Aufrufe
vor 6 Jahren

2017-32-33

  • Text
  • August
  • Dietlikon
  • Wangen
  • Kurier
  • Telefon
  • September
  • Kinder
  • Geburtstag
  • Glattal
  • Festwirtschaft

Ort: Eintritt:

Ort: Eintritt: Kinderfest Sonntag, 3. Sept. 2017, 11 - 17 Uhr Schulhaus Geeren - Opfikonerstrasse 25 - 8303 Bassersdorf Kinder CHF 15.00 (alle Aktivitäten inklusive), Erwachsene und Babys gratis Kostenlos für unsere Leser Jetzt Marktwert durch unsere Experten ermitteln lassen Verkaufen Sie Ihre Immobilie nicht unter dem Preis, den wir für Sie erzielen! Engel & Völkers · Wallisellen · 043 500 68 68 wallisellen@engelvoelkers.com www.engelvoelkers.com/wallisellen FÜR GLOBI UND DICH Vom 14. bis 26. August 2017 Attraktionen: U.a. Autoscooter, Kasperlitheater, Kinderschminken, Hüpfburgen, Karussell, Ponyreiten (bis 16 Uhr), Büchsenwerfen, Kinderdisco, Bobbycar-Parcours sowie eine Festwirtschaft für Gross und Klein Das Kinderfest findet nur bei trockener Witterung statt www.kimikrippen.ch Globi im Dietlikon Center! 23. August 2017 13.30 – 17.30 Uhr Gewinne Preise im Wert von CHF 140’000 Unser Eventpartner: Jetzt wechseln! EKZ_DC_Globi_Inserat_46x70mm_18_08_17_HIGH 12.07.17 1 14:20 Die Swisscom wird bis Ende 2017 die analoge Telefonie abschalten. Alle Haushalte, die noch die analoge Telefonie von Swisscom nutzen, müssen auf die neue digitale Festnetztechnologie umsteigen. Nutzen Sie die Gelegenheit und wechseln Sie ins Festnetz von UPC, denn Kunden von UPC telefonieren bereits heute mit der modernsten IP‐Technologie. Ihre Vorteile bei einem Wechsel: ● Ihre bestehende Rufnummer können Sie selbstverständlich kostenlos behalten, UPC übernimmt die ganze Abwicklung des Wechsels ● Profitieren Sie von attraktiven Gesprächstarifen und Flatrates im In‐ und Ausland ● Rufnummernanzeige, Rufumleitung und viele weitere Funktionen werden zum Kinderspiel Weitere Infos erhalten Sie unter: 0800 46 46 46

Kurier Nr. 32/33 18.8.2017 19 Umgestaltung Dorfplatz Wangen zur Begegnungszone Sperrung / Bauphase vom 22. August bis ca. Ende September 2017 Am Freitag, 18. August 2017 werden die Hauptbauarbeiten beim Dorfzentrum von Wangen beendet. Ab Montag, 21. August 2017 wird die Bauphase 4, Abschlussarbeiten an der Kindhausenstrasse, gestartet. Die Details zur Sperrung (Änderungen vorbehalten) sind aus dem Plan und unter www.wangenbruettisellen.ch/Politische Informationen ersichtlich. Bei Fragen zum Gesamtprojekt steht Ihnen Claus Wiesli, Leiter Planung und Infrastruktur, unter 044 805 91 21 gerne zur Verfügung. Bei Fragen zur Verkehrsführung können Sie sich mit der Leiterin Präsidiales und Sicherheit, Melanie Süsstrunk, unter 044 805 91 44 in Verbindung setzen. Abteilung Sicherheit Spende Blut Rette Leben. Gemeinde Wangen-Brüttisellen, Zürichstrasse Öffentliche Auflage Lärmschutzwand und Landerwerbsplan gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) Projektbeschreibung: Lärmschutzwand entlang der Zürichstrasse in Ergänzung des Flamingoprojektes in der Gemeinde Wangen-Brüttisellen Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche zur Einsicht auf. Die Unterlagen können vom 18. August 2017 bis 17. September 2017 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Wangen-Brüttisellen, Abteilung Planung und Infrastruktur, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, eingesehen werden. Einsprachen Frist und Gegenstand: Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung bzw. der gestellten Beitragsforderung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission. Enteignungsbann: Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung des Kantons an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schadens Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. Einspracheort: Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden: Gemeinde Wangen-Brüttisellen Stationsstrasse 10 8306 Brüttisellen Umfang und Legitimation: Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung und Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Verfügende Stelle: Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Willst du mit uns durchs Feuer gehen? Bist du zuverlässig, fit (atemschutztauglich), robust, teamfähig, handwerklich begabt und grundsätzlich für Einsätze auch tagsüber rasch verfügbar? Bist du bereit, im Schnitt mindestens 2½ Std. alle drei Wochen für Abendübungen einzusetzen? Bist du zwischen 18 und 40 Jahren jung, sprichst und verstehst Deutsch? Springt der Funken, fängst du Feuer für ein brandheisses Hobby für die gesellschaftliche Sicherheit? Dann bist du unser Firefighter! Denk dra, lüt ah: 044 801 83 00 oder 079 757 66 60

Gemeindezeitung Kurier