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2017-27

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liggenstorfer

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Kurier Nr. 27 7.7.2017 19 Zuständigkeiten Friedensrichteramt Aufgaben des Friedensrichters Friedensrichter sind für die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten die erste Instanz. Sie führen das in diesen Fällen obligatorische Schlichtungsverfahren durch (Art. 197ff. ZPO). Ziel der Schlichtungsverhandlung ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen einen gerichtlichen Prozess erspart. Folgende Erledigungsarten sind möglich: − Bei einer Einigung der Parteien kann der Friedensrichter die Klage endgültig erledigen. − Bei einem Streitwert bis zu CHF 2000 kann der Friedensrichter in Funktion eines Einzelgerichts und auf Antrag ein Urteil fällen (Art. 212 ZPO). − Bei einem Streitwert bis zu CHF 5000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag erlassen, der rechtskräftig wird, sofern nicht eine der Parteien innerhalb von 20 Tagen Einsprache erhebt. − Kommt keine Einigung zustande, stellt der Friedensrichter die Klagebewilligung zuhanden des zuständigen Gerichts aus. Sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters − Forderungsklagen (aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen, vor oder nach einer Betreibung) − Konsumentenstreitigkeiten − Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.) − Familienrechtliche Unterhaltsklagen − Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.) − Nachbarschaftsklagen − Persönlichkeitsverletzung Direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind jedoch: − Eheschutzbegehren (Bewilligung des Getrenntlebens) und Scheidungsklagen g beim Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster − Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern g bei der Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster − Ehrverletzungsklagen g mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei Örtliche Zuständigkeit des Friedensrichters − Soweit nicht ein besonderer Gerichtsstand vereinbart wurde, sind Klagen am Wohnsitz des Beklagten – gegen juristische Personen an deren Sitz – zu erheben. − Arbeitsrechtliche Klagen können auch am Ort, an dem der Arbeitnehmer gewöhnlich bzw. hauptsächlich seine Arbeit verrichtete, eingeleitet werden. − Konsumentenrechtliche Klagen können ausser am Wohnsitz des Beklagten vom Konsumenten (nicht aber vom Verkäufer) auch am eigenen Wohnsitz eingeleitet werden. Einleitung und Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Das Verfahren wird durch ein Schlichtungsgesuch eingeleitet. Das Formular zur Einreichung einer Klage resp. Schlichtungsgesuchs kann auf der Webseite www.friedensrichter-zh.ch heruntergeladen werden. Das Gesuch kann auch mündlich beim Friedensrichter zu Protokoll gegeben werden. Im Schlichtungsgesuch sind Gegenpartei, das Rechtsbegehren und der Streitgegenstand bekannt zu geben. Eine kurze Begründung unter Beilage von entsprechenden Belegen (Bestellung, Rechnung, Mahnungen, Korrespondenz etc.) trägt zu einer effizienten Verhandlung bei. Alle Unterlagen sind im Doppel einzureichen. Der Friedensrichter stellt der Gegenpartei das Schlichtungsgesuch mit allen Beilagen zu und lädt gleichzeitig die Parteien zur Vermittlung vor. Grundsätzlich haben die Parteien persönlich zur Schlichtungsverhandlung zu erscheinen. Begleitung durch eine Vertrauensperson oder durch einen Rechtsanwalt ist möglich (Art. 204 ZPO), sollte dem Friedensrichteramt jedoch frühzeitig angekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.gerichte-zh.ch und www. friedensrichter-zh.ch. Für Fragen steht Ihnen das Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen gerne zur Verfügung. Kontakt Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Gsellhof Schüracherstrasse 8 8306 Brüttisellen Telefon 043 495 51 15 E-Mail friedensrichter@wangen-bruettisellen.ch Sprechstunde der Friedensrichterin nach telefonischer Vereinbarung Friedensrichteramt Wangen-Brüttisellen Friedensrichterin Karin Stutz Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Eltop Bassersdorf Branziring 2, 8303 Bassersdorf Direkt 058 359 45 40, bassersdorf@ekzeltop.ch Elektroinstallation Gebäudeautomation Telematik/IT Service 24h-Pikett Nah. Schnell. Professionell. www.ekzeltop.ch Schiessgefahr Auf dem Schiessplatz Wangen- Brüttisellen wird wie folgt scharf geschossen: Samstag, 8. Juli, 08.00–12.00 Uhr Wangner Sommerschiessen, SV Wangen Freitag, 14. Juli, 17.00–20.00 Uhr Wangner Sommerschiessen, SV Wangen Unter Ablehnung jeder Haftung im Nichtbeachtungsfalle wird jedermann aufgefordert, das Betreten des gefährdeten Gebietes zu unterlassen. Weil Sie wissen, Weil Sie wissen, was wir tun. was wir tun. Gemeinderat Jetzt Gönner werden: www.rega.ch Jetzt Gönner werden: www.rega.ch So einfach, Gönnerin

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