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2017-03

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20 Kurier Nr. 3

20 Kurier Nr. 3 20.1.2017 Unser Angebot zum Jahresstart. Von Dietlikon - für Dietlikon. Bestellen Sie bis zum 28.02.2017 und profitieren Sie in den ersten 3 Monaten von 50 % Rabatt. Ausserdem schenken wir Ihnen für Bestellungen bis zum 28.02.2017 die Aktivierungsgebühr im Wert von CHF 99. Überzeugen Sie sich selbst. ab CHF 48 / Monat Für Bestellungen oder weitere Informationen: www.dietlikon.net / 044 835 83 50 Internet. TV. Telefonie.

Kurier Nr. 3 20.1.2017 21 Ein historischer Moment für das Kabelnetz Dietlikon Am Montag 16. Januar 2017 um 9.00 Uhr wurde nach 40 Jahren das bisherige Koax-Kabelnetz abgestellt. Die Migration auf das Glasfasernetz konnte somit erfolgreich abgeschlossen werden. Da es sich nur um passive Komponenten handelt, erfolgen im FTTH-Netz, ohne äussere Einwirkungen, keine Störungen. Störungen können allenfalls bei der Signallieferung oder den Kommunikationsgeräten der Provider oder auch den Geräten der Nutzer entstehen. Sollten Sie allenfalls mit Ihrem Provider unzufrieden sein, haben Sie auf dem Glasfasernetz die Wahl aus zwölf Anbietern. Bestimmt finden Sie das für Sie passende Angebot mit der optimalen Dienstleistung. Ihre Gemeindewerke Produkte und Angebote unter www.dietlikon.ch Seit 2011 wurden die Kunden mehrmals über die Umstellung informiert und konnten rechtzeitig einen der vielen Dietliker FTTH- Provider für die neue Belieferung ihrer TV-, Internet-, Radio- und Telefon-Dienste auswählen. Dietlikon verfügt mit dem FTTH-Glasfasernetz über die beste und modernste Datenautobahn für Kommunikations-Dienste. Das Glasfasernetz der Gemeinde Dietlikon funktioniert einwandfrei. Anschlussgebühren ab 1. Februar 2017 Gestützt auf die seit 1. Januar 2017 gültigen Verordnungen über die Elektrizitätsversorgung (EW), das FTTH-Netz (FTTH), die Siedlungsentwässerungsanlagen (AW) und die Wasserversorgung hat der Gemeinderat am 16. Januar 2017 (GRB Nr. 6) die Anschlussgebühren neu festgelegt. Bei neuen Wohnbauten werden die Anschlussgebühren für Abwasser (AW) nach wie vor anhand des massgeblichen Bruttogebäudevolumens bemessen. Für den elektrischen Anschluss (EW), den Wasseranschluss (WV) sowie den Kabelanschluss (FTTH) werden die Anschlussgebühren unverändert in Form einer Pauschalen erhoben. Bei Erweiterung oder Erneuerung eines Gebäudes werden die Gebühren aufgrund der Differenz des massgeblichen Bruttogebäudevolumens gemäss SIA Norm 416 (Geschossflächen GF multipliziert mit entsprechenden Höhen) zum festgelegten Tarif berechnet. Die Art der Bemessung der Anschlussgebühren für Gewerbe- und Industriebauten bleibt unverändert; d.h. beim EW sind die Kabelquerschnitte und bei WV und AW die Bauvolumen massgebend. Da es für FTTH bisher keinen Tarif gab, wird dafür die Bemessung des bisherigen Kabelnetzes übernommen. Die Anschlussgebühren für AW (letzte Anpassung 2000), für EW und WV (letzte Anpassung 1994) sowie für das Kabelnetz (letzte Anpassungen 1972) werden teuerungsbedingt erhöht. Die Teuerung ist von 2000 bis 2015 um 7%, von 1994 bis 2015 um 13% sowie von 1972 bis 2015 um ca. 140% gestiegen. Für EW und WV wird die erste Wohneinheit von CHF 5000 auf CHF 5500 und jede weitere von CHF 1300 auf CHF 1400 erhöht. Für FTTH wird die erste Wohneinheit von CHF 900 auf CHF 1200 und jede weitere von CHF 200 auf CHF 300 angepasst. Beim Gewerbe- und Industriebauten werden die Anschlussgebühren generell um rund 8% erhöht. Die ab 1. Februar 2017 geltenden Anschlussgebühren betragen: A. Wohnbauten Neubauten EW WV FTTH AW Die erste Wohneinheit [CHF] 5500.00 5500.00 5500.00 – jede weitere Wohneinheit [CHF] 1400.00 1400.00 1400.00 – je m³ Gebäudevolumen nach SIA 416 [CHF] – – – 7,00 Erweiterung oder Erneuerung EW WV FTTH AW je m³ Gebäudevolumen nach SIA 416 [CHF] 5,50 5,50 1,20 7,00 B. Gewerbe und Industriebauten Netzkostenbeitrag EW Kabelquerschnitt (mm 2) 25 50 95 150 240 300 Tarif [CHF] 8600 13500 19400 27000 33500 38900 Netzkostenbeitrag FTTH Gebäudevolumen (m 3 ) bis 15000 15000 bis 25000 über 25000 Tarif [CHF] 3300.00 5400.00 7600.00 Anschlussgebühren WV je m³ Gebäudevolumen nach SIA 416 [CHF] 3,25 / m³ Anschlussgebühren AW je m³ Gebäudevolumen nach SIA 416 [CHF] 7,00 / m³ Bagatellgrenze Bei Erweiterungen oder Erneuerungen werden Anschlussgebühren unter CHF 300.00 (bei EW, FTTH und WV) bzw. unter CHF 200.00 (bei AW) nicht erhoben. Anwendung Die neuen Tarife gelten für alle Bauvorhaben, welche nach dem 31. Januar 2017 bewilligt werden. Rechtsmittel Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursver¬fahrens hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen Die Beschlüsse sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeinde-verwaltung, Schalter Gemeindewerke (Eingang 1), Hofwiesenstrasse 32, 8305 Dietlikon, zur Einsicht auf. Gemeinderat

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