung: 30 % Keine Dachwasserableitung: 15 % Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Gemeinderat Die Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen bleibt infolge Geschäftsausflugs am Freitag, 1. September 2017, geschlossen. Bei Todesfällen und sonstigen Notfällen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Dietlikon, Telefon 044 835 82 51 (08.30 Uhr bis 14.00 Uhr). Gerne sind wir am Montag, 4. September 2017, wieder für Sie da. Gemeindeverwaltung Mein Team. Meine Spiele. MySports. Der Maler (eidg. dipl. SMGV seit 1976) alfred bandi 044 820 02 62 079 664 64 95 Spannung & Emotionen garantiert. glattvision.ch/mysports Jetzt GRATIS testen Ohne Anmeldung bis 31.10.17 044 833 40 88 GANZ Möbeltransport AG Wir empfehlen uns zum «Zügle» und für Möbellagerung www.ganz-moebeltrans.ch 8305 Dietlikon Glattwerk AG Usterstrasse 111 | 8600 Dübendorf Kundensupport-Hotline 044 801 65 65 Voraussetzung für den Empfang vom MySports Pay-Paket ist der glattvision Grundanschluss inklusive SmartCard. Dringend gesucht: Stall mit Weide und Auslauf Telefon 079 267 22 39 Inserat Hockey_146x80mm.indd 1 25.08.2017 16:35:21

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